Information für die Wissenschaft Nr. 10 | 5. Februar 2025

Geflüchtete Wissenschaftler*innen: DFG unterstützt

Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt weiterhin aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftler*innen. Ermöglicht werden soll eine kurzfristige Integration in das deutsche Wissenschaftssystem, damit die wissenschaftliche Arbeit fortgesetzt werden kann.

Promovierte geflüchtete Wissenschaftler*innen, die innerhalb der letzten drei Jahre ihre Heimat verlassen mussten, können zum einen eine Walter Benjamin-Stelle einwerben und auf diese Weise ein eigenes Forschungsvorhaben durchführen. Die Förderung in diesem Programm bietet die Chance, durch die selbstständige Betreuung eines Forschungsprojekts Erfahrungen an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland zu gewinnen, die für nächste Schritte der Etablierung im deutschen Wissenschaftssystem die erforderliche Grundlage bilden. Gleichzeitig kommen den Antragsteller*innen Maßnahmen zur individuellen Karriereunterstützung durch die Gasteinrichtung zugute, die im Walter Benjamin-Programm Bestandteil des Konzepts sind. Der in der Regel in diesem Programm bestehende Fokus auf Antragsteller*innen in der frühen Postdoktoranden-Phase entfällt für diese Zielgruppe.

Zum anderen können geflüchtete Wissenschaftler*innen in verschiedenen DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramm, Forschungsgruppe, Klinische Forschungsgruppe, Kolleg-Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg) in laufende Projekte integriert werden. Eine solche Förderung kann seitens der Projektleiter*innen laufender DFG-Projekte über Zusatzanträge eingeworben werden. Die Zusatzanträge können sich auf alle Fördermittel richten, die eine Einbindung der Betroffenen als wissenschaftliche Hilfskräfte, Doktorand*innen, Postdoktorand*innen oder Professor*innen in das Projekt ermöglichen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet.

Sonderforschungsbereiche werden explizit angeregt, für die Einbindung von geflüchteten Wissenschaftler*innen insbesondere die bereits bewilligten pauschalen Mittel einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar bedarfsgerecht reagieren können. Für Exzellenzcluster gilt dies ebenso.

Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflüchteten Personen liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Beschäftigungsverträgen.

Bis auf Weiteres verlängert die DFG das Sonderprogramm Ukraine. Über diese Fördermöglichkeit können ukrainische Wissenschaftler*innen (Projektleitungen), die sich in der Ukraine befinden und deren Forschung weiter möglich ist, eine gesonderte Unterstützung erhalten. Im Rahmen des bestehenden DFG-Verfahrens „Kooperation mit Entwicklungsländern“ können die Antragsteller*innen in Deutschland bei der Sachbeihilfe, bei Forschungsgruppen und im Schwerpunktprogramm neben Mitteln für die Projektdurchführung in der Ukraine auch Mittel für den Lebensunterhalt der ukrainischen Projektleitungen in Höhe von maximal 1000 Euro pro Monat pro Projektleitung beantragen und im Bewilligungsfall an diese weiterleiten.

Gleichstellung und Diversität

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. 

Gute wissenschaftliche Praxis

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität. Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige  zur Verfügung.

Weiterführende Informationen 

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Geflüchtete Forscher*innen.

Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Anträge das elan-Portal und beachten Sie die entsprechenden Merkblätter. Hilfreich können auch die FAQs zur Antragsvorbereitung sein.

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle

Für Graduiertenkollegs

Sascha Klein, Gruppe Graduiertenkollegs und Karriereförderung, Tel. +49 228 885-2873, 

Für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Exzellenzcluster

Dr. Heike Bock, Gruppe Sonderforschungsbereiche, Tel. +49 228 885-2713, 

Für alle weiteren Förderverfahren

Michael Sommerhof, Team Koordination Internationale Forschungsförderung, Tel. +49 228 885-2017, 

Hier finden Sie die fachzuständigen Kontaktpersonen in der Geschäftsstelle.

Hier finden Sie nähere Informationen zum Sonderprogramm Ukraine.

Datenschutz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DFG. Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.