DFG-Senatskommission positioniert sich
Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) weist in einem jetzt vorliegenden Positionspapier auf die besondere Bedeutung von Probandenstudien für die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz hin. Das Risikopotenzial eines Stoffes wird auf der Grundlage aller verfügbaren Erkenntnisse zu einem Stoff systematisch und wiederkehrend zusammengetragen und durch die Kommission in Form von Empfehlungen für mögliche Grenzwertableitungen veröffentlicht. Die Kommission greift hierbei auf veröffentlichte und unveröffentlichte, dann aber vollständig dokumentierte und zugängliche Daten, aus In-vitro-Modellen, Zell- und Gewebekulturen, Tiermodellen oder In-silico-Ansätzen zurück. Jeder dieser Ansätze trägt wesentlich zum Gesamtbild bei, ist aber jeweils nur mit Einschränkungen auf die komplexe Situation am Arbeitsplatz übertragbar. Um das von arbeitsstoffrelevanten Chemikalien ausgehende Risiko für die arbeitende Bevölkerung und auch darüber hinaus umfassend beurteilen zu können, sind Studien an gesunden Probandinnen und Probanden häufig die einzige Möglichkeit, um das Risikopotenzial eines Stoffes vollumfänglich beurteilen zu können.
Im vorliegenden Positionspapier erläutert die Senatskommission die erforderlichen Schritte zur Risikobewertung von Arbeitsstoffen und in diesem Zusammenhang die besondere Relevanz von Probandenstudien. Als Voraussetzung für die Durchführung dieser Studien gelten besonders hohe ethische Anforderungen. Um die Ergebnisse später möglichst umfassend für die Ableitung von Grenzwerten nutzen zu können, müssen Planung und Dokumentation der Studien darüber hinaus besonderen qualitativen Anforderungen genügen. Mit der Positionierung verdeutlicht die Kommission, auf welche Weise die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Toxikologie und Arbeitsmedizin sicherstellen, dass eine Risikoabschätzung des gesundheitsgefährdenden Potenzials von Substanzen auch weiterhin auf einer Daten- und Faktenlage erfolgt, die einen verlässlichen Schutz am Arbeitsplatz gewährleistet.
Zum Positionspapier „Relevanz von Humanstudien für die Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten“:
Weitere Informationen über die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG finden Sie unter:
Ansprechpartnerin im Kommissionssekretariat der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe:
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