Information für die Wissenschaft Nr. 119 | 20. Dezember 2023

Forschungsimpulse (FIP)

Zweite Ausschreibungsrunde für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet mit den Forschungsimpulsen (FIP) ein Instrument zur Förderung koordinierter Forschungsvorhaben an, das sich an besonders forschungsorientierte Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) richtet. Ziel ist es, die wissenschaftliche Profilbildung forschungsstarker HAW/FH zu unterstützen und die Bedingungen für erkenntnisorientierte Forschung an den Hochschulen nachhaltig zu verbessern, um deren Potenziale für das Wissenschaftssystem noch intensiver zu erschließen.

Das Antragsverfahren ab der zweiten Ausschreibungsrunde ist gemäß der Entscheidung des Hauptausschusses der DFG vom 7. Dezember 2023 zweistufig und umfasst eine Skizzen- und eine Antragsphase. Wie bereits in der Information für die Wissenschaft Nr. 81 angekündigt, ist für die Beteiligung an der zweiten Ausschreibungsrunde die vorherige Abgabe einer Absichtserklärung bis zum 29. Januar 2024, 12 Uhr, über das elan-Portal der DFG zwingend erforderlich.

Antragsskizzen sind bis zum 15. März 2024, 12 Uhr, über das elan-Portal der DFG einzureichen. Neben einer Beschreibung des Vorhabens (max. 25 Seiten) sind hierzu Lebensläufe der federführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie ein Begleitschreiben der Hochschule erforderlich. Eine Entscheidung über die Aufforderung zur Antragstellung ist nach der fachlichen Begutachtung der Skizzen im Herbst 2024 vorgesehen. Die Aufforderung ist Voraussetzung für eine Antragstellung im Jahr 2025. Muster und Hinweise für Absichtserklärungen, Antragsskizzen und Lebensläufe sind am Ende dieses Dokuments verlinkt.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind HAW und FH in Deutschland. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen ist nicht möglich. Jede antragsberechtigte HAW/FH kann pro Ausschreibungsrunde eine Antragsskizze und im Falle einer Aufforderung anschließend einen Antrag auf Einrichtung eines Forschungsimpulses einreichen. Nicht bewilligte Anträge aus der ersten Ausschreibungsrunde können in überarbeiteter Form wieder als Antragsskizzen eingereicht werden. 

Umfang der Förderung

Die maximale Gesamtförderdauer eines Forschungsimpulses beträgt acht Jahre. Auf eine fünfjährige erste Förderperiode kann eine dreijährige zweite Förderphase folgen, die mit einem Fortsetzungsantrag beantragt werden muss. Das Antragsvolumen kann bis zu 1 Million Euro pro Jahr betragen und muss durch das Forschungsvorhaben begründet sein. Die Mittel können flexibel für Personal- und Sachmittel sowie für projektspezifisch ergänzende Investitionen in wissenschaftliche Infrastruktur eingesetzt werden. Es wird vorausgesetzt, dass eine Grundausstattung der zur Umsetzung des Forschungsvorhabens erforderlichen wissenschaftlich-technischen Infrastruktur vorhanden ist. Zuzüglich zu den Projektmitteln wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Programmpauschale zur Deckung der indirekten Projektkosten gewährt.

Weiterführende Informationen

Merkblatt Forschungsimpulse (DFG-Vordruck 50.11):

Förderkriterien / Hinweise zur Begutachtung (DFG-Vordruck 1.314):

FAQ zu den FIP: 

Muster und Hinweise für die Absichtserklärung FIP: 

Zur Einreichung einer Absichtserklärung müssen die federführend beteiligten Personen im elan-Portal registriert sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierung im elan-Portal bis zur Abgabe der verbindlichen Absichtserklärung abgeschlossen ist. Bei Fragen hierzu oder bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an den elan-Helpdesk ().

Muster für Lebensläufe (DFG-Vordruck 53.200):

Muster für die Antragsskizze (DFG-Vordruck 53.301): 

Hinweise zur Erstellung einer Antragsskizze (DFG-Vordruck 16.02):

Der DFG Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP)“ muss durch die antragstellende Hochschule spätestens bis zur Bewilligung umgesetzt worden sein. Im besten Fall erfolgt dies bereits frühzeitig. Weitere Informationen: 

Bitte beachten Sie auch, dass für die Antragstellung die Umsetzung einer Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale erfolgt sein muss:

Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle der DFG:

  • Dr. Mare van den Eeden & Dr. Christine Petry
  • Kontakt: