Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erbittet Anträge zur nachhaltigen Nutzbarmachung von Forschungssoftware. Diese sollten zum Ziel haben, Forschungssoftware, die das Potenzial hat, deutlich über ihren ursprünglichen Kontext hinaus Verwendung in der Forschung zu finden, für die Wiederverwendung und eine mögliche Weiterentwicklung aufzuarbeiten sowie zur Qualitätssicherung durch eine fachliche Community zugänglich zu machen. Die Vorhaben sollten sich an Best-Practice-Beispielen zur nutzerzentrierten Weiterentwicklung und zur communitybasierten Qualitätssicherung oder sogar zum Aufbau ganzer Softwareökosysteme orientieren oder hierzu neue und innovative Konzepte entwickeln und erproben.
In allen Phasen wissenschaftlichen Arbeitens wird heute Software genutzt, sei es zur Generierung, Verarbeitung, Analyse oder Visualisierung von Forschungsdaten. Wird diese Software hierzu im Rahmen der Forschung eigens entwickelt, spricht man von Forschungssoftware.
Die mit Forschungssoftware realisierten Verarbeitungsschritte können wesentlichen Einfluss auf die erzielten Forschungsergebnisse haben und werden somit integraler Bestandteil von Forschung. Oftmals ist eine kritische Interpretation oder Reproduktion der erzielten Ergebnisse für Dritte nicht oder nur schwer möglich, vor allem wenn die Software nicht verfügbar ist. Gleiches gilt für die Übertragung in einen neuen oder umfassenderen Forschungskontext.
Oftmals ist jedoch nicht sichergestellt, dass eine Wiederverwendung über das Forschungsprojekt hinaus überhaupt möglich (Fit for Re-Use) oder auch nur eine unabhängige Qualitätssicherung (Fit for Purpose) gegeben ist.
Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, erbittet die DFG Anträge zur nachhaltigen Nutzbarmachung von Forschungssoftware. Diese sollten der Ermöglichung einer unabhängigen Qualitätssicherung von Forschungssoftware und der mit dieser Software erzielten Forschungsergebnisse dienen und können insbesondere auch zur Verbesserung der Softwarequalität beitragen.
Ziel der Ausschreibung ist es, Forschungsergebnisse und -methodiken aus bereits geförderten DFG-Projekten, die in Form von Forschungssoftware vorliegen, nachhaltig abzusichern und verfügbar zu machen.
Die aktuelle Fassung der Forschungssoftware muss in wesentlichen Teilen im Rahmen eines geförderten DFG-Forschungsvorhabens entstanden sein. Sie muss quelloffen allgemein verfügbar und für die akademische Verwendung und Erweiterung kostenfrei nutzbar sein, hierzu ist die Software bereits mit entsprechenden Lizenzen versehen. Gleiche Bedingungen gelten auch für die im Rahmen der Ausschreibung geförderte Aufbereitung der Software. Eine umfassende Planung für die Veröffentlichung (Veröffentlichungsort(e), Zeitpunkt und Reifegrad, Bekanntmachung, etc.) und ein geeignetes Lizenzierungsmodell sind anzugeben.
Es kann nur Forschungssoftware aufbereitet werden, die in ihrem Entwicklungsgrad bereits den Status eines Prototyps erreicht hat. Förderfähige Vorhaben müssen dazu die folgenden Voraussetzungen nachweisen:
Voraussetzung | Beschreibung |
Nutzungsnachweis | Die erfolgreiche Nutzung der Software zur Erlangung wissenschaftlich hochwertiger Ergebnisse ist in mindestens einem Forschungsprojekt nachgewiesen (z. B. durch hochrangig veröffentlichte wissenschaftliche Publikationen, deren Ergebnisse maßgeblich durch die betreffende Forschungssoftware erreicht wurden). |
Eignungsnachweis | Darstellung und Begründung der Eignung der Forschungssoftware im Vergleich zu alternativen Lösungen (Stand der Forschung, Anwendungsfälle und Konkurrenzanalyse). |
Nutzungspotenzial | Ein hoher, über den eigenen Standort hinausgehender Bedarf zur Nutzung der Forschungssoftware zum Zwecke der Replikation, Reproduktion oder deutlichen Ausweitung oder Diversifizierung des Nutzungsszenarios ist gegeben, z. B. nachgewiesen durch schriftliche Absichtserklärungen. |
Nicht förderbar sind Vorhaben, die eine Forschungssoftware zum Gegenstand haben, die bereits den Status eines Produkts erreicht hat oder für die bereits Infrastrukturen zur nachhaltigen Bereitstellung, Nutzbarhaltung, Verbreitung und Archivierung geschaffen wurden oder deren Nutzung über mehrere Communities hinweg bereits etabliert ist. Software, für die eine kommerzielle Unterstützung verfügbar ist, kann ebenso nicht gefördert werden.
Mit dem Arbeitsprogramm sind Arbeitspakete zum Erreichen folgender Ziele darzustellen:
Mit dem Arbeitsprogramm sind darüber hinaus folgende Maßnahmen zur Nachhaltigkeit darzustellen:
Im Rahmen der Ausschreibung können sämtliche im Programm „Sachbeihilfe“ verfügbaren Module beantragt werden, siehe dazu DFG-Vordruck 50.01. Die Mittel müssen projektspezifisch begründet sein. Von den Antragstellerinnen und Antragstellern wird eine angemessene Eigenleistung erwartet.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können einmalig Mittel für bis zu drei Jahre beantragt werden.
Die Zulassung zur Vollantragstellung setzt voraus, dass bis 1. August 2019 eine unverbindliche, kurze Absichtserklärung (max. 3 Seiten) per E-Mail an christiane.mohren@dfg.d eingereicht wird, die folgende Informationen enthält:
Förderanträge sind in Englisch zu verfassen und können bis 6. November 2019 eingereicht werden.
Sofern nicht in diesem Ausschreibungstext anders angegeben, gelten die Regeln des Programms „Sachbeihilfe“. Die für die Antragstellung einschlägigen Merkblätter sind zu finden unter:
Bitte beachten Sie insbesondere das Merkblatt zum Programm Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01) sowie den Leitfaden für die Antragstellung – Projektanträge (DFG-Vordruck 54.01):
DFG-Fachsystematik:
Das elan-Portal der DFG zur Einreichung der Vollanträge finden Sie unter:
Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „Forschungssoftware 2019“ aus.
Die Ausschreibung wurde in Zusammenarbeit der Gruppen II-ING und III-LIS vorbereitet.
Bei Fragen und zur Beratung wenden Sie sich bitte an:
Fachlich:
Formal: