Ausgleichszahlungen für Umweltbelastung bei Dienstreisen von Geförderten, DFG-Beschäftigten, Gremienmitgliedern sowie Gutachterinnen und Gutachtern / Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) leistet einen weiteren Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in ihrer Förderarbeit und in den geförderten Forschungsprojekten. Künftig sind für alle CO2-Emissionen, die durch Dienstreisen in den Förderprojekten sowie von DFG-Beschäftigten, Gremienmitgliedern wie auch Gutachterinnen und Gutachtern entstehen, Ausgleichszahlungen möglich. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK), die damit einer gemeinsamen Initiative der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland unter Federführung der DFG zustimmte.
„Die DFG befasst sich bereits seit Langem auf verschiedenen Feldern mit Fragen der Klimaneutralität und Ressourcenschonung. Nicht nur die Förderung spezifischer Forschungsprojekte oder die kontinuierliche Befassung in den DFG-Gremien oder -Senatskommissionen unterstreichen den hohen Stellenwert des Themas Nachhaltigkeit in unserem Förderhandeln. Die CO2-Kompensationen sind nun ein wichtiger Schritt für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Reisen und den damit verbundenen Umweltbelastungen“, sagte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker.
Bei der Umsetzung der CO2-Kompensation orientiert sich die DFG an der Praxis der Bundesregierung. Dabei werden die durch Flugreisen, Pkw- und Bahnfahrten erzeugten Emissionen mit einem vom Umweltbundesamt empfohlenen Rechner ermittelt. Pro emittierter Tonne Kohlendioxidäquivalent kann ein CO2-Zertifikat erworben werden. Diese Zertifikate müssen aus Projekten stammen, die nach UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) zertifiziert worden sind oder gleichwertigen Standards entsprechen.
Die DFG-Geförderten können CO2-Emissionen, die durch Dienstreisen in einem geförderten Forschungsvorhaben entstehen, in eigener Verantwortung durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten kompensieren. Für bereits bewilligte Projekte können die Ausgleichsleistungen aus den vorhandenen DFG-Mitteln finanziert werden. Für neu geplante Vorhaben können die Mittel als Teil der Reisekosten beantragt werden. Die Kompensation der Dienstreisen von Gutachterinnen und Gutachtern, Gremienmitgliedern und Beschäftigten wird durch die DFG-Geschäftsstelle abgewickelt.
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