Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) startet unter dem Motto „Künstliche Intelligenz in der Radiologie“ die zehnte Nachwuchsakademie in der Medizintechnik (NAMT-10). Ziel von Nachwuchsakademien ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem frühen Stadium ihrer Karriere auf die eigenständige Durchführung von Forschungsprojekten vorzubereiten und an die Leitung ihres ersten eigenen DFG-Projekts heranzuführen. Ein wesentliches Ziel von Nachwuchsakademien ist es darüber hinaus, dem Mangel an exzellent ausgebildetem wissenschaftlichem Nachwuchs auf interdisziplinären Gebieten abzuhelfen.
Die künstliche Intelligenz (KI) nimmt einen zunehmend wichtigen Stellenwert für die Medizin ein. Das Streben nach einer individualisierten, zielgerichteten und damit möglichst schonenden Therapie erfordert auf der einen Seite eine optimierte Bilddatenakquisition, auf der anderen Seite eine integrative Bewertung komplexer Datensätze. KI-Algorithmen kommen im Zusammenhang mit moderner medizinischer Bildgebung ganz unterschiedlich zum Einsatz. Sie werden verwendet zur Läsionsdetektion und -charakterisierung, für die Radiomics-Analyse, die integrative Bewertung von Bilddaten- und Biobanken, zur Dosisoptimierung und für die strukturierte Befundung. Die langfristig erfolgreiche Implementierung von KI in der Medizin erfordert als unabdingbare Grundvoraussetzung eine enge Kooperation zwischen der Medizin und der Informatik.
Die NAMT-10 hat zum Ziel, eine transdisziplinäre Trainingsplattform für talentierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Medizin, vor allem der Radiologie, Nuklearmedizin und Pathologie, sowie der Informatik zu bilden und Ideen für eigene Forschung im Hinblick auf drittmittelgeförderte Projekte weiterzuentwickeln.
Die Nachwuchsakademie richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im frühen Stadium der Karriere aus den Naturwissenschaften und der Medizin, die ihre Promotion kürzlich abgeschlossen haben oder spätestens im Jahr 2022 abschließen werden und die selbst noch keine DFG-Förderung eingeworben haben. Das Interesse an einer Karriere im Wissenschaftssystem wird vorausgesetzt. Ziel ist ein DFG-Projekt in der Einzelförderung mit begrenztem finanziellem Umfang.
Interessierte bewerben sich für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie mit folgenden Unterlagen, die ausschlaggebend für die Auswahl der Teilnehmenden sind:
Die Projektskizze braucht keinen Arbeitsplan und keine Budgetplanung zu enthalten. Wichtig ist eine kurze Zusammenfassung des Hintergrunds und möglicher eigener Vorarbeiten, eine verständliche Beschreibung der Fragestellung (inkl. der geplanten Methoden) und eine kurze Argumentation zur Relevanz oder Originalität der Projektidee. Deren Thema muss zur Ausrichtung der Nachwuchsakademie (künstliche Intelligenz in der Radiologie) passen. Im Rahmen der Nachwuchsakademie werden keine klinischen Studien gefördert.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einer einzelnen pdf-Datei bis zum 30. Oktober 2021 an die Mailadresse sekretariat.radiologie@ukbonn.d zu senden. Bitte beachten Sie die Hinweise der Veranstalter zur Bewerbung und zum Bewerbungsverfahren (Link siehe unten).
Die Leitung der Nachwuchsakademie prüft die Bewerbungen und lädt bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Veranstaltung ein. Bis Dezember 2021 erfolgt die Rückmeldung an die Bewerberinnen und Bewerber, ob sie an der Nachwuchsakademie teilnehmen können.
Fahrtkosten (Bahn, 2. Klasse), Unterkunft und Verpflegung werden übernommen. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 100 € erwartet.
Wie alle DFG-Nachwuchsakademien der Medizintechnik beginnt auch die zehnte NAMT zur künstlichen Intelligenz in der Radiologie mit einer Veranstaltungswoche. Vom 25. bis 29. April 2022 werden die Teilnehmenden in Bonn durch Vorträge, Diskussionen und Exkursionen Kenntnisse über die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz in der Radiologie erarbeiten und vertiefen. Parallel werden sie gezielt bei der Vorbereitung eines eigenen DFG-Förderantrags unterstützt. Ein Hackathon wird bereits im Rahmen der Veranstaltung durchgeführt.
Im zweiten Teil sollen die Teilnehmenden basierend auf den Erfahrungen der Veranstaltungswoche ihre Projektskizzen zu regulären DFG-Sachbeihilfeanträgen (DFG-Merkblatt 50.01) ausarbeiten. Nach Möglichkeit richtet die DFG dann ein eintägiges Antragskolloquium mit Begutachtung aus, bei dem die Teilnehmenden ihre aus den Projektskizzen entwickelten und bei der DFG eingereichten Projektanträge vorstellen. Auf der Basis dieser Begutachtung und Diskussion wird über die Bewilligung der Anträge entschieden.
Für die Förderung wird der Abschluss der wissenschaftlichen Ausbildung, in der Regel die Promotion, vorausgesetzt. Die geplante Laufzeit des Projekts soll ein Jahr betragen, der finanzielle Umfang soll 50 000 Euro nicht erheblich überschreiten. Es können alle Mittelarten des Basismoduls (DFG-Merkblatt 52.01) sowie die spezifischen Module „Rotationsstellen“ (DFG-Merkblatt 52.04), „Projektspezifische Workshops“ (DFG-Merkblatt 52.06) und/oder „Öffentlichkeitsarbeit“ (DFG-Merkblatt 52.07) beantragt werden. Alternativ zu einer Sachbeihilfe kann auch ein Walter Benjamin-Antrag (Postdoc-Stipendium im Ausland oder Inland, siehe DFG-Merkblatt 50.10) gestellt werden.
Kontakt für Fragen zur Nachwuchsakademie:
Adresse zur Einsendung der Bewerbungsunterlagen:
Organisatorische Fragen beantwortet:
Wissenschaftliche Fragen beantwortet die Koordinatorin der Nachwuchsakademie:
Fachliche Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:
Hinweise zu Publikationsverzeichnissen (DFG-Merkblatt 1.91):
Programm Sachbeihilfe (DFG Merkblatt 50.01):
Walter Benjamin-Programm mit Leitfaden für die Antragstellung (DFG-Merkblatt 50.10):
Basismodul (DFG-Merkblatt 52.01):
Modul Rotationsstellen (DFG-Merkblatt 52.04):
Modul Projektspezifische Workshops (DFG-Merkblatt 52.06):
Modul Öffentlichkeitsarbeit (DFG-Merkblatt 52.07):