Gemeinsame Antragstellung mit Österreich und Schweiz (D-A-CH)

Zwischen der DFG und ihren Partnerorganisationen FWF (Fonds für wissenschaftliche Forschung, Österreich) sowie SNF (Schweizerischer Nationalfonds, Schweiz) gibt es Vereinbarungen über eine gegenseitige Öffnung der jeweiligen Förderverfahren (Lead Agency-Verfahren), um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern. Im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) ist dies ab dem 1. Januar 2021 das Weave Lead Agency-Verfahren und in den koordinierten Programmen weiterhin das D-A-CH Lead Agency-Verfahren.

Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren entnehmen Sie bitte der entsprechende DFG-Webseite (siehe unten weitere Informationen).

Die folgenden Ausführungen betreffen nur das D-A-CH Lead Agency-Verfahren in den koordinierten Programmen der DFG. In der Programmstruktur des FWF kann das D-A-CH Lead Agency-Verfahren zudem Anwendung bei Spezialforschungsbereichen finden. Hierzu kontaktieren Sie bitte den FWF.
Aufseiten der DFG wird das Teilprojekt mit Beteiligung aus Deutschland als Sachbeihilfe eingereicht. Bitte beachten Sie, dass die Maximallaufzeit bei Anträgen mit Beteiligung aus Deutschland von der regulären Laufzeit von Spezialforschungsbereichen von 48 Monaten abweichend 36 Monate beträgt. Im Bewilligungsfall kann ein Fortsetzungsantrag für die verbleibenden 12 Monate bei der DFG gestellt werden. Hierbei sollte eine Bearbeitungszeit von 6-9 Monaten berücksichtigt werden.
Bitte setzen Sie sich vorab mit den unten genannten Ansprechpersonen in Verbindung.

Programm/Organisation SNF FWF
Forschungsgruppen Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglich Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglich
Sonderforschungsbereiche Keine Beteiligung
  • Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) analog zu FOR
  • Ab 5 Teilprojekten als gemeinsamer DFG-SFB oder Transregio/FWF-Spezialforschungsbereich

Schwerpunktprogramme Beteiligung als Teil eines integrierten Projektes (Gemeinschaftsprojekt) Keine Beteiligung

Ziel der Förderung

Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in den koordinierten Programmen „Forschungsgruppen“ oder „Schwerpunktprogramme“ mit Partner*innen aus der Schweiz und/oder Österreich oder im koordinierten Programm „Sonderforschungsbereiche“ mit Partner*innen aus Österreich.

Antragsberechtigung

Für die Programme „Forschungsgruppen“ und „Schwerpunktprogramme“ Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partner*innen aus der Schweiz und/oder Österreich, die ihrerseits bei der jeweiligen Heimatorganisation antragsberechtigt sein müssen, für das Programm „Sonderforschungsbereiche“ deutsche Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht).

Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Anforderungen an das Projekt

Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.

Federführenden Förderorganisation (Lead Agency) ist stets die DFG. Die Finanzierung dieser D-A-CH-Projekte erfolgt immer getrennt durch die jeweils national zuständige Förderorganisation.

Art und Umfang der Förderung

Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und Sonderforschungsbereiche.

Dauer der Förderung

Projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)

Formulare und Merkblätter

Informationen zur Antragstellung beim FWF und SNF entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Internetseiten (siehe unten weitere Informationen).

  • Neuantrag: keine Einreichungsfrist
  • Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel

Darüber hinaus sind die Antragsfristen der Partnerorganisationen zu beachten.

Gerne informiert Sie unser für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten

Antragstellung bei Forschungsgruppen, im Schwerpunktprogramm und FWF-Spezialforschungsbereichen:

Antragstellung bei Sonderforschungsbereichen:

Bei fachlichen Fragen:

Informationen des FWF und des SNF zu Lead Agency-Verfahren mit der DFG

Informationen zum weave Lead Agency-Verfahren (in der Sachbeihilfe)

Allgemeine Informationen zu internationalen Kooperationen