Die Durchführung und die Legitimation von Tierversuchen in der Forschung sind und bleiben ein Dauerthema der politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Tierexperimentelle Studien sind in der biologischen Grundlagenforschung und in der stärker medizinisch ausgerichteten, translationalen Forschung derzeit unverzichtbar und stellen eine tragende Säule des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns dar. Gleichzeitig ist auch der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert. Die Abwägung zwischen wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn und der Sicherung des Tierwohls stellt Wissenschaftler*innen vor bedeutende ethische Herausforderungen und verlangt ihnen eine besondere Verantwortung ab.
Die Senatskommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Expertengremium, das sich mit aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen sowie den komplexen ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Tierschutzes und der tierexperimentellen Forschung beschäftigt. Die Kommission berät die Gremien der DFG sowie Politik und Behörden. Auch Wissenschaftler*innen sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen steht sie mit ihrer Expertise beratend zur Verfügung. Sie fördert die fundierte Ausbildung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen in der tierexperimentellen Forschung durch die (Weiter-)entwicklung spezifischer Lehrangebote. Um die Information der Öffentlichkeit über Tierversuche in der Forschung zu verbessern und einen sachlich fundierten Dialog zum Thema zu fördern, erstellt die Senatskommission Informationsmaterialien und bringt ihre Expertise in Fachgesprächen und Diskussionsveranstaltungen ein.
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