Ziel einer Klinischen Forschungsgruppe ist die Förderung von Forschungsverbünden in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementierung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen.
In Klinischen Forschungsgruppen können herausragend ausgewiesene Wissenschaftler*innen in ihrer mittelfristig angelegten, engen Zusammenarbeit an einer besonderen Forschungsaufgabe unterstützt werden, wenn zu erwarten ist, dass die so unterstützte Zusammenarbeit zu Ergebnissen führt, die mit den Möglichkeiten der Einzelförderung nicht erreicht werden können.
Die Förderung von Klinischen Forschungsgruppen soll unter anderem dazu beitragen, die klinische Forschung durch die Schaffung und Stärkung forschungsorientierter Strukturen in den Universitätskliniken zu verbessern, Ausbildungsstrukturen zu etablieren oder zu stärken, Personen in der frühen Karrierephase zu fördern, die wissenschaftliche Profilbildung der jeweiligen Medizinischen Fakultäten voranzubringen sowie die Kooperation zwischen Kliniker*innen und Grundlagenwissenschaftler*innen zu intensivieren.
Ziel der Förderung
Förderung von Forschungsverbünden in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementation von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen.
Antragsberechtigung
Herausragend ausgewiesene Wissenschaftler*innen.
Anforderungen an die Klinische Forschungsgruppe
Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.
Klinische Fragestellungen, ggf. Einbindung von klinischem Material, thematischer Fokus auf translationaler Forschung mit patientenorientierten Ansätzen und Aufklärung von Krankheitsmechanismen.
Klare Befürwortung durch die Medizinische Fakultät zur Einrichtung und Unterstützung der Klinischen Forschungsgruppe.
Stärkung der wissenschaftlichen Profilbildung an der Hochschule/medizinischen Fakultät.
Schaffung und Stärkung von forschungsorientierten Strukturen in den Kliniken.
Intensivierung der Kooperation zwischen Grundlagenwissenschaftler*innen und Kliniker*innen.
Etablierung und/oder Stärkung von Ausbildungsstrukturen innerhalb der klinischen Forschung.
Nach Möglichkeit Einbindung des klinisch-wissenschaftlich tätigen Personals der KFO in ein am Ort vorhandenes Clinician Scientist Programm.
Art und Umfang der Förderung
Beantragbare Module:
Folgende Fördermodule sind in Klinischen Forschungsgruppen möglich bzw. zum Teil zwingend:
Emmy Noether-Nachwuchsgruppen und im Heisenberg-Programm Geförderte können an eine Klinische Forschungsgruppe assoziiert werden.
Im Koordinationsprojekt können Mittel zur gezielten Förderung der jeweiligen wissenschaftlichen Laufbahn von Clinician Scientists oder Naturwissenschaftler*innen in der medizinischen Forschung beantragt werden.
Dauer der Förderung
Für nach dem Stichtag 01. Oktober 2018 eingegangene Skizzen:
In der Regel bis zu 8 Jahren, aufgeteilt in zwei Förderperioden von je vier Jahren.
Formulare und Merkblätter
Antragsskizzen können jederzeit vorgelegt werden. Sie werden in den jeweils zuständigen Fachkollegien beraten. Für das Fachkollegium Medizin gilt, dass die Besprechung der Antragsskizzen zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) stattfindet. Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich.
Einrichtungsanträge: keine Einreichungsfrist (aber für die bessere Planung nach Absprache mit der Geschäftsstelle), Entscheidungen über die erstmalige Förderung von Klinischen Forschergruppen trifft der Hauptausschuss der DFG vier Mal im Jahr.
Fortsetzungsanträge: 6 Monate vor Ende der laufenden Förderperiode.
E-Mail: | Petra.Hintze@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2552 |