Wie erhalten die rund 150 000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vom 23. Oktober bis 20. November 2023 bei der Wahl zur Besetzung der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Amtsperiode 2024–2028 entscheiden, ihre Wahlunterlagen mit den Zugangsdaten zum Onlinewahlsystem? Im Sinne der Selbstverwaltung der Wissenschaft, für die die DFG steht, richten 182 wissenschaftliche Einrichtungen dezentral Wahlstellen ein, erfassen die Wahlberechtigten und verteilen diese Unterlagen an die an ihrer jeweiligen Einrichtung aktiv wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Doch wie können Personen wählen, die zwar die persönlichen Voraussetzungen für die aktive Wahlberechtigung erfüllen, aber entweder einrichtungsungebunden oder an einer Einrichtung ohne Wahlstelle wissenschaftlich forschend tätig sind?
Zunächst müssen diese Personen zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam vorgeschlagen werden. Dies können bis zum 23. April 2023 wissenschaftliche Einrichtungen tun, an denen wissenschaftlich geforscht wird, die in das deutsche Wissenschaftssystem eingebunden, gemeinnützig oder in vollständiger öffentlicher Trägerschaft sind und die ihren Angehörigen die freie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in allgemein zugänglicher Form gestatten.
Die vorgeschlagenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen die für die Verleihung des aktiven Wahlrechts vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Nr. 2 und § 2 Nr. 4 lit. a) WahlO). Dazu müssen sie ihr Studium und ihre mündliche Doktorprüfung bis zum 23. Oktober 2023 abgeschlossen haben oder Professorin bzw. Professor sein. Zudem müssen sie wissenschaftlich forschend tätig sein, frei publizieren können und an das deutsche Wissenschaftssystem angebunden sein. Basis für die wissenschaftlich forschende Tätigkeit muss dabei nicht zwingend ein Beschäftigungsverhältnis sein.
Nicht als Einzelwählende kommen Personen in Frage, die zwar in der Lehre (z. B. mit einem Lehrauftrag oder im Rahmen einer Honorarprofessur) tätig sind, aber aktuell nicht wissenschaftlich forschen. Auch eine auf den ersten Tag der Wahlfrist begrenzte wissenschaftlich forschende Tätigkeit schließt die Verleihung des Wahlrechts aus. Und selbstverständlich kann keinen Personen das aktive Wahlrecht verliehen werden, die bereits über eine Wahlstelle an ihrer Institution wählen können.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ und in einer Anleitung zum Vorschlagen von Einzelwählenden mit den genauen Verfahrensregeln auf dem Wahlportal der DFG unter unten stehendem Link.
Nach Ende der Frist überprüft die DFG-Geschäftsstelle die Vorschläge und die Präsidentin der DFG entscheidet im Spätsommer 2023 über die Verleihung der aktiven Wahlrechte ad personam. Für diese sogenannten Einzelwählenden richtet die DFG-Geschäftsstelle die dann 183. Wahlstelle ein und verschickt an sie ungefähr einen Monat vor der Wahl die Wahlunterlagen mit den Zugangsdaten zum Onlinewahlsystem.
Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle:
Zum Wahlportal zur Fachkollegienwahl 2023: