In vielen Förderprogrammen der DFG kann explizit oder im Rahmen von Pauschalsummen die Beschaffung speziell für das Projekt notwendiger Gerätschaften finanziert werden. In manchen Fällen ist aber nicht zwingend die Anschaffung eines neuen Geräts notwendig, weil auch vorhandene Gerätschaft für den Einsatz im Projekt ertüchtigt werden kann. Sowohl bei der Beantragung als auch in der Durchführung eines Projekts kann die Ertüchtigung eine sparsame und ressourcenschonende Alternative zur Neuanschaffung darstellen. Die Einschränkungen bezüglich der Finanzierung von Grundausstattung gelten für Ertüchtigung und Neuanschaffung in gleicher Weise, d.h. wenn die Ertüchtigung nicht finanzierbar ist, weil das ertüchtigte Gerät als Grundausstattung erwartet wird, dann ist auch die Neuanschaffung nicht DFG-finanzierbar.
Wenn die Ertüchtigung an der Forschungseinrichtung selbst vorgenommen werden kann, wird der geschätzte Aufwand (an Personal- und Sachkosten) im Antrag als eine Position unter den „Sonstigen Kosten“ veranschlagt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn eine Firma die Ertüchtigung des vorhandenen Geräts als Dienstleistung anbietet. Im ersten Fall sind die Kosten durch eine Kostenschätzung zu begründen, im zweiten Fall ist ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag der Firma beizulegen.
In allen Förderverfahren, in denen Geräte beantragt und gefördert werden können, ist es genauso möglich Gebrauchtgeräte, Vorführgeräte oder vom Hersteller generalüberholte („remanufactured“) Geräte zu beantragen wie Neuanschaffungen. Die Kosten und die Verfügbarkeit der Geräte müssen in jedem Fall durch Angebote belegt werden.
Die antragstellenden Personen sind selbst verantwortlich dafür zu sorgen, dass die beantragten Gebrauchtgeräte im Fall einer Bewilligung dann auch wirklich beschafft werden können.
Während die Nutzung eines Geräts aus der wissenschaftlichen Fragestellung und der Gestaltung des Forschungsvorhabens heraus einen Sachzwang darstellt, besteht in der Durchführung und Organisation der Gerätenutzung die Möglichkeit Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Die Weiternutzung kann dabei ökologische und wirtschaftliche Vorteile verbinden.
In manchen Technologiebereichen kann allerdings eine nachhaltigere Gerätenutzung auch durch eine etwas kostenintensivere Neuanschaffung geboten sein, so dass die Weiternutzung von Geräten den Nachhaltigkeitsbemühungen zuwider laufen würde.
Die DFG möchte alle Forschenden ermutigen, Nachhaltigkeitsaspekte bei der Gerätenutzung zu reflektieren und aktiv an Verbesserungen mitzuwirken.
Das gerätebezogene Förderportfolio der DFG umfasst die institutionalisierte Möglichkeit neuen Ideen und eigene Vorschläg einzubringen.
Sprechen Sie bei Fragen zur Weiternutzung von Geräten die gerätetechnisch zuständige Person der Gruppe WG an oder wenden Sie sich an:
E-Mail: | Christian.Renner@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2324 |