Information für die Wissenschaft Nr. 20 | 19. März 2020

Ausschreibung zur fachübergreifenden Erforschung von Epidemien und Pandemien anlässlich des Ausbruchs von SARS-CoV-2

Die Auswirkungen des aktuellen SARS-CoV-2-Ausbruchs zeigen, dass man Epidemien und Pandemien nicht im nationalen Rahmen begegnen kann, sondern dass die globalen Zusammenhänge berücksichtigt werden müssen. Um künftig auf die vielfältigen Aspekte von weltweiten Infektionswellen besser vorbereitet zu sein, muss eine breit gefächerte Forschung unterstützt werden. Zusätzlich zur Erforschung der aktuellen Pandemie sollen grundsätzliche Forschungsfragen abgeleitet werden und zu generalisierbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen führen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt daher eine fachübergreifende Förderinitiative aus. Gefördert werden Vorhaben, die sich mit der Prävention, Früherkennung, Eindämmung sowie der Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von und dem Umgang mit Epidemien und Pandemien am Beispiel von SARS-CoV-2 und anderer humanpathogener Mikroorganismen und Viren beschäftigen.

Dazu zählen beispielsweise die Erforschung

  • der Herausforderungen und Auswirkungen einer Epidemie oder Pandemie sowie der getroffenen Maßnahmen auf die Gesundheitssysteme;
  • psychologischer, gesellschaftlicher und kultureller Faktoren in der Entstehung, Verbreitung und Behandlung von Epidemien und Pandemien sowie rechtliche und ethische Implikationen;
  • der Auswirkungen auf globale und regionale Wirtschaftsentwicklung, Produktions- und Wertschöpfungsketten, Logistik, Verkehr und Kommunikation;
  • biologischer und medizinischer Grundlagen eines Erregers und des jeweiligen Krankheitsbilds sowie therapeutischer Verfahren oder präventiver Maßnahmen in Kombination mit einem oder mehreren der zuvor genannten Themenfelder.

Die Ausschreibung richtet sich vorzugweise an fachübergreifende Forschungsvorhaben. Darüber hinaus können Projekte beantragt werden, die sich zunächst mit der Sammlung und Erfassung von grundlegenden Daten zur aktuellen Epidemie und den aktuellen Gegenmaßnahmen beschäftigen, auf deren Basis retrospektive Analysen möglich sind. Ebenso sind Projekte möglich, die sich der Simulation der Ausbreitung und den Folgen von Pandemien sowie der Wirksamkeit von Interventionen widmen.

Art der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Einzel- oder Gemeinschaftsanträge in Form von Sachbeihilfen oder Antragspaketen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben können zur Erreichung des Programmziels alle im „Merkblatt Programm Sachbeihilfe" (DFG-Vordruck 50.01) aufgeführten Module beantragt werden.

Die DFG wird projektbegleitend den wissenschaftlichen Austausch und die Vernetzung der Geförderten unterstützen.

Antragstellung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Einzelantrag, Gemeinschaftsantrag oder ein Antragspaket einreichen möchten, werden gebeten, sich frühzeitig zur Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Die Begutachtung der Anträge erfolgt vergleichend und unter Einbindung einer international besetzten Begutachtungsgruppe nach den üblichen Begutachtungsverfahren der DFG. Zur Planung der Begutachtung sind Absichtserklärungen erforderlich, die das Forschungsvorhaben skizzieren (max. 200 Wörter) und die Namen der Antragstellerinnen und Antragsteller auflisten. Die Absichtserklärungen sind bis 1. Juli 2020 als PDF-Datei an zu senden. Der Termin für die Einreichung der Anträge ist der 
1. September 2020. Die Anträge, Lebensläufe sowie antragsergänzende Unterlagen sind in englischer Sprache zu verfassen und über das elan-Portal unter „Ausschreibung-Coronavirus" einzureichen. Detaillierte Informationen zur Antragstellung können dem „Leitfaden für die Antragstellung – Projektanträge" (DFG-Vordruck 54.01) entnommen werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Kooperationspflicht (DFG-Vordruck 55.01).

Die Zusammenarbeit mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sollte angestrebt werden. Aufwände für internationale Kooperationen können, den Regelungen für die jeweiligen Länder folgend, im Projekt beantragt werden.

Hinweise für andere Förderprogramme

Die Vorbereitung der Forschungsvorhaben kann durch eine Reihe von Maßnahmen wie Rundgespräche, wissenschaftliche Netzwerke oder den Aufbau internationaler Kooperationen unterstützt werden.

Für laufende Verbünde wie Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche, die thematisch in die Ausschreibung passen, wird die Möglichkeit von Zusatzanträgen beziehungsweise Nachanträgen eingeräumt.

Für Langfristvorhaben mit infrastrukturellem Charakter, die an der Schnittstelle von Sozial- und Gesundheitswissenschaften geplant sind, kann das Förderprogramm „Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften" genutzt werden.

Für diese Fördermöglichkeiten gilt das reguläre Antragsverfahren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich ausschließlich mit der Biologie eines Erregers, der Art seiner Übertragung sowie der Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren beschäftigen, werden ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, ihre Forschungsvorhaben im regulären Verfahren der DFG einzureichen.

Weiterführende Informationen

Die DFG-Vordrucke 50.01 und 54.01 mit Informationen zum Förderprogramm Sachbeihilfe und zur Antragstellung:

Hinweise zur Kooperationspflicht:

Hinweise zu Nachanträgen für Sonderforschungsbereiche (Merkblatt 60.011, 
Abschnitt C):

Hinweise zu Zusatzanträgen für Graduiertenkollegs (DFG-Vordruck 54.05, Kapitel IV):

Fragen zur Ausschreibung können an folgende fachlich zuständige Ansprechpersonen gerichtet werden:

  • Dr.-Ing. Wieland Biedermann
    Gruppe Ingenieurwissenschaften 1
    Tel. +49 228 885-2023
  • Dr. Julia Engel
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften 2: Sozial- und Verhaltenswissenschaften
    Tel. +49 228 885-2972 
  • Dr. Katja S. Großmann
    Gruppe Lebenswissenschaften 3: Medizin
    Tel. +49 228 885-2565
  • Dr. Katharina Hartmann
    Gruppe Lebenswissenschaften 2: Mikrobiologie, Immunologie, Neurowissenschaften
    Tel. +49 228 885-2342 

Hinweise zu Förderprinzipien und Fördermöglichkeiten mit internationalem Bezug:

Die Beantragung internationaler Forschungsvorhaben unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz ist im Rahmen dieser Ausschreibung nach den Regeln der Lead Agency-Vereinbarungen mit FNR, FWF und SNF möglich, sofern der finanzielle Schwerpunkt des Projektes in Deutschland liegt. Andernfalls steht das reguläre Lead Agency-Verfahren offen.

Administrative Fragen zum Lead Agency-Verfahren können an folgende Ansprechpersonen gerichtet werden:

Fragen zu anderen Förderprogrammen können an die jeweilige Ansprechperson der DFG-Geschäftsstelle gerichtet werden:

Die Information für die Wissenschaft Nr. 20 vom 19.03.2020 wurde am 09.04.2020 überarbeitet (Hinweise zu Förderprinzipien und Fördermöglichkeiten mit internationalem Bezug ergänzt).

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