Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Dezember-Sitzung die Verlängerung des Mandats der Ständigen Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) beschlossen. Der Auftrag der Senatskommission besteht in der wissenschaftlichen Beratung sowohl des DFG-Senats als auch der Regierungen von Bund und Ländern, Parlamenten und Behörden zu Fragen der Lebensmittelsicherheit.
Lebensmittelsicherheit und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind für die Gesellschaft erstrangige Ziele. Ständige Innovationen bei der Entwicklung von neuen Verfahren oder Produkten im Lebensmittelbereich und stetiger wissenschaftlicher Erkenntniszuwachs auf diesem politisch und gesellschaftlich häufig kontrovers diskutierten Gebiet bedingen einen dauerhaften Bedarf an wissenschaftlicher Beratung.
Die Senatskommission arbeitet in Themenauswahl und Prioritätensetzung wissenschaftlich eigenständig und ist im Bereich der Lebensmittelsicherheit die einzige unabhängige wissenschaftsgetriebene Instanz in Deutschland. Als Senatskommission der DFG arbeitet die SKLM längerfristig und stärker grundlagenorientiert als andere Institutionen und diskutiert auch proaktiv neu aufkommende Themen. Eine ihrer Hauptaufgaben liegt in der Erarbeitung von Grundsatzstellungnahmen und Bewertungskriterien, die den Rahmen für die wissenschaftlich fundierte Bewertung von Lebensmittelinhaltsstoffen und Verfahren der Lebensmitteltechnologie liefern sollen. Die SKLM identifiziert auch Wissenslücken und neu aufkommende Probleme, die für die gesundheitliche Bewertung von Lebensmitteln beziehungsweise die Verbrauchersicherheit von Bedeutung sind, sowie den sich hieraus ergebenden Handlungs- und Forschungsbedarf. Aus Forschungsempfehlungen können sich nachfolgend entsprechende Forschungsinitiativen und -aktivitäten entwickeln.
Der thematische Bogen reicht von der Bewertung einzelner Lebensmittelinhaltsstoffe und -zusatzstoffe, natürlicher beziehungsweise herstellungsbedingter Kontaminanten, neuartiger Verfahren der Lebensmitteltechnologie und neuartiger Lebensmittel bis hin zu Lebensmitteln, für die ein Zusatznutzen beansprucht wird (sog. Funktionelle Lebensmittel), und Nahrungsergänzungsmitteln. Hierbei steht die Risikoanalyse im Vordergrund, jedoch ist bei Lebensmitteln mit Zusatznutzen und Nahrungsergänzungsmitteln vermehrt auch eine kritische Risiko-/Nutzen-Abwägung erforderlich. Dies hat die Kommission in der Vergangenheit am Beispiel „Nitrat/Nitrit“ grundlegend ausgeführt. Als weiteres Beispiel wurde in der vergangenen Mandatsperiode „Fluorid“ aufgegriffen, dessen Risiko beziehungsweise Nutzen derzeit in Wissenschaft und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Die SKLM wird in Kürze den aktuellen Wissensstand, besonders zum Risiko einer potenziellen Entwicklungs- und Neurotoxizität des Fluorids, in einer Publikation umfassend darlegen.
Um dem Beratungsbedarf in der notwendigen fachlichen Breite gerecht zu werden, setzt sich die Kommission aus 19 Mitgliedern und Ständigen Gästen mit unterschiedlichen Expertisen zusammen. Vertreten sind die Fachgebiete Toxikologie und Pharmakologie, Ernährungswissenschaften und Biochemie, Human- und Veterinärmedizin, Chemie und Lebensmittelchemie, Lebensmitteltechnologie und -mikrobiologie sowie Lebensmittelallergologie.
Die Ergebnisse der Kommission werden in deutscher und englischer Sprache in Form von Beschlüssen, Stellungnahmen und Verlautbarungen über die Internetseite der DFG sowie in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht.
Weitere Informationen über die Ständige Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln der DFG finden Sie unter:
Publikationen und Stellungnahmen der Kommission:
Ansprechpersonen:
Vorsitzender der Ständigen Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln:
Kommissionssekretariat:
DFG-Geschäftsstelle: