Um die besten Projekte fördern zu können, hat die DFG ein differenziertes System entwickelt, wie über Anträge entschieden wird.
Das dreistufige Verfahren – Begutachtung, Bewertung, Entscheidung – soll gewährleisten, dass die Entscheidungen auf einer fachlich fundierten und fairen Beurteilung aller relevanten Aspekte eines Förderantrags im Vergleich mit anderen Anträgen beruhen.
Die Entscheidung, ob ein Forschungsvorhaben gefördert wird, beruht auf dem Wettbewerbsprinzip: Die DFG fördert nur die vielversprechendsten Projekte. Die durchschnittliche Förderquote liegt bei etwa 30 Prozent. Daten zu den Förderquoten im Einzelnen finden Sie unter Zahlen und Fakte. In der Einzelförderung dauert der Prozess von der Antragstellung bis zum Entscheidungsschreiben etwa sechs Monate.
Ihr Antrag geht über die elektronische Plattform ela bei der DFG-Geschäftsstelle ein. Hier wird zunächst geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag formal richtig gestellt wurde. Auch, ob er im richtigen Fac eingereicht wurde oder in einem anderen Fach besser vergleichend bewertet werden kann. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung, gegebenenfalls mit Rückfragen. Mit der Eingangsbestätigung erfahren Sie auch, welche Personen in der DFG-Geschäftsstelle mit der Bearbeitung Ihres Antrags betraut sind.
Schon gewusst? Bei der Antragseinreichung wählen Sie selbst in elan für Ihren Antrag die passende primäre Fachzuordnung aus der DFG-Fächerstruktu aus. Oft tangiert ein Projekt mehrere Fächer, daher können Sie bei der Fachzuordnung optional (ein oder mehrere) weitere Fächer auswählen. Auch für interdisziplinäre Anträgewird durch das mehrstufige und flexible Verfahren ein möglichst fairer Wettbewerbsraum geschaffen.
Die DFG-Geschäftsstelle wählt für Ihren Antrag fachlich einschlägige Gutachter*innen aus. Besondere Sorgfalt erfordert es, Befangenheiten auszuschließen. Es werden weltweit Wissenschaftler*innen um Gutachten gebeten. Das Votum der Gutachter*innen bildet die Basis für die spätere Förderentscheidung. Die Namen der gutachtenden Personen bleiben vertraulich: So kann sichergestellt werden, dass ihre Stellungnahmen vollständig und offen sind. Notwendige Rückfragen können über die Geschäftsstelle geklärt werden.
Nach der Begutachtung werden die Gutachten und der Antrag einem Fachkollegiu vorgelegt. Dessen Mitglieder sind von den Communities gewählte Wissenschaftler*innen. Aufgabe des Fachkollegiums ist die vergleichende Bewertung aller in "seinen" Fächern vorliegenden Anträge. Die Fachkollegien prüfen die Wahl der Gutachter*innen sowie die Relevanz ihrer Argumente. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten werden die Anträge priorisiert und für jeden Antrag eine Förder- oder Ablehnungsempfehlung erarbeitet. Die Bewertung im Vergleich und die Notwendigkeit, den Finanzrahmen einzuhalten, können dazu führen, dass die Empfehlungen der Fachkollegien von den Voten aus der Begutachtung abweichen.
Die Empfehlungen der Fachkollegien werden dem Hauptausschus der DFG vorgelegt. Er trifft im fächerübergreifenden Vergleich die endgültige Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung.
Nach der Entscheidung erhalten Sie von der DFG-Geschäftsstelle eine schriftliche Mitteilung. Dem Entscheidungsschreiben sind auch sämtliche Gutachten (in anonymisierter Form) sowie Hinweise aus der Beratung in den Gremien beigefügt.
Schon gewusst? Über den Antragsmonitor in elan können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Antrags jederzeit online einsehen.