Ergebnisse der Kommissionsarbeit
Das Hauptwerk der Kommission, die sogenannte MAK- und BAT-Werte-Liste, enthält neben den namensgebenden MAK-Werten – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte).
Die MAK- und BAT-Werte-Liste wird jedes Jahr an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben. Sie dient als wesentliche Grundlage für notwendige Änderungen und Anpassungen gesetzlicher Regelungen im Arbeitsschutz.
Als Grundlage für die in der MAK- und BAT-Werte-Liste erarbeiteten Vorschläge für Grenzwerte veröffentlicht die Kommission ausführliche Begründungen, in denen der Wissensstand zu den toxikologischen Eigenschaften eines Stoffes systematisch zusammengefasst und in der Gesamtschau aller In-vitro und In-vivo-Studien die Argumentation für die Herleitung des Grenzwertes beschrieben sind. Die Herleitung des Grenzwertes folgt dabei einer ausführlich beschriebenen Systematik und Nomenklatur, die ebenfalls bei Bedarf weiterentwickelt und publiziert wird. Bei wesentlichen neuen Erkenntnissen werden die Begründungen überarbeitet und gegebenenfalls der Grenzwert angepasst. In Ergänzung zu den Begründungen werden auch Informationen zu den Messmethoden publiziert, mit denen die Grenzwerte bestimmt werden können.
Alle Ergebnisse der Kommissionsarbeit werden auf einer Plattform, der sogenannten MAK Collection, im Open Access veröffentlicht, sind dort archiviert und nachnutzbar.
Um sicherzustellen, dass vorhandene Studien, Daten und Erkenntnisse, die unpubliziert sind, an die Kommission weitergegeben und dort gesichtet werden können, existiert die „Ankündigungsliste“, die ausweist, mit welchen Stoffen sich die Kommission in den kommenden zwei Jahren befassen wird. Die Liste mit den erfolgten Änderungen und Ergänzungen von Stoffbegründungen wird parallel zur jährlichen MAK- und BAT-Werte-Liste veröffentlicht. Mit dieser Übersicht beginnt die öffentliche Kommentierungsfrist von sechs Monaten für die Änderungsvorschläge. Hinweise und Anregungen können in dieser Zeit aufgegriffen werden.
Begründungen und Methoden
Seit 2020 wird die MAK Collection auf der PUBLISSO-Plattform der ZB MED - Informationszentrum Lebenswissenschaften veröffentlicht und weiterentwickelt.
- Zur MAK Collection (ab 2020(externer Link)
- Journal - The MAK Collection for Occupational Health and Safet(externer Link)
- Zur MAK Collection (bis 2019(externer Link)
Konzeptionelle Arbeiten
- "Classification or non-classification of substances with positive tumor findings in animal studies: Guidance by the German MAK commission"(externer Link)
- „Mode of action-based risk assessment of genotoxic carcinogens(externer Link)
Stellungnahmen
- New Approach Methods (NAMs) in der wissenschaftsbasierten Ableitung von Grenzwerten – derzeitige und zukünftige Roll(Download)
- Relevanz von Humanstudien für die Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerte(Download)
Informationen zur Arbeit der Senatskommission im Überblick