Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Situation der dortigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden weiterhin auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit großer Sorge betrachtet.
Die DFG unterstützt seit Dezember 2015 aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und in diesem Rahmen seit Anfang des Jahres auch Geflüchtete aus der Ukraine. Aber auch vor Ort ist Unterstützung nötig. In vielen Fällen können Forschende ihren Lebensunterhalt nicht mehr bzw. kaum noch bestreiten, weil ihre Stellen nicht mehr oder nicht in voller Höhe finanziert werden. Über die bereits initiierten Fördermaßnahmen der DFG hinaus bietet die DFG deshalb ab sofort für ukrainische Forschende (Projektleitungen), die sich in der Ukraine befinden und deren Forschung weiter möglich ist, eine gesonderte Unterstützung an: Im Rahmen des bestehenden DFG-Verfahrens „Kooperation mit Entwicklungsländern“ können die Antragstellerinnen und Antragsteller in Deutschland ab sofort bei der Sachbeihilfe, bei Forschungsgruppen und im Schwerpunktprogramm neben Mitteln für die Projektdurchführung in der Ukraine auch Mittel für den Lebensunterhalt der ukrainischen Projektleitungen in Höhe von maximal 1000 Euro pro Monat pro Projektleitung beantragen und im Bewilligungsfall an diese weiterleiten.
Bei neuen Forschungsprojekten mit Kooperationspartnerinnen und -partnern in der Ukraine können die Mittel entsprechend den bestehenden Regeln der „Kooperation mit Entwicklungsländern“ (DFG-Vordruck 54.013, siehe Link unten) beantragt werden. Die Antragstellenden in Deutschland werden gebeten, dafür die Gesamtsumme der für die Partnerinnen oder Partner in der Ukraine beantragten Mittel im elan-Portal im Basismodul bei „Sachmittel“ unter „Sonstiges“ einzutragen. Eine detaillierte Auflistung dieser beantragten Mittel ist in der „Beschreibung des Vorhabens – Projektantrag“ erforderlich.
Diese Mittel können auch für bereits bestehende DFG-geförderte Forschungsprojekte über sogenannte Zusatzanträge beantragt werden. Die Antragstellung ist in bereits laufenden deutsch-ukrainischen oder bislang rein deutschen Projekten möglich. Sollen auf diese Weise Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler aus der Ukraine neu in Projekte einbezogen werden, ist darzulegen, um welche Arbeiten die laufenden Projekte erweitert werden sollen. Die Zusatzanträge können formlos über das elan-Portal (siehe Link unten) eingereicht werden.
Zusammen mit den Anträgen (Neuanträge oder Zusatzanträge) ist jeweils ein Nachweis von den jeweiligen ukrainischen Forschungseinrichtungen oder Hochschulen einzureichen, der erkennen lässt, um welchen Betrag und aus welchen Gründen das Gehalt derzeit unter dem Vorkriegsgehalt liegt bzw. dass und warum derzeit und absehbar kein Gehalt gezahlt werden kann.
Eine Beantragung außerhalb von DFG-Projekten ist nicht möglich. Die Möglichkeit der Beantragung ist bis auf Weiteres auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt und gilt für alle Anträge, die bis einschließlich zum 15.9.2024 bei der DFG eingehen.
Auch Projekte mit geringem finanziellem Volumen sind willkommen, um Kooperationen anzubahnen und gemeinsame umfangreichere Projekte vorzubereiten. Für die Anbahnung gemeinsamer Projekte können Mittel im Förderinstrument „Aufbau internationaler Kooperationen“ (siehe Link unten) beantragt werden.
Allgemeine Informationen zu Beziehungen, Partnerorganisationen und Fördermöglichkeiten mit der Ukraine:
Informationen zur Kooperation mit Entwicklungsländern (inkl. ergänzendem Leitfaden DFG-Vordruck 54.013):
Informationen zur Sachbeihilfe (bitte auch oben verlinkte Informationen zur Kooperation mit Entwicklungsländern beachten):
Informationen zum Förderinstrument „Aufbau internationaler Kooperationen“:
Das elan-Portal der DFG zur Einreichung der Anträge finden Sie unter:
Fachzuständige Kontaktpersonen der Geschäftsstelle der DFG: