Antragstellung mit europäischen Kooperationspartner*innen (im Weave Lead Agency-Verfahren)
Zwischen der DFG und weiteren Forschungsförderorganisationen in Europa wurde ein Abkommen über eine Zusammenarbeit bei Begutachtung und Förderung von integrierten bi- bis trilateralen grenzüberschreitenden Forschungsprojekten (Weave Lead Agency-Verfahren) abgeschlossen.
Ziel der Förderung
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens als Sachbeihilfe in der Einzelförderung mit Partner*innen aus dem europäischen Ausland.
Antragsberechtigung
Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partner*innen aus dem europäischen Ausland, die ihrerseits bei der jeweiligen Förderorganisation im Ausland antragsberechtigt sein müssen.
Nicht antragsberechtigt bei der DFG: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Anforderungen an das Projekt
Weave zielt auf integrierte Kooperationsprojekte ab, in die die Kooperationspartner*innen aus den beteiligten Ländern substanzielle wissenschaftliche Beiträge einbringen.
Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.
Anträge für bi- oder trilaterale Forschungsprojekte mit Forschungsanteilen in Deutschland und Partnerländern (mit deren Förderorganisationen die DFG im Rahmen von Weave kooperiert) werden bei der federführenden Förderorganisation (Lead Agency) in einem der Partnerländer eingereicht. Bei der DFG ist in jedem Fall ebenfalls ein Antrag bzw. eine Kopie des Antrags einzureichen. Genauere Angaben zur Antragsgestaltung und zum Einreichprozess entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Antragstellung (zu finden unter „Formulare und Merkblätter“). Bitte beachten Sie auch die FAQ (zu finden oben rechts im Kasten).
Im Falle einer Bewilligung werden die Projektteile durch die jeweils zuständige Förderorganisation finanziert.
Art und Umfang der Förderung
Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich nach den Regeln der Sachbeihilfe.
Dauer der Förderung
Projektspezifisch (max. 36 Monate)
Formulare und Merkblätter
Nach Einreichung des Antrags bei der Lead Agency muss innerhalb von 7 Tagen eine Antragskopie bei der Partner Agency eingehen.
DFG als Lead Agency
Eine Antragstellung bei der DFG kann i.d.R. jederzeit erfolgen.
Einige ausländische Förderorganisationen arbeiten mit Antragsfristen, die entsprechend zu beachten sind. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich beraten.
DFG als Partner Agency
Bitte informieren Sie sich bei der Lead Agency hinsichtlich deren Antragsfristen. Nach Einreichung des Antrags bei der Lead Agency müssen die Antragstellenden in Deutschland innerhalb von 7 Tagen eine Antragskopie bei der DFG einreichen.
- Belgien
- für Wissenschaftler*innen der französischsprachigen Community:
Fund for Scientific Research - FNRS (F.R.S.-FNRS(externer Link) - für Wissenschaftler*innen aus Flandern:
Research Foundation Flanders (FWO(externer Link) - Für Anträge mit der DFG als Lead Agency beachten Sie bitte, dass diese bis 1. April 2025 über das elan Portal eingereicht werden müssen, damit eine Entscheidung bis Ende des Jahres getroffen werden kann.
- für Wissenschaftler*innen der französischsprachigen Community:
- Luxemburg:
Fonds National de la Recherche (FNR(externer Link) - Österreich:
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF(externer Link) - Polen
National Science Center (NCN(externer Link)- Information on Weave-UNISONO – with NCN in the role of the Partner Agenc(externer Link)
- Information on Weave-OPUS-LAP with NCN in the role of the Lead Agenc(externer Link)
- Für Anträge mit NCN als Lead Agency beachten Sie bitte, dass die Regeln der NCN nur eine antragstellende Person bei der DFG erlauben. Anträge mit mehreren Antragstellenden auf deutscher Seite können nur bei der DFG als Lead Agency eingereicht werden.
- Schweiz:
Schweizerische Nationalfonds (SNF(externer Link) - Slowenien:
Slovenian Research And Innovation Agency (ARIS(externer Link)- ARIS’ website on (Co-)financing of research projects according to the Lead Agency Principl(externer Link)
- ARIS’ guidelines for Weave Proposal(externer Link) (derzeit nur auf Slowenisch verfügbar)
- ARIS’ website on DFG as Lead Agenc(externer Link)
- Für Anträge mit ARIS beachten Sie bitte, dass die Regeln von ARIS nur eine antragstellende Person bei der DFG erlauben, ungeachtet dessen, ob ARIS als Lead Agency oder als Partner Agency fungiert.
- Tschechische Republik:
Czech Science Foundation (GACR(externer Link)
Weiteres:
Aktuell läuft eine dreijährige Pilotphase für Weave zwischen der DFG und der NWO Domain Science (Niederlande). Die Antragstellung erfolgt in der Pilotphase nicht unter Weave, sondern in einem leicht angepassten Verfahren. Details zur Antragstellung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zum Weave-Verfahren:
Fachliche Angelegenheiten:
Ansprechpersonen bei den Partnerorganisationen entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Internetseiten (siehe Partizipierende ausländische Förderorganisationen oben).