DFG ändert Antragsformulare und führt verbindliche Lebenslaufvorlage ein / Kulturwandel in der Wissenschaftsbewertung soll unterstützt werden / Verbesserte Chancengerechtigkeit
Erfolgreiche Wissenschaft erfordert geeignete Rahmenbedingungen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) trägt für letztere Sorge, indem sie regelmäßig analysiert, informiert und ihre Verfahren entsprechend anpasst. In einem im Mai diesen Jahres veröffentlichten Positionspapier zum wissenschaftlichen Publikationswesen definiert die DFG Herausforderungen und Handlungsfelder und sieht sowohl die Wissenschaft insgesamt als auch die DFG als Förderorganisation in der Verantwortung, einen Kulturwandel hin zu einer chancengerechteren und noch stärker inhaltlich orientierten wissenschaftlichen Bewertung anzustoßen. In diesem Sinne ist es Aufgabe der forschungsfördernden Organisationen, das Spektrum der akzeptierten Publikationsformate zu verbreitern, inhaltlich ausgerichtete Leistungsnachweise aufzuwerten sowie die Seite der Rezipientinnen und Rezipienten von Publikationen zu stärken. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, hat die DFG ein umfassendes und weitreichendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.
Die Bewertung der Leistung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern muss demnach in ihrer Gesamtheit und auf der Grundlage inhaltlich-qualitativer Kriterien erfolgen. Zur Stärkung qualitativer Bewertungskriterien gegenüber quantitativen Indikatoren stellt die DFG programmübergreifend eine ab dem 1. März 2023 obligatorisch zu verwendende Lebenslaufvorlage vor (für Anträge in den Programmen Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs wird die Vorlage in Kürze angepasst; hierzu erfolgen gesonderte Informationen). Die vom Senat der DFG verabschiedete Vorlage ermöglicht es den Antragstellenden, narrative und tabellarische Angaben zu machen, und erleichtert damit eine ganzheitliche Betrachtung des wissenschaftlichen Werdegangs der antragstellenden Personen im Begutachtungs- und Bewertungsprozess.
Neben obligatorisch abgefragten Informationen, die unter anderem für die Prüfung der Antragsberechtigung notwendig sind, können Antragstellende optional auch auf besondere Lebensumstände oder zusätzliche Dienste an der Wissenschaft, wie beispielsweise Gremientätigkeiten oder den Aufbau einer wissenschaftlichen Infrastruktur, eingehen. Die Vorlage bietet damit die Grundlage für eine qualitativ fundierte und den jeweiligen Lebens- und Karriereabschnitt stärker berücksichtigende Bewertung wissenschaftlicher Leistung. Entsprechend werden Gutachterinnen und Gutachter nunmehr angewiesen, die wissenschaftliche Leistung der Antragstellenden grundsätzlich im Kontext des jeweils individuellen Lebenslaufs und Karrierestadiums in den Blick zu nehmen.
Zur Leistungsbewertung auf Basis inhaltlich-qualitativer Kriterien gehört auch explizit, das ganze Spektrum wissenschaftlicher Publikationsformen gleichwertig in Förderanträgen und Lebensläufen abzubilden bzw. zu würdigen. Neben maximal zehn Publikationen in den häufigeren Publikationsformaten können daher im Lebenslauf nun bis zu zehn weitere in einer Vielzahl von Publikationsformaten öffentlich gemachte Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Forschung aufgeführt werden. Dies können beispielsweise Artikel auf Preprint-Servern, Datensätze oder Softwarepakete sein. In DFG-Anträgen geht das projektspezifische Publikationsverzeichnis im allgemeinen Literaturverzeichnis auf. Der Fokus in der Begutachtung und Bewertung eines Antrags soll damit von der Auflistung der Publikationen weg und auf die inhaltlichen Aspekte der geleisteten Arbeit hingelenkt werden. Zur Dokumentation publizierter eigener Vorarbeiten können maximal zehn für das Projekt wichtige eigene Publikationen im Literaturverzeichnis typografisch, beispielsweise durch Fettschrift, hervorgehoben werden. Angaben zu quantitativen Metriken wie Impact-Faktoren und h-Indizes im Lebenslauf oder Antrag werden nicht benötigt und sollen in der Begutachtung keine Berücksichtigung finden. Entsprechende Hinweise sind in den DFG-Vordrucken und den Hinweisen für die Begutachtung eingearbeitet.
Insgesamt führt die DFG mit diesen Modifizierungen und Neuerungen den im Mai mit der Veröffentlichung des Positionspapiers zum wissenschaftlichen Publikationswesen angestoßenen Kulturwandel in der Wissenschaftsbewertung weiter. Von dieser angestoßenen Refokussierung – weg von quantitativen Indikatoren, hin zu den Inhalten der Wissenschaft – erhofft sich die DFG eine verbesserte Chancengerechtigkeit und eine insgesamt qualitativ hochwertigere Begutachtungsgrundlage.
Informationen zum wissenschaftlichen Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung unter:
DFG-Vorlage zum Lebenslauf (DFG-Vordruck 53.200):
FAQ zum Lebenslauf: