Mitgliederversammlung wählt zwei Wissenschaftlerinnen und zwei Wissenschaftler in zentrales wissenschaftliches Gremium
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat am Mittwoch, dem 28. Juni 2023, auf ihrer Sitzung im Rahmen der DFG-Jahresversammlung in Saarbrücken vier neue Mitglieder in den Senat der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland gewählt. Neun Senatsmitglieder wurden für eine zweite Amtszeit gewählt. Der Senat ist das zentrale wissenschaftliche Gremium, in dem über alle Angelegenheiten der DFG von wesentlicher Bedeutung beraten und beschlossen wird, soweit sie nicht dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Von den vier neu besetzten Senatsplätzen ist jeweils einer in den Bereichen Geistes- und Sozialwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Lebenswissenschaften angesiedelt.
Folgende vier Mitglieder wurden neu in den Senat der DFG gewählt und treten ihr Amt zum 1. Januar 2024 an:
Für eine zweite Amtszeit gewählt wurden:
Zum 31. Dezember 2023 scheiden diese Mitglieder aus dem Senat aus:
Der Senat ist zuständig für alle wesentlichen Entscheidungen in der Forschungsförderung im Vorfeld der konkreten Förderentscheidung sowie für alle wesentlichen Entscheidungen zur Gestaltung des Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahrens. Der Senat beschließt zudem, welche Fachkollegien zu bilden sind und wie diese sich gliedern.
Insgesamt gehören dem Senat 39 Mitglieder an. Von ihnen werden 36 von der Mitgliederversammlung in einem rollierenden System für drei Jahre gewählt; diese sind zugleich auch die wissenschaftlichen Mitglieder des Hauptausschusses. Darüber hinaus gehören die Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Max-Planck-Gesellschaft dem Senat kraft ihres Amtes an.
Medienkontakt:
Eine Liste der Mitglieder des Senats sowie weitere Informationen sind abrufbar unter:
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