Hochschule der thüringischen Hauptstadt ist 97. Mitgliedseinrichtung / Ausweis besonderer Forschungsstärke
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ein neues Mitglied: Die Universität Erfurt wurde am 3. Juli 2019 von der Mitgliederversammlung im Rahmen der DFG-Jahresversammlung in Rostock in die größte Forschungsförderorganisation und zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland aufgenommen. Die in Thüringen ansässige Hochschule ist damit das 97. Mitglied der DFG.
Hochschulen können dann Mitglieder werden, wenn sie Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung sind. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk darauf, ob unabhängige Forschung zu den grundlegenden Aufgaben der Institution gehört und welchen Umfang die Forschung im Verhältnis zu ihren übrigen Aktivitäten hat. Die Universität Erfurt erfüllt diese Anforderungen nach Überzeugung der Mitgliederversammlung. Sie ist, wie sie in ihrer Selbstbeschreibung festhält, eine „geisteswissenschaftliche Hochschule mit kultur- und gesellschaftswissenschaftlichem Profil“. Gegründet bereits 1379, konzentriert sie sich seit ihrer Wiedergründung 1994 auf ihre drei Schwerpunktfelder „Bildung. Schule. Verhalten.“, „Religion. Gesellschaft. Weltbeziehung.“ und „Wissen. Räume. Medien.“.
Die Universität Erfurt hatte im Oktober 2018 ihren Antrag auf Mitgliedschaft bei der DFG eingereicht. Dieser wurde im DFG-Präsidium und im Ad-hoc-Ausschuss für die Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen beraten. Im Februar 2019 fand eine Begehung vor Ort in Erfurt statt; im Anschluss empfahlen Ad-hoc-Ausschuss und DFG-Senat der Mitgliederversammlung einstimmig, die Hochschule aufzunehmen.
„Die Universität Erfurt hat eine forschungspolitische Struktur herausgebildet, die sich in ein klares Bild fügt“, sagte DFG-Präsident Prof. Dr. Peter Strohschneider in der Mitgliederversammlung. „Der in den vergangenen Jahren an der Universität umgesetzte Profilierungsprozess hat deutlich erkennbar Früchte getragen.“
Die Universität Erfurt ist das erste neue DFG-Mitglied seit 2017, als die Bauhaus-Universität Weimar aufgenommen wurde. Der Großteil der DFG-Mitglieder sind wissenschaftliche Hochschulen (71). Die übrigen Mitglieder setzen sich aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Akademien der Wissenschaften sowie wissenschaftlichen Verbänden zusammen. Die Universität Erfurt ist die vierte DFG-Mitgliedseinrichtung aus Thüringen. Sie hat künftig Stimmrecht bei den Wahlen der Mitglieder für die zentralen DFG-Gremien vom Präsidium über den Senat bis hin zur Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in der DFG gilt zudem als Ausweis besonderer Forschungsstärke. Die Beantragung von Fördergeldern bei der DFG ist hingegen unabhängig davon. Antragsberechtigt sind bei den Fördermöglichkeiten für Organisationen alle Universitäten. Bei den Fördermöglichkeiten für Personen sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland zur Antragstellung berechtigt, auch wenn ihre jeweilige Einrichtung nicht zum Kreis der Mitgliedseinrichtungen gehört.
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