Die Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) veröffentlicht „Erläuterungen zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen“. Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) und das auf dieser Grundlage vereinbarte Nagoya-Protokoll haben die Forschung an biologischen Objekten (mit Ausnahme des Menschen) in einen besonderen rechtlichen Rahmen gestellt, denn diese als „genetische Ressourcen“ deklarierten Objekte unterliegen seit dem Inkrafttreten der CBD im Jahr 1993 dem souveränen Bestimmungsrecht der Länder ihres natürlichen Vorkommens.
Der Zugang zu diesen Objekten erfordert nunmehr das Einverständnis der Bereitstellerländer, das in der Regel an Maßnahmen zum gerechten Vorteilsausgleich aus der als „Nutzung“ bezeichneten Forschung gebunden ist. Das Nagoya-Protokoll sieht für dieses „Access and Benefit Sharing“ genannte System ein dreistufiges Verfahren vor, das von den antragstellenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchlaufen werden muss. Ergänzt werden diese Vorgaben durch unionsrechtliche und nationale Rechtsakte, die die Umsetzung der völkerrechtlichen Pflichten sicherstellen sollen und spezielle Dokumentationspflichten begründen.
In der Summe ergibt sich rechtlich ein Mehrebenen-Regime, das nicht nur von den Forscherinnen und Forschern, sondern auch von deren wissenschaftlichen Einrichtungen beachtet werden muss. Letztere haben insbesondere durch Informationsbereitstellung und eine entsprechende Infrastruktur dafür Sorge zu tragen, dass die Forschung an den biologischen Objekten im rechtssicheren Rahmen verlaufen kann. Die von der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt nun veröffentlichten „Erläuterungen zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen“ sollen sie dabei unterstützen.
Sie erklären das mehrschichtige Regelungsregime, die Pflichten der wissenschaftlichen Einrichtungen, das System der Kontrollen sowie die möglichen Konsequenzen von Verstößen. Sie stellen das an die Leitungen der wissenschaftlichen Einrichtungen gerichtete Gegenstück dar zu den an die Forschenden adressierten „Erläuterungen zu Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben, die Zugang zu genetischen Ressourcen und/oder zu traditionellem Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, beinhalten“ aus dem Jahr 2019 (aktualisiert im März 2021).
Die Publikation „Erläuterungen zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen“ ist zu finden auf der DFG-Homepage unter:
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