Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) übernimmt auf Bitte der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) die Begutachtung der Anträge auf Förderung im Rahmen des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen.
Bund und Länder hatten sich bereits letztes Jahr in der GWK darauf verständigt, neben Forschungsbauten und Großgeräten auch das Hochleistungsrechnen an Hochschulen gemeinsam zu fördern. Hierzu sollen mehrere Rechenzentren ausgewählt werden, die zusammen einen koordinierten Verbund für das Nationale Hochleistungsrechnen (NHR) bilden und für alle deutschen Hochschulen Ressourcen und Dienste für das Hochleistungsrechnen anbieten. Dabei wird erwartet, dass die Zentren jeweils sich ergänzende Nutzungsprofile entwickeln, um möglichst große Synergieeffekte zu erzeugen. Dadurch sollen neue Kapazitäten geschaffen und das wissenschaftliche Rechnen gestärkt werden. Eine Neuerung im Förderkonzept ist, dass Bund und Länder nicht mehr nur Investitionskosten, sondern auch Betriebs- und Personalkosten gemeinsam übernehmen. Hierzu stehen jährlich bis zu 62,5 Millionen Euro für den gesamten NHR-Verbund zur Verfügung.
Um eine wissenschaftsgeleitete Auswahl geeigneter Standorte für die zukünftige NHR-Zentren zu gewährleisten, wird die DFG um die Begutachtung der Anträge einzelner Zentren gebeten. Hierzu erklärt sie sich nach intensiver Befassung in Senat und Hauptausschuss bereit. Aus den von der DFG als geeignet angesehenen Standorten wird die GWK unter Beteiligung eines eigens für das NHR-Verfahren eingesetzten Strategieausschusses die NHR-Zentren auswählen. Vorgesehen ist zunächst eine Auswahlrunde im Jahr 2020. Derzeit bereitet die DFG die entsprechende Ausschreibung vor, mit deren Veröffentlichung Anfang 2020 gerechnet werden kann.
Zusätzliche Informationen finden sich in der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen:
Ansprechperson für die DFG: