Für die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder sieht die Verwaltungsvereinbarung jährlich rund 385 Millionen Euro Fördermittel vor. Bis zum 3. April 2017 gingen insgesamt 195 Antragsskizzen für Exzellenzcluster bei der DFG ein. Insgesamt beteiligten sich 63 Universitäten aus allen 16 Bundesländern. Das auf Vorschlag der DFG und des Wissenschaftsrates von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufene internationale Expertengremium bestimmte auf seiner Sitzung am 27. und 28. September 2017 in Bonn in der Förderlinie Exzellenzcluster insgesamt 88 Projekte für die Endrunde. Am 27. September 2018 entschieden das Expertengremium und die mit Wissenschaftsminister*innen des Bundes und der Länder besetzte Exzellenzkommission in Bonn über die Förderung von 57 Exzellenzclustern.
Die Exzellenzinitiative umfasste zwei Ausschreibungsrunden und eine Auswahl in einem mehrstufigen Verfahren. Die Bewilligungen für die erste Runde erfolgten im Jahr 2006, die für die zweite Runde im Jahr 2007. Der DFG werden von 2006 bis 2011 insgesamt 1,9 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für die drei Förderlinien von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Im Juni 2009 beschlossen Bund und Länder, die Exzellenzinitiative über das Jahr 2012 hinaus für weitere fünf Jahre mit einem Gesamtfördervolumen von 2,7 Milliarden Euro fortzusetzen.
Antragsskizzen
In der zweiten Phase der Exzellenzinitiative wurden 227 Antragsskizzen von 64 Hochschulen aus dem ganzen Bundesgebiet eingereicht. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderlinien:
Aufforderung zur Antragstellung
Auf der Basis der Begutachtung hat die Gemeinsame Kommission am 2. März 2011 insgesamt 32 Hochschulen zur Antragstellung aufgefordert. Diese Skizzen gingen in den Wettbewerb mit den 85 bereits in der ersten Programmphase geförderten Einrichtungen der Exzellenzinititiave. Verteilt auf die einzelnen Förderlinien:
Entscheidung
Nach Begutachtung und Beratung von insgesamt 143 Anträgen für die drei Förderlinien in international besetzten Prüfungsgremien und in der Gemeinsamen Kommission von Wissenschaftsrat und Deutscher Forschungsgemeinschaft hat der Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative am 15. Juni 2012 die Finanzierung von
beschlossen. Für die Förderung der an insgesamt 44 Hochschulen angesiedelten Initiativen sind in der zweiten Programmphase 2,4 Milliarden Euro bewilligt worden.
Antragsskizzen
In der zweiten Ausschreibungsrunde wurden 261 Antragsskizzen von 67 Universitäten aller Bundesländer eingereicht. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderlinien:
Aufforderung zur Antragstellung
Auf der Basis einer Begutachtung durch 27 international besetzte Gutachter*innen-Panels hat die Gemeinsame Kommission am 12. Januar 2007 insgesamt 35 Hochschulen zur Antragstellung aufgefordert. Verteilt auf die einzelnen Förderlinien:
Entscheidung
Nach Begutachtung und Beratung von insgesamt 92 Anträgen für die drei Förderlinien in international besetzten Prüfungsgremien und in der Gemeinsamen Kommission von Wissenschaftsrat und Deutscher Forschungsgemeinschaft hat der Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative am 19. Oktober 2007 die Finanzierung von
beschlossen. Für die Förderung der an insgesamt 28 Hochschulen angesiedelten Initiativen ist in dieser zweiten Runde gut eine Milliarde Euro bewilligt worden.
Antragsskizzen
In der ersten Ausschreibungsrunde wurden insgesamt 319 Antragsskizzen von 74 Sprecherhochschulen eingereicht. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderlinien:
Aufforderung zur Antragstellung
Auf der Basis einer Begutachtung durch 20 international besetzte Gutachter*innen-Panels hat die Gemeinsame Kommission am 20. Januar 2006 insgesamt 36 Hochschulen zur Antragstellung aufgefordert. Verteilt auf die einzelnen Förderlinien:
Entscheidung
Nach Begutachtung und Beratung von insgesamt 88 Anträgen für die drei Förderlinien in international besetzten Prüfungsgremien und in der Gemeinsamen Kommission von Wissenschaftsrat und Deutscher Forschungsgemeinschaft hat der Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative am 13. Oktober 2006 die Finanzierung von
beschlossen. Für die Förderung der an insgesamt 22 Hochschulen angesiedelten Initiativen wurden in dieser ersten Runde pro Jahr rund 174,7 Mio. Euro bewilligt.
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Informationen zur Förderung in der Exzellenzinitiative sowie zur nachfolgenden Exzellenzstrategie finden Sie in der