Verwendungsrichtlinien sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden Bestandteil des privatrechtlichen Fördervertrages (Bewilligung) zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Bewilligungsempfängerin beziehungsweise dem Bewilligungsempfänger.
Aufgrund unterschiedlicher Ausrichtungen der verschiedenen DFG-Förderprogramme existieren mehrere Verwendungsrichtlinien. Diese haben jeweils eine eigene Vordrucknummer.
Die Vordrucknummer der Verwendungsrichtlinien setzt sich wie folgt zusammen:
Bsp.: DFG-Vordruck 2.18 – 03/17
[2.18] = Verwendungsrichtliniennummer
[03/17] = Versionsnummer
Die Verwendungsrichtlinien werden von Zeit zu Zeit aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen angepasst und aktualisiert. Somit können im Laufe der Zeit unterschiedliche Versionen ein und derselben Verwendungsrichtlinien entstehen. Daher setzt sich die Versionsnummer aus dem Monat und Jahr zusammen, ab dem die jeweilige Version gültig ist.
Die für den einzelnen Fördervertrag maßgebenden Verwendungsrichtlinien werden im Bewilligungsschreiben ausdrücklich genannt. Sie gelten für die gesamte Dauer der Förderung unabhängig davon, ob in der Folgezeit eine Überarbeitung der einschlägigen Verwendungsrichtlinien erfolgt und daraus eine neue Version entsteht.
Nachfolgend kann die aktuelle sowie die vorige Verwendungsrichtlinie eingesehen werden.
Nr. [Version] | Sprache | Titel | Downloads |
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[01/24] | DE | Besondere Verwendungsrichtlinien für Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. AV-FGH | |
[05/23] | DE | Besondere Verwendungsrichtlinien für Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. AV-FGH | |
[01/20] | DE | Besondere Verwendungsrichtlinien für Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. AV-FGH | |
[03/17] | DE | Besondere Verwendungsrichtlinien für Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b Abs. 1 S. 1 GG i.V.m. AV-FuG |