Bevor Sie konkret einen Antrag stellen, steht die Suche nach dem richtigen Förderprogramm auf der Agenda. Dazu erhalten Sie unterstützende Informationen im DFG-Webangebot, bei Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle und Vertrauensdozent*innen an Ihrer Universität.
Antragsberechtigt bei der DFG sind grundsätzlich alle Wissenschaftler*innen in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, die ihre wissenschaftliche Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen haben.
In der Regel nicht antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie in einer Einrichtung arbeiten, die nicht gemeinnützig ist, oder Ihnen die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet. Mitarbeiter*innen der Institute und Mitgliedseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft oder der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, sowie Angehörige von mit diesen Organisationen assoziierten Forschungseinrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln grundfinanziert werden, und Angehörige deutscher Standorte international getragener Forschungseinrichtungen beachten bitte die Regeln zur Kooperationspflicht.
Die speziellen Antragsberechtigungen für die einzelnen DFG-Programme entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern.
Auch Wissenschaftler*innen, die befristete Verträge haben, können bei der DFG Anträge stellen. Dazu ist die Angabe, dass es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt und wann es endet, im Antrag notwendig. Auf Basis dieser Informationen geschieht dann die Begutachtung. Hilfreich ist eine formlose Erklärung der Institutsleitung, die belegt, dass die Weiterbeschäftigung für die Projektlaufzeit beabsichtigt ist.
Wissenschaftler*innen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind grundsätzlich antragsberechtigt, wenn Sie dem „wissenschaftlichen Nachwuchs“ angehören. Zum wissenschaftlichen Nachwuchs in diesem Sinne gehören alle Forscher*innen, die im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses arbeiten. Auch bei solchen Anträgen muss angegeben werden, dass es sich um einen befristeten Vertrag handelt und wann er ausläuft. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses können bewilligte Mittel nur in Anspruch genommen werden, wenn weitere Arbeitsmöglichkeiten bestehen. Bei Beantragung einer „Eigenen Stelle“ gelten Sonderregelungen.
Eine Übersicht der Programme der DFG sowie der Merkblätter und Formulare gibt die Seite
Einen Einstieg in die Einzelförderung, also in die Förderangebote für einzelne Projekte oder Personen sowie Hinweise zum Verfassen Ihres Antrags bittet die Rubrik „Einzelförderung – So geht´“.
Die Auswahl hängt von verschiedenen Aspekten ab:
Wer stellt den Antrag?
Für die Programme der DFG-Einzelförderung sowie für Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme stellen einzelne Wissenschaftler*innen Anträge. Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme gehören zu den „Koordinierten Programmen“ der DFG, die Kooperation und Strukturbildung durch überregionale (auch internationale) Zusammenarbeit auf besonders aktuellen Arbeitsgebieten sowie durch Bündelung des wissenschaftlichen Potentials an einem Hochschulort fördern. Für die Koordinierten Programme Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche, DFG-Forschungszentren etc. stellen die Institutionen Anträge.
Einen Einstieg in die Einzelförderung, also in die Förderangebote für einzelne Projekte oder Personen sowie Hinweise zum Verfassen Ihres Antrags bietet die Rubrik „Einzelförderung – So geht´“.
In welcher Karrierestufe befindet sich der Antragstellende?
Soll ein einzelnes Projekt gefördert werden?
Soll eine wissenschaftliche Position beantragt werden?
Geht es um wissenschaftliche Infrastruktur oder Informationssysteme?
Soll eine internationale Kooperation gefördert werden?
Nach der Auswahl des geeigneten Programmes stehen verschiedene Module für eine passgenaue Förderung zur Verfügung. Diese erschließen sich über die jeweiligen Kompaktdarstellungen der Programme.
Wissenschaftler*innen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind nach den allgemeinen Regeln antragsberechtigt. Es stellt sich jedoch zusätzlich die Frage, ob bei der Antragstellung die sogenannte Kooperationspflicht erfüllt werden muss.
Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die grundsätzlich die Kooperationspflicht gilt, gehören insbesondere die Institute oder Mitgliedseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie einzelne Leibniz-Institute. Unbefristet angestellte Wissenschaftler*innen dieser Einrichtungen können einen Antrag bei der DFG nur in Kooperation mit einem*einer Wissenschaftler*in an einer deutschen Hochschule (Universität oder Fachhochschule) im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts stellen. Bei Beantragung einer „Eigenen Stelle“ und der Walter Benjamin-Stelle gelten Sonderregelungen.
Befristet angestellte Wissenschaftler*innen dieser Einrichtungen müssen die Kooperationspflicht nicht erfüllen.
Weitere Informationen und Details zur Kooperationspflicht entnehmen Sie bitte dem DFG-Vordruck 55.0 sowie den FAQ zur Kooperationspflicht (s.u..
Es gibt schon vor der Antragstellung Aspekte, die bedacht werden müssen. Einige ethische und rechtliche Aspekte werden u.a. in der Projektbeschreibung unter den „Begleitinformationen zum Forschungskontext“ abgefragt. Um diese müssen Sie sich daher vor Antragstellung kümmern. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
Sind im Antrag Versuche am Menschen oder an vom Menschen entnommenem Material geplant, so bedarf es in aller Regel einer dem Antrag beigelegten Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission. Diese sollte möglichst früh beantragt werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Weiterführende wissenschaftsbereichsbezogene Informationen finden Sie hier:
Beinhaltet das geplante Projekt die Sammlung und den Transport von biologischem Material außerhalb Deutschlands, könnte es unter die Bestimmungen des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt“ („Convention on Biological Diversity“ - CBD) fallen. In einem solchen Fall sollten sich die Antragstellenden frühzeitig über die im Gastland existierenden Bestimmungen informieren und Kooperation zu Wissenschaftler*innen im Gastland suchen.
Wenn für das geplante Projekt im nennenswerten Umfang Infrastruktur-Ressourcen wie Geräte oder Informationsinfrastrukturen nötig sind, sollte bereits während der Vorbereitung des Projektes geprüft werden, ob entsprechende Ressourcen im Forschungsumfeld bereits existieren und ob sie nutzbar sind. Einen Überblick über in Deutschland verfügbare Forschungsinfrastrukturen finden Sie in unserem
Falls Sie zum ersten Mal einen DFG-Antrag stellen, dann empfehlen wir unsere Hilfestellung zur Antragstellun inkl. Checkliste.
Grundsätzlich gelten für die Antragstellung die unten genannten Grundlagen und Prinzipien der Förderung. Dazu gehört die Gute Wissenschaftliche Praxis ebenso wie verschiedene Aspekte der Diversität, aber auch rechtliche Vorgaben.
In allen DFG-Programmen ist verpflichtend das Template für Lebensläufe zu verwenden. In einigen internationalen Verfahren gibt es Ausnahmen, siehe dafür die entsprechenden Ausschreibungen.
Die DFG bewilligt Personalmittel grundsätzlich in Form von pauschalierten Beträgen. Die Höhe der Sätze und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Übersicht "Personalmittel bzw. Personaldurchschnittsätze der DFG
Für nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in der Regel Mittel in der Personalkostenkategori „Doktorandin/ Doktorand und Vergleichbare“ mit mindestens 50% der regelmäßigen Arbeitszeit beantragt werden. Möglich ist auch die Beantragung von Mitteln für eine Arbeitszeit von mehr als 50%, soweit es die nationale und internationale Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems erfordert.
Die für Ihr Fach übliche Vergütung finden Sie in der Übersicht der in den jeweiligen Fachkollegien üblichen Promovierendenvergütun.
Informationen finden Sie im Vordruck 55.04 - Hinweis Richtwerte für die Beantragung von Nutzungskoste.
Die DFG bietet für Antragsteller*innen und Geförderte die Möglichkeit an, freiwillig persönliche Situationen im Lebenslauf oder vertraulich (ggf. Härtefallantrag) vorzutragen. Im Lebenslauf werden unvermeidbare Lebensumstände ausschließlich zu Gunsten der Antragstellenden berücksichtigt. Auch bei einer vertraulichen Mitteilung an die DFG Geschäftsstelle, die nicht im Detail in die Begutachtung eingehen soll, bemüht sich die DFG um eine angemessene Berücksichtigung. Beispiele hierfür sind unvermeidbare Verzögerungen in der wissenschaftlichen Karriere wegen familiärer Verpflichtungen (Kinderbetreuung/Pflege) oder wegen einer schweren Erkrankung.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie unter:
Publikationsverzeichnisse in Anträgen, Antragsskizzen und Abschlussberichten unterliegen DFG-spezifischen Regeln. Damit die eigentliche Beschreibung des wissenschaftlichen Projekts im Mittelpunkt steht, ist die Anzahl der aufgeführten eigenen Publikationen festgeschrieben.
Werden in dem geplanten Projekt systematisch Forschungsdaten erhoben, die für eine Nachnutzung geeignet sind, sollte der Antrag ein entsprechendes Konzept für die Überführung der Forschungsdaten in vorhandene Datenbanken oder Repositorien enthalten. Häufig ist es in diesem Fall sinnvoll, bereits in der Planungsphase Kontakt zu den Ansprechpersonen der entsprechenden Infrastrukturen aufzunehmen, um existierende Standards nutzen zu können oder um gegebenenfalls anfallende Kosten für diese Schritte in den Antrag integrieren zu können.
Bitte beachten Sie dazu die FAQ auf den Seiten zum Nagoya Protokol.
Mit der Einreichung eines Antrags bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verpflichten sich alle Antragstellerinnen und Antragsteller zur Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes (TierSch) sowie der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVers). Im Arbeitsprogramm muss das experimentelle Design der Tierversuche klar und nachvollziehbar beschrieben werden. Insbesondere die Wahl des Tiermodells und die Abschätzung der Zahl von eingesetzten Tieren sollten überzeugend begründet werden. In den Begleitinformationen zum Antrag ist zu erläutern, wie Tierschutzmaßnahmen im Sinne des 3R-Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement) im konkreten Projekt umgesetzt werden. Hierbei ist insbesondere der direkte Zusammenhang zwischen Tierschutzmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die wissenschaftliche Aussagekraft der konkreten Versuche zu betrachten (z.B. Notwendigkeit und Validität des gewählten Tiermodells, statistisch belastbare Fallzahlen, sinnvolle Untersuchungsgruppen unter Berücksichtigung von Replizierbarkeit und Generalisierbarkeit, etc.). Hinweise hierzu finden Sie in der Handreichung „Tierversuche in der Forschung: Das 3R-Prinzip und die Aussagekraft wissenschaftlicher Forschung“.
Diese Angaben sind verpflichtend für Versuche an Wirbeltieren, Dekapoden und Kopffüßern gemäß §8 des TierSchG, sowie zusätzlich bei Tötung dieser Tiere zum Zweck der Organ- oder Gewebsentnahme zu wissenschaftlichen Zwecken.
Wenn Sie Mittel für die Anschaffung, Zucht und Haltung von Versuchstieren benötigen, müssen die Kosten aufgeschlüsselt und erläutert werden. Für die Haltung von Ratten und Mäusen gilt ein Standardsatz für die Beantragung und Abrechnung von Haltungskosten. Für andere Tierarten gibt es keine entsprechenden Sätze.
Beratung bei der Wahl des richtigen Programms und zu formalen und weiteren Fragen zur Antragstellung geben sowohl die fachzuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle als auch die Vertrauensdozent*innen an DFG-Mitgliedshochschulen bzw. Beauftragte für DFG-Angelegenheiten an den Nicht-Mitgliedshochschulen für ihre jeweiligen Angehörigen.
Bei Fragen zur Antragsberechtigung für Programme zur Förderung früher Karrierephasen (insbes. Walter Benjamin-Programm, Emmy Noether-Programm, Förderung über das Modul Eigene Stelle) wenden Sie sich gerne an die Hotline procedures-researchcareers@dfg.d.
Die DFG ist bestimmten Zielgruppen besonders verpflichtet. Dazu gehört der Satzungsauftrag der Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen oder die Unterstützung der internationalen Kooperation. Spezifische Förderangebote und Hinweise bieten die Rubriken „Wissenschaftliche Karriere“ und „Internationale Kooperation“. Darüber hinaus unterstützt die DFG den Austausch zwischen der Wissenschaft und möglichen Anwendungsbereichen mit der Förderung des Erkenntnistransfers.
Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen gibt es Besonderheiten in einzelnen Fachdisziplinen.
Falls Sie zum ersten Mal einen DFG-Antrag stellen, dann bieten wir Ihnen diese Übersicht zur Fächerstruktur und Interdisziplinaritä.
Spezifische Fragen und Informationen aus den vier Wissenschaftsbereichen finden Sie in FAQ aus dem Bereich:
Falls Sie zum ersten Mal einen DFG-Antrag stellen, dann empfehlen wir unsere Hilfestellung zur Antragstellun inkl. Checkliste.
Welche Dokumente Sie für Ihren Antrag brauchen, hängt vom gewählten Förderprogramm ab. Eine grundsätzliche Struktur haben alle DFG-Anträge jedoch gemeinsam. Das DFG-Portal ela wird Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess leiten und alle relevanten Dokumente anzeigen:
Ihr Antrag besteht stets aus den drei Teilen A, B und C und optionalen Anlagen.
Ihren Antrag reichen Sie über das DFG-Portal ela ein. Für Einzelanträge gibt es normalerweise keine Stichtage. Wenn Sie ihn allerdings im Rahmen einer Ausschreibun stellen, gilt die dazugehörige Frist für die Einreichung.
Bei der Antragseinreichung wählen Sie selbst in elan für Ihren Antrag die passende primäre Fachzuordnung aus der DFG-Fächerstruktu aus. Oft tangiert ein Projekt mehrere Fächer, daher können Sie bei der Fachzuordnung optional (ein oder mehrere) weitere Fächer auswählen. Auch für interdisziplinäre Anträg wird durch das mehrstufige und flexible Verfahren ein möglichst fairer Wettbewerbsraum geschaffen.
Sie können Ihren Antrag in englischer oder deutscher Sprache stellen. Orientieren Sie sich an der üblichen Wissenschaftssprache Ihrer Fachdisziplin. Englischsprachige Anträge sind willkommen, weil sie den Kreis an gutachtenden Personen erweitern. Dadurch lassen sich mögliche Befangenheiten leichter ausschließen.
Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Geschlecht und Vielfältigkeit in den Lebenswissenschafte.
Ein besonderes Augenmerk verdient der Text, der als Zusammenfassung das Projekt beschreibt. Denn dieser findet nicht nur im Antrag Verwendung sondern fließt dann auch in die Projektbeschreibung im DFG-Projektinformationssystem GEPRI ein. Somit fungiert er als zentraler Informationstext für das Projekt und sollte in deutscher und englischer, allgemeinverständlicher Sprache vorliegen.
Die DFG bittet Antragstellende von DFG-Mitgliedshochschulen, den*die jeweilige*n Vertrauensdozent*in der jeweiligen Einrichtung von der Antragstellung zu unterrichten. (bzw. Antragstellende an Nicht-Mitgliedshochschulen, sofern vorhanden, den*die Beauftragte*n für DFG-Angelegenheiten).
Die Entscheidung, ob ein Forschungsvorhaben gefördert wir, beruht auf dem Wettbewerbsprinzip. Die DFG hat ein mehrstufiges Verfahren entwickelt, um unter allen eingegangenen Anträgen die besten Projekte zu fördern.
Das Entscheidungsverfahren basiert auf der Trennung von Begutachtung, Bewertung und Entscheidung. Eine wesentliche Rolle spielen immer die von den Communities gewählten Wissenschaftlern*innen in den Fachkollegie. Die Abläufe unterscheiden sich für Anträge in der Einzelförderun von denen in Koordinierten Programme.
Jede Entscheidung über einen Förderantrag erfolgt am Ende durch eine oder aufgrund einer Entscheidung des Hauptausschusses oder ein anderes DFG-Entscheidungsgremium.
Die DFG-Geschäftsstelle koordiniert diese Verfahren.
Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, müssen Sie sich einige Monate gedulden. Den Status Ihres Antrags können Sie jederzeit in Ihrem elan-Benutzerkont einsehen.
Nach der Entscheidung erhalten die Antragstellenden von der DFG-Geschäftsstelle eine schriftliche Mitteilung über elan. Dem Entscheidungsschreiben sind auch sämtliche Gutachten (in anonymisierter Form) sowie Hinweise aus der Beratung in den Gremien beigefügt. Nur etwa ein Drittel der Anträge bei der DFG kann bewilligt werden. Im Emmy Noether-Programm sind es weniger als 20 Prozent. Oft stehen die Gutachter*innen den Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Ablehnung reflektiert weniger Ihre bisherige Forschungsleistung oder Eignung für ein eigenes Vorhaben als vielmehr das begrenzte Budget der DFG und die starke Konkurrenzlage in Ihrem Fachgebiet.
In der Rubrik Statisti auf der DFG-Homepage finden Sie viele Zahlen und Fakten, z.B. zur Bearbeitungsdauer und Erfolgsquote.
Zudem aktualisiert die DFG jährlich viele Kennzahlen und Fakten rund um die Förderun. Sie evaluiert ihre Förderaktivitäten regelmäßig und erstellt Berichte und Studien, beispielsweise zu Forschungsförderung und Karrierewege.