FAQ: Verantwortung für Informationsinfrastrukturen gemeinsam organisieren (VIGO)

Die FAQs zum Förderprogramm werden fortlaufend aktualisiert und sind als ergänzende Erläuterungen zum Programmmerkblatt(interner Link) zu verstehen.

„Informationsinfrastrukturen sind technisch und organisatorisch vernetzte Dienste und Angebote für den Zugang zu und die Erhaltung von Daten-, Informations- und Wissensbeständen. [Sie dienen] primär Forschungszwecken, sie sind häufig Forschungsgegenstand und haben stets eine ermöglichende Funktion. […] 

Die Leistungsfähigkeit von digitalen Informationsinfrastrukturen hängt maßgeblich von den Investitionen für die Erschließung der Inhalte, nutzungsfreundlichen Zugangsformen, technischer Ausstattung, internationalen Standards und effektiven Werkzeugen ab.“ (RfII – Rat für Informationsinfrastrukturen: Begriffsklärungen. RfII Berichte No. 1, Göttingen 2016, S. 13: https://rfii.de/?p=2039(externer Link))

Forschungsförderung zielt wesentlich darauf, grundlegend neue Einsichten und Erkenntnisse zu gewinnen. Die Förderung von Informationsinfrastrukturen zielt hingegen auf die (Weiter-)Entwicklung von Technologien, Systemen und Werkzeugen, mit denen wissenschaftlich relevante Informationen zum Beispiel erhoben, analysiert, verbreitet oder langfristig gesichert werden können.

Bei der Förderung von Informationsinfrastrukturen stehen deren Aufbau und Weiterentwicklung für die Wissenschaften im Zentrum der Förderung. Mit der Infrastrukturförderung kann keine wissenschaftliche Qualifikation gefördert werden.

VIGO unterscheidet sich in zwei Aspekten von anderen DFG-Programmen zur Infrastrukturförderung. Während bei den meisten anderen Programmen der thematische Schwerpunkt das entscheidende Kriterium dafür ist, ob ein Vorhaben inhaltlich zu einem Förderprogramm passt oder nicht, stellt er bei VIGO zwar ein notwendiges, jedoch kein hinreichendes Kriterium dar. Um im Rahmen von VIGO förderfähig zu sein, muss ein Antrag nicht nur thematisch im Feld der forschungsrelevanten Informationsinfrastrukturen angesiedelt sein, sondern darüber hinaus auch einen für das Erreichen der Projektziele entscheidenden, selbstorganisierten Austauschprozesses mit unterschiedlichen relevanten Partnern vorsehen.

Das Förderprogramm richtet sich an zwei wesentliche Zielgruppen:

  • Angehörige gemeinnütziger, forschungsrelevanter Informationsinfrastruktureinrichtungen wie etwa Bibliotheken, Archive, Museen, Forschungssammlungen, Forschungsdatenzentren. Rechen- und Informationszentren etc.;
  • Angehörige von deutschen Forschungseinrichtungen im In- oder Ausland.

VIGO adressiert das gesamte Themenspektrum der forschungsrelevanten Informationsinfrastruktur, sodass grundsätzlich Anträge zu allen damit verbundenen Themenfeldern eingereicht werden können. Voraussetzung ist einerseits, dass eine existierende Herausforderung im Bereich der forschungsrelevanten Informationsinfrastruktur ins Auge gefasst wird und andererseits, dass die Findung eines Lösungsansatzes für diese Herausforderung im Zuge eines selbstorganisierten Verständigungsprozesses mit einschlägigen Akteuren erfolgt.

Als „Herausforderung“ im Kontext von VIGO ist eine über einzelne Projekte oder Infrastruktur hinausgehende Problematik im Bereich der forschungsrelevanten Informationsinfrastruktur zu verstehen, die nur im Dialog mit unterschiedlichen Akteuren ins Auge gefasst werden kann und zu der im Zuge des VIGO-Antrags ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden soll.

Herausforderungen im Kontext von VIGO-Vorhaben können unterschiedliche Arbeitsfelder und Zielgruppen adressieren sowie verschiedene Grade der Spezifizierung aufweisen. Zwingend notwendig ist jedoch, dass die im Fokus stehende Herausforderung projektbergreifend ist und somit über den spezifischen Bedarf einzelner Vorhaben bzw. Standorte hinausgeht.

„Selbstorganisation“ bezieht sich in VIGO-Vorhaben auf den Umstand, dass alle zum Erreichen der Projektziele notwendigen Prozesse der Vorbereitung, Administration und Kommunikation, aber auch die Verteilung der Rollen und Aufgaben für die Lösungsfindung nicht von außen vorgegeben werden, sondern bedarfsgerecht zwischen den an der Lösungsfindung mitwirkenden Akteuren eigeninitiativ und -organisiert abgestimmt werden.

Unter „Aushandlungsprozess“ im Kontext von VIGO ist die Gesamtheit aller Kommunikations- und Verständigungsaktivitäten zu verstehen, die dafür nötig sind, um im Zuge eines selbstorganisierten Dialogs gemeinsame Absprachen und Positionen zur Findung von Lösungsansätzen für die in den Blick genommene Herausforderung zu entwickeln.

Die selbstorganisierte Erarbeitung eines „Lösungsansatzes“ zu einer projektübergreifenden Herausforderung aus dem Bereich der forschungsrelevanten Informationsinfrastruktur im gemeinsamen Dialog mit einschlägigen Akteuren stellt das grundsätzliche Ziel von VIGO-Vorhaben dar. Die genaue Beschaffenheit des jeweiligen Lösungsansatzes sollte sich dabei an den Anforderungen der adressierten Herausforderung orientieren.

Lösungsansätze in VIGO-Projekten können beispielsweise Konzepte, Datenmodelle oder Kooperationsverträge sein. Entscheidend für die konkrete Ausgestaltung eines Lösungsvorschlags ist die Orientierung an den spezifischen Anforderungen der Herausforderung.

Alle Vorhaben müssen bedarfsorientiert sein, das heißt spezifische Anforderungen einschlägiger Communities erfüllen; dieser Bedarf kann in der Forschung oder auch bei wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen bestehen. Dies aufzuzeigen ist das Ziel der Bedarfsanalyse.

Grundlagen für die Bedarfsanalyse können Ergebnisse aus Workshops, Umfragen, Abschlussarbeiten, Letters-of-Support etc. sein. Bereits vorhandene Informationen können nachgenutzt werden.

Die Umfeldanalyse zeigt auf, dass es für den ermittelten Bedarf noch keine angemessene oder ausreichende Lösung gibt. Dies begründet das beantragte Vorhaben.

Im Hinblick auf die Ziele des Vorhabens zeigt die Umfeldanalyse auf, welche technischen und organisatorischen Lösungen gegebenenfalls nachgenutzt werden können und wie sich neue Lösungen von vorhandenen abgrenzen.

Gleichzeitig geht aus der Umfeldanalyse hervor, in welche horizontalen und vertikalen Strukturen ein Vorhaben eingebettet werden kann bzw. soll. „Horizontal“ bezieht sich auf Querverbindungen zu nebeneinander existierenden Informationsinfrastrukturen (z. B. für Forschungsdaten oder Textpublikationen). „Vertikal“ umfasst die Einbindung einer e-Research-Technologie in Strukturen und Prozesse von der lokalen über die regionale und nationale bis hin zur internationalen Ebene.

„Projektgruppe“ bezeichnet bei VIGO-Vorhaben den Kreis an einschlägigen Akteuren, der im gemeinsamen Dialog selbstorganisiert die Erarbeitung eines Lösungsansatzes zu der im betreffenden VIGO-Vorhaben skizzierten Herausforderung anstrebt. Ein Mitglied der Projektgruppe – in aller Regel der*die Antragsteller*in – übernimmt dabei die Federführung.

Förderfähig im Rahmen von VIGO sind grundsätzlich die Kategorien von Mitteln, die in den Modulen „Basismodul“ und „Projektspezifische Workshops“ aufgeführt werden, wobei drei Ausnahmen zu beachten sind:

  • Für die Beantragung von Personalmitteln in VIGO-Vorhaben gelten 50 Prozent einer TVL/TVöD-E13-Stelle pro Jahr der Förderung als Richtwert. Allerdings ist ein Überschreiten dieses Richtwerts bei plausibler Begründung des zugrundeliegenden Personalbedarfs zulässig.
  • Die Beantragung einer eigenen Stelle ist bei VIGO-Vorhaben nicht möglich.
  • Die Anschaffung von Geräten ist im Rahmen von VIGO ebenfalls nicht förderfähig.

Weitere Informationen sind in der Übersicht zu den Formularen und Merkblättern(interner Link) zu finden.

Ein Überschreiten des im Programmmerkblatt genannten Richtwerts für Personalmittel ist zulässig, sofern der erforderliche Personalbedarf im Antrag plausibel begründet wird.

Die Beantragung von Sachmitteln zur Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister ist möglich. Allerdings ist zu beachten, dass zu jedem geplanten Auftrag im Antrag mindestens ein Angebot beizulegen ist.

Die Beantragung von studentischen bzw. wissenschaftlichen Hilfskräften für VIGO-Vorhaben ist möglich.

Die Beantragung von Investitionsmitteln zur Beschaffung von Hardware ist nur dann möglich, wenn der projektspezifische Bedarf überzeugend dargelegt wird. Wenn es zum Beispiel um die Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern bzw. Laptops oder dauerhaften Speicherplatz geht, muss dies aus der Grundausstattung finanziert werden.

VIGO zielt auf die selbstorganisierte Entwicklung von Lösungsansätzen zu projektübergreifenden Herausforderungen in der forschungsrelevanten Informationsinfrastruktur im gemeinsamen Dialog mit einschlägigen Akteuren ab. Da hierbei die Stimulation und Unterstützung von notwendigen Verständigungsprozessen für die Lösungsfindung zwischen unterschiedlichen Stakeholdern im Vordergrund stehen, ist die bloße Entwicklung, Umsetzung oder Verstetigung von Diensten im Rahmen von VIGO nicht förderfähig.

Die Eigenleistung hängt von der spezifischen Zusammensetzung der in einem Konsortium beteiligten Einrichtungen und den bereits existierenden Infrastrukturen und Services ab, die von einem Konsortium während der Förderung nachgenutzt werden können. In der Begutachtung wird geprüft, ob die dargestellte Eigenleistung vor dem Hintergrund der beantragten Mittel angemessen erscheint. In ihrer Ausprägung und in ihrem Umfang muss die Eigenleistung geeignet sein, ein substanzielles Interesse der antragstellenden Institution am Konsortium zu unterstreichen. 

Eine gemeinsame Antragstellung mit mehreren Personen ist grundsätzlich möglich. Zu berücksichtigen dabei ist jedoch, dass Antragsteller*innen gegenüber der DFG als Ansprechpersonen fungieren, unter anderem in Bezug auf administrative und finanzielle Fragen. Siehe auch folgende FAQ(interner Link).

Es ist nicht erforderlich, dass alle Akteure der Projektgruppe als Antragsteller firmieren. Antragsteller sollten vielmehr jene Akteure sein, die bereit sind, einerseits eine besondere, wenn nicht federführende Rolle im Vorhaben zu übernehmen, und andererseits als Ansprechpartner gegenüber der DFG zu fungieren.

Bei der Zusammensetzung der Projektgruppe sind insbesondere zwei Aspekte zu beachten: Zum einen sollten alle Mitglieder der Projektgruppe eine passende Rolle bei der Entwicklung eines Lösungsansatzes für die ins Auge gefasste Herausforderung spielen und somit einen spezifischen Beitrag zur Lösungsfindung leisten. Zum anderen sollte die Projektgruppe alle für die Lösungsfindung relevanten Communities und Stakeholder adressieren bzw. repräsentieren.

Für die Einreichung eines VIGO-Antrags reicht es aus, zunächst nur eine Kerngruppe relevanter Akteure aufzuführen und einzubeziehen. Weitere Akteure können bei Bedarf nach Antragseinreichung eingebunden werden.

Bei der Zusammenarbeit innerhalb der Projektgruppe eines VIGO-Vorhabens sollten drei Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Projektgruppe sollte die Lösungsfindung zur jeweils identifizierten Herausforderung durch gemeinsamen Dialog vorantreiben.
  • Die Verständigungsprozesse zur Lösungsfindung sollten in Selbstorganisation erfolgen, und zwar so, dass Rolle und Verantwortlichkeit jedes einzelnen Mitglieds sowie die Federführung eindeutig und transparent sind.
  • Sowohl die Zusammensetzung als auch die Arbeit der Projektgruppe müssen zwingend der Lösungsfindung dienen und dürfen keinesfalls Selbstzweck sein.

Bei VIGO-Anträgen müssen die beantragten Gesprächsformate eng mit dem Arbeitsprogramm verzahnt sein. Das Arbeitsprogramm muss darlegen, wie es die Lösungsfindung im gemeinsamen Dialog im Einzelnen vorantreibt.

Bei der Begutachtung werden die „Leitfragen für die Begutachtung – Verantwortung für Informationsinfrastrukturen gemeinsam organisieren (VIGO)“ angewandt. Diese sind auf der DFG-Website(interner Link) veröffentlicht.

Das zuständige Gremium zur Bewertung von VIGO-Anträgen auf Grundlage der Begutachtung ist der Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI). Die letztendliche Förderentscheidung trifft der Hauptausschuss der DFG. Grundsätzliche Informationen zum Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsprozess von DFG-Anträgen sind auf der DFG-Website(interner Link) zu finden.