Bewilligung dritter Förderperiode mit rund 34 Millionen Euro bis 2024
Das 2012 als DFG-Forschungszentrum eingerichtete Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) wird nach zwei Förderperioden weitere drei Jahre gefördert. Dies beschloss der DFG-Hauptausschuss auf der Grundlage des einstimmigen Votums einer internationalen Begutachtungsgruppe im Rahmen der DFG-Jahresversammlung. Die drei antragstellenden Hochschulen Universität Leipzig, Friedrich-Schiller-Universität Jena und Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erhalten damit ab Oktober 2021 rund 34 Millionen Euro zuzüglich einer Programmpauschale von 22 Prozent. Als außeruniversitärer Partner trägt maßgeblich das Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung zu dem Verbund bei. Außerdem sind vier Leibniz-Institute aus Braunschweig, Halle, Gatersleben und Görlitz sowie drei Max-Planck-Institute aus Jena und Leipzig beteiligt.
Als Antwort auf den globalen Biodiversitätswandel hat das in Leipzig angesiedelte iDiv die neue Forschungsrichtung der integrativen Biodiversitätsforschung entwickelt. Diese verbindet Ansätze von der molekularen zur ökosystemaren Ebene, Experimente und Theoriebildung sowie Natur- und Gesellschaftswissenschaften. Das iDiv ist in die Forschungsfelder Biodiversitätsmuster, Biodiversitätsprozesse, Biodiversitätsfunktionen sowie Biodiversität und Gesellschaft strukturiert. Integrierte Forschung zur Entstehung, zum Wandel und zur Wirkung von Biodiversität vom lokalen zum globalen Maßstab soll national und international gestaltet und die gewonnenen Kenntnisse sollen in politische und gesellschaftliche Prozesse eingebracht werden.
Neben dem eigenen Forschungsprogramm der mehr als 100 Mitglieder des iDiv ist sein Synthesezentrum (sDiv) ein Instrument mit besonderer Strahlkraft. Hier arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Projekte und Disziplinen aus dem In- und Ausland gemeinsam an übergreifenden Analysen großer Datensätze und im Bereich der Theoriebildung.
Da die Vor-Ort-Begutachtung wegen der Coronavirus-Pandemie nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte, hatte die DFG auf Beschluss des Hauptausschusses im März 2020 dem Zentrum ab dem 1. Oktober 2020 bereits eine zwölfmonatige Überbrückungsfinanzierung bewilligt. Diese wird nun auf die Laufzeit der beantragten Förderperiode angerechnet, sodass diese nur drei Jahre beträgt.
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