Antragstellung mit europäischen Kooperationspartner*innen (im Weave Lead Agency-Verfahren)

Zwischen der DFG und weiteren Forschungsförderorganisationen in Europa wurde ein Abkommen über eine Zusammenarbeit bei Begutachtung und Förderung von integrierten bi- bis trilateralen grenzüberschreitenden Forschungsprojekten (Weave Lead Agency-Verfahren) abgeschlossen.

Ziel der Förderung

Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens als Sachbeihilfe in der Einzelförderung mit Partner*innen aus dem europäischen Ausland.

Antragsberechtigung

Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partner*innen aus dem europäischen Ausland, die ihrerseits bei der jeweiligen Förderorganisation im Ausland antragsberechtigt sein müssen.

Nicht antragsberechtigt bei der DFG: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Anforderungen an das Projekt

Weave zielt auf integrierte Kooperationsprojekte ab, in die die Kooperationspartner*innen aus den beteiligten Ländern substanzielle wissenschaftliche Beiträge einbringen.

Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.

Anträge für bi- oder trilaterale Forschungsprojekte mit Forschungsanteilen in Deutschland und Partnerländern (mit deren Förderorganisationen die DFG im Rahmen von Weave kooperiert) werden bei der federführenden Förderorganisation (Lead Agency) in einem der Partnerländer eingereicht. Bei der DFG ist in jedem Fall ebenfalls ein Antrag bzw. eine Kopie des Antrags einzureichen. Genauere Angaben zur Antragsgestaltung und zum Einreichprozess entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Antragstellung (zu finden unter „Formulare und Merkblätter“). Bitte beachten Sie auch die FAQ (zu finden oben rechts im Kasten).

Im Falle einer Bewilligung werden die Projektteile durch die jeweils zuständige Förderorganisation finanziert.

Art und Umfang der Förderung

Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich nach den Regeln der Sachbeihilfe.

Dauer der Förderung

Projektspezifisch (max. 36 Monate)

Formulare und Merkblätter

Eine Antragstellung bei der DFG kann jederzeit erfolgen.

Einige ausländische Förderorganisationen arbeiten mit Antragsfristen, die entsprechend zu beachten sind. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

Allgemeine Informationen zum Weave-Verfahren:

Fachliche Angelegenheiten:

Ansprechpersonen bei den Partnerorganisationen entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Internetseiten (siehe Partizipierende ausländische Förderorganisationen oben).

Allgemeine Informationen zur Weave Initiative: