Grundlagen für künftige Arbeit auf Leitungsebene / Amtszeit für Generalsekretär befristet / Zwei neue Unterausschüsse des Hauptausschusses / Satzungskommission für weitergehende Fragen
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat auf ihrer Sitzung im Rahmen der DFG-Jahresversammlung in Rostock am Mittwoch, dem 3. Juli 2019, eine Novellierung der Satzung der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschlossen. Zuvor hatten bereits der Senat und der Hauptausschuss der DFG in Rostock über die Änderungen diskutiert, die seit Ende 2018 von einer Satzungskommission erarbeitet und nach konstruktiven Diskussionen in den Gremien und mit den Mitgliedseinrichtungen vom Präsidium der DFG in eine endgültige Form gebracht worden waren.
Die Satzungsänderungen legen die Grundlage für die künftige Arbeit in der Leitung der DFG. Für diese standen mit der ebenfalls am 3. Juli in der Mitgliederversammlung erfolgten Neubesetzung des Präsidentenamts sowie mehrerer Vizepräsidentenämter bereits aktuell wichtige Entscheidungen an. Gleichzeitig ist in Rostock auch das Verfahren zur Neubesetzung der Generalsekretärsposition eingeleitet worden.
Vor diesem Hintergrund wird mit den jetzigen Satzungsänderungen zunächst eine Richtlinienkompetenz sowie eine Geschäftsverteilungskompetenz für den Präsidenten beziehungsweise die Präsidentin der DFG eingeführt.
Bei der Position des Generalsekretärs beziehungsweise der Generalsekretärin wird neben den Aufgaben und Verantwortungen als Mitglied des Vorstands auch der genuine Kompetenzbereich in der Satzung festgeschrieben: Er umfasst die Leitung der Geschäftsstelle und den Vollzug des Wirtschaftsplans. Mit Blick auf die Mitgliedschaft im Vorstand wird die bisher unbefristete Amtszeit begrenzt, wie dies auch andernorts bei entsprechenden Leitungspositionen Praxis ist. Die Amtszeit kann künftig bis zu acht Jahre betragen, wobei Wiederbestellungen möglich sind.
Darüber hinaus wird die bisher unter besonderen Voraussetzungen mögliche dritte Amtszeit des Präsidenten oder der Präsidentin aus der Satzung gestrichen.
In einem zweiten Komplex werden mit den Satzungsänderungen modernere Lösungen für die dienst- und arbeitsrechtlichen und für die auf Finanzfragen bezogenen Funktionen des Hauptausschusses eingeführt. Diese Funktionen wurden bislang vom Hauptausschuss in seiner Gesamtheit mit mehr als 50 Mitgliedern wahrgenommen. Hierfür werden nun zwei neue Unterausschüsse eingerichtet.
So soll der neu eingerichtete Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten künftig die Arbeitgeberfunktionen gegenüber den Mitgliedern des DFG-Vorstands wahrnehmen. Hierzu gehören der Abschluss von Dienstverträgen, Nebentätigkeitsfragen oder die Klärung von Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder. Ebenfalls neu eingerichtet wird ein Ausschuss für Rechnungsprüfung, dessen Hauptzuständigkeit die Prüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Wirtschaftsplanvollzugs und der Rechnungslegung sein soll. Beide neuen Ausschüsse werden von einem Vertreter oder einer Vertreterin einer DFG-Mitgliedseinrichtung geleitet, der oder die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.
Für eine Reihe weitergehender Fragen setzte die Mitgliederversammlung in Rostock auf Vorschlag des DFG-Präsidiums schließlich eine neue Satzungskommission ein. Sie soll Vorschläge etwa für weitere Beteiligungsmöglichkeiten der DFG-Mitgliedseinrichtungen und zu möglichen künftigen Vorstandsmodellen erarbeiten. Neben diesen Governance-Fragen soll die Kommission auch inhaltliche Fragen erörtern, so etwa die Zusammensetzung des DFG-Senats oder eine Verankerung des Prinzips wissenschaftsgeleiteter Förderentscheidungen in der Satzung der DFG.
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Satzungstext im Internet:
Die Neufassung der Satzung wird nach der Eintragung ins Vereinsregister auch im Internetangebot der DFG veröffentlicht werden.