Deutsch-Israelische Projektkooperation

Im Rahmen dieses 1997 vom BMBF eingerichteten Exzellenzprogramms können die sieben israelischen Universitäten und das Weizmann Institut pro Jahr je zwei Projektvorschläge einreichen. 

Die deutschen Wissenschaftler*innen sind nicht selbst antragsberechtigt, sondern als Kooperationspartner*innen über den israelischen Projektantrag in das jeweilige Projekt mit eingebunden.

Ziel der Förderung

Bei DIP handelt es sich um ein 1997 vom BMBF eingerichtetes Exzellenzprogramm, in dessen Rahmen innovative deutsch-israelische Forschungsprojekte (in allen Wissenschaftsbereichen) gefördert werden sollen.

Antragsberechtigung

Für die Auswahl und Förderung deutsch-israelischer Projekte im DIP-Programm ist ein jährliches Verfahren vorgesehen. Die acht unten aufgeführten vorschlagsberechtigten israelischen Einrichtungen fordern jeweils Anfang Oktober in einem internen Verfahren zur Einreichung von Projektskizzen auf und treffen gegen Ende des Jahres daraus eine Auswahl. Je zwei voll ausgearbeitete Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte können zum 15. März eines jeden Jahres bei der DFG eingereicht werden. Ein Unterausschuss des Hauptausschusses der DFG - der Ausschuss für das Programm zur Deutsch-Israelischen Projektkooperation - wählt aus diesen Vorschlägen jeweils drei bis vier Projekte zur Förderung aus, über die dann in der Dezember-Sitzung des Hauptausschusses endgültig entschieden wird.

Vorschlagsberechtigt sind:

  • Bar-Ilan University
  • Ben-Gurion University of the Negev
  • The University of Haifa
  • The Hebrew University of Jerusalem
  • Reichman University
  • Tel Aviv University
  • Technion – The Israel Institute of Technology
  • Weizmann Institute of Science

Kooperationspartner*innen auf deutscher Seite können Wissenschaftler*innen sein, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind. Sie haben kein eigenes Antragsrecht, sondern nehmen als Kooperationspartner*innen über die Vorschläge von israelischer Seite teil. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen besteht kein Kooperationserfordernis mit Hochschulangehörigen.

Art und Umfang der Förderung

Sachbeihilfe

Personal- und Reisemittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial. Die mögliche Bewilligungssumme beläuft sich auf bis zu 1.655.000 Mio. €. Die bewilligten Mittel werden den deutschen und dem israelischen Projektleiter jeweils direkt zugeteilt.

Dauer der Förderung

In der Regel bis zu 5 Jahren (nach 2,5 Jahren Zwischenbericht).

Formulare und Merkblätter

Die von den Research Authorities der israelischen Institutionen ausgewählten Projektanträge sind bis zum 15. März eines Jahres bei der DFG einzureichen.

Kontakt

Ute Stotz
E-Mail: Ute.Stotz@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2429