Fragen zu besonderen persönlichen Situationen
Eine Mitteilung zu besonderen persönlichen Situationen der antragstellenden Person oder Härtefallanträge an die DFG sind immer freiwillig. Solche Angaben enthalten häufig sensible und besonders schützenswerte Daten. Bitte teilen Sie der DFG-Geschäftsstelle daher nur solche Informationen und Daten mit, von denen Sie den Eindruck haben, dass diese für die DFG-Geschäftsstelle und für die Antragsbearbeitung relevant sind.
Unter besonderen persönlichen Situationen versteht die DFG unvermeidbare Lebensumstände, die sich auf die Möglichkeit, wissenschaftlich tätig zu sein, deutlich zeitlich auswirken. Eine deutliche zeitliche Auswirkung liegt im Regelfall vor, wenn man mehr als drei Monate pro Jahr eingeschränkt ist. In der DFG-Förderung sind berücksichtigungsfähige Situationen beispielsweise: Mutterschutz, Schwangerschaft, familiäre Verpflichtungen (Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen), langfristige oder chronische Erkrankung, Behinderung, Wechsel des Wissenschaftssystems, Flucht, Asyl, Spracherwerb oder ähnliche Konstellationen.
Bei Antragstellung können solchen persönlichen Situationen dargestellt werden, damit diese zu Gunsten des*der Antragsteller*in berücksichtigt werden können (s. nächste FAQ). Die Darstellung sollte knapp sein. Typischerweise sind sowohl die Ausfallzeit in der wissenschaftlichen Tätigkeit wichtig als auch der Grund (Erkrankung, Behinderung, Familienzeit etc.), warum man nicht oder nur zeitlich begrenzt arbeiten konnte.
Wollen Sie solche Daten vertraulich und lediglich an die DFG übermitteln, verwenden Sie bitte das „Formular für eine vertrauliche Mitteilung nur an die DFG-Geschäftsstelle“ in Ihrer Antragsübersicht im elan-Porta(externer Link).
Beispiele:
- Wegen einer schweren Erkrankung konnte Prof. [Name] vom 01.01. bis 31.10.2021 (10 Monate) nicht wissenschaftlich arbeiten und bittet um Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Bewertung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung.
- Aufgrund des Vorliegens einer Schwerbehinderung, der Geburt eines Kindes und damit verbundenen Ausfallzeiten während der Promotion hat sich die Promotionsdauer von Dr. [Name] deutlich verlängert. Es wird um Berücksichtigung dieser Umstände bei Antragstellung im Walter-Benjamin-Programm gebeten.
Bei einer Entscheidung der DFG über Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten sind die Qualität des Vorhabens und der zu erwartenden Ergebnisse, sowie die Aussicht auf ein Gelingen des Projektes zentrale Bewertungskriterien. In diese Gesamtabwägung wird auch die bisherige wissenschaftliche Leistung von Antragsteller*innen einbezogen. Individuelle Lebensumstände können daher in der Antragstellung relevant sein, um ansonsten ungerechtfertigt erscheinende Lücken im wissenschaftlichen Werdegang zu erklären und um die wissenschaftlichen Leistungen eines Individuums entsprechend angemessen beurteilen und vergleichend bewerten zu können.
Wissenschaftliche Chancengleichheit bedeutet hier, unvermeidbare Einschränkungen oder Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang antragstellender Personen angemessen zu deren Gunsten zu berücksichtigen. Dementsprechend sind solche freiwilligen Angaben von allen am Entscheidungsprozess der DFG beteiligten Personen ausschließlich zugunsten von Antragsteller*innen bei der Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dfg.de/faq_lebenslau(interner Link)
Zu unvermeidbaren Verzögerungen einer wissenschaftlichen Karriere können insbesondere die folgenden Umstände führen:
- Schwangerschaft und Geburt
- Kinderbetreuung
- Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
- Behinderung, sowie chronische oder langfristige Erkrankung (Faustregel: Ausfall in der wissenschaftlichen Tätigkeit von mehr als drei Monaten pro Jahr)
- Freiwilligendienste, Wehr- oder Zivildienst
- Pandemiebedingte Verzögerungen
- Wechsel zwischen verschiedenen Wissenschaftssystemen, Spracherwerb
- Flucht, Asyl
Wenn aus besonderen persönlichen Situationen unvermeidbare längere Qualifikationsphasen, weniger Forschung und wissenschaftliche Ergebnisse oder verminderte Auslandsaufenthalte o.ä. resultieren und im Lebenslauf oder vertraulich gegenüber der DFG offengelegt werden, können die tatsächlichen wissenschaftlichen Leistungen eingeordnet und angemessen gewürdigt werden. So kann allein die bisherige wissenschaftliche Leistung im Vergleich mit anderen Antragsteller*innen bewertet werden. Besondere persönliche Situationen können insofern zu Gunsten von Antragsteller*innen berücksichtigt werden.
Soweit insbesondere die genannten unvermeidbaren Verzögerungen dazu führen, dass formale Programmkriterien nicht erfüllt sind (beispielsweise ein bestimmter Zeitraum nach der Promotion ist im Emmy-Noether-Programm bereits überschritten), beachten Sie bitte die entsprechenden Programminformationen und die hierzu bereitgestellten „Häufig gestellten Fragen – FA(interner Link)“ auf der DFG-Webseite. Für weitere Nachfragen bezüglich möglicher Anrechnungsregelungen kontaktieren Sie bitte so frühzeitig wie möglich die jeweiligen Ansprechpersonen des konkreten Programms.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Umgang mit der Diversität / Vielfältigkeit von Antragstellenden in der Antragsbearbeitun(interner Link)
Wollen Sie solche Daten vertraulich und lediglich an die DFG übermitteln, verwenden Sie bitte das „Formular für eine vertrauliche Mitteilung nur an die DFG-Geschäftsstelle“ in Ihrer Antragsübersicht im elan-Porta(externer Link).
Ja, bitte finden Sie weitere Informationen in den FAQ 11 und 12 zum Lebenslauf unter www.dfg.de/faq_lebenslau(interner Link).
Bitte beachten Sie zunächst, dass signifikante Änderungen im geplanten Projektverlauf (beispielsweise langfristige Erkrankungen von mehr als 6 Wochen) auf jeden Fall spätestens nach sechs Wochen bei der DFG angezeigt werden müssen (vgl. einschlägige Verwendungsrichtlinien).
Übersteigt der Ausfall in der wissenschaftlichen Tätigkeit bei einer chronischen oder langfristigen Erkrankung und/oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mehr als drei Monaten pro Jahr setzen Sie sich bitte erneut mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung, um gemeinsam den weiteren Projektverlauf zu planen. Je nach persönlicher Situation, Status des Projekts, Fach und im Projekt beschäftigten Mitarbeiter*innen können verschiedene Lösungen möglich sein, beispielsweise
- Veränderung der Projektlaufzeit
- Änderung des für das Projekt zur Verfügung stehenden Arbeitsumfangs bei der Projektleitung oder bei im Projekt mit DFG-Mitteln finanziertem Personal (beispielsweise Wechsel auf Teilzeittätigkeit oder vollständiger Ausfall von Personen wegen langfristiger Erkrankung von mehr als drei Monaten pro Jahr oder wegen familiärer Verpflichtungen)
- Umdisposition von Mitteln (bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der zu Ihrer Bewilligung gehörenden Verwendungsrichtlinien)
- Übertragung der Projektleitung auf eine andere Person (ggfs. mit der Absicht einer späteren Rückübertragung)
- Unterbrechung der Arbeiten am Projekt (beispielsweise wegen einer langfristigen Erkrankung von mehr als drei Monaten pro Jahr oder wegen familiärer Verpflichtungen).
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Internetseite Wissenschaftler*innen mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung in den Förderverfahren der DF(interner Link). Lassen Sie sich individuell von der DFG-Geschäftsstelle beraten, welche der vorgenannten Maßnahmen für Ihre persönliche Situation und Ihr konkretes wissenschaftliches Projekt am sinnvollsten eingesetzt werden können. Bei Bedarf können einige dieser Maßnahmen auch miteinander kombiniert werden.
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Sie folgendem Lin(interner Link) entnehmen können. Bitte informieren Sie die DFG-Geschäftsstelle baldmöglichst über Ihre Planungen.