Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, tätig in Deutschland, Frankreich und Italien, nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des sciences de l’homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.
Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Die Teilnehmenden einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens zwölf, höchstens 16 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Die Teilnehmenden des jeweiligen Landes sollen an unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich.
Antragstellung und Koordination einer Trilateralen Forschungskonferenz übernehmen je eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler aus Deutschland, Frankreich und Italien. Die Antragstellenden müssen für die gesamte Dauer der Trilateralen Forschungskonferenzen eine institutionelle Anbindung an eine Forschungs- oder Hochschuleinrichtung ihres Landes nachweisen.
Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben Postdocs (bis sechs Jahre nach der Promotion) die Möglichkeit, das Förderangebot wahlweise auch in verkleinerter Form in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit kann nur gewählt werden, wenn sich vom antragstellenden Trio mindestens zwei Antragstellende sowie mindestens die Hälfte der Teilnehmenden in der definierten Postdoc-Phase befinden. Dann gelten folgende Bedingungen: zweijährige Förderung mit insgesamt zwei (statt drei) Treffen und mit einer Gruppe von mindestens neun, höchstens zwölf Teilnehmenden, wobei alle drei Länder mit mindestens zwei (bei mehr als neun Teilnehmenden mindestens drei) Personen vertreten sein müssen.
Außerdem wird bei dieser Variante eine institutionelle Anbindung der Antragstellenden nur noch für mindestens ein Jahr ab Bewilligung vorausgesetzt. Sie muss für das zweite Förderjahr im Laufe des ersten erneut nachgewiesen werden oder die Projektleitung auf ein anderes Mitglied der Gruppe übertragen werden, das sich seinerseits noch in der definierten Postdoc-Phase befindet und bei dem die geforderte institutionelle Anbindung auch für das zweite Förderjahr gegeben ist.
Die Zweijahres-Variante für Postdoc-Forschende gilt seit der Ausschreibung 2021 für zunächst drei Ausschreibungen.
An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäste beteiligt werden (maximal zwei pro Treffen). Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäste. Die DFG ermöglicht jedoch deutschen Bewilligungsempfängern, Mittel für Gäste aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.
Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Der konkrete Gebrauch der drei Sprachen bei der Durchführung der Arbeitstreffen muss im Antrag erläutert werden.
Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrags, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erläutert.
Anträge, die formal richtig und vollständig sind, werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch eine Fachgutachterin oder einen Fachgutachter sowie die Diskussion im Lenkungskreis des Trilateralen Programms, dem Vertreterinnen und Vertreter der Trägerorganisationen des Programms sowie wissenschaftliche Mitglieder, die von diesen benannt werden, angehören.
Anträge können einsprachig eingereicht werden; mindestens jedoch die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Vorhabens muss in allen drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorliegen.
Für den Antrag ist das Antragsformular zu benutzen (siehe Homepage).
Adressat des Antrags in digitaler Form ist die Villa Vigoni (segreteria@villavigoni.eu), die eine Kopie an die DFG und FMSH weiterleitet.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Trilaterale Forschungskonferenz ist der 30. April 2022.
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise der drei Förderorganisationen und leiten Sie diese Hinweise gegebenenfalls auch an solche Personen weiter, deren Daten die DFG, die FMSH und die Villa Vigoni verarbeiten, weil sie an Ihrem Projekt beteiligt sind.
Das Antragsformular sowie den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der DFG:
Den Antrag in digitaler Form senden Sie bitte an:
Informationen zum Datenschutz der DFG:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Villa Vigoni – Centro italo-tedesco per il dialogo europeo
Fondation Maison des sciences de l’homme