Exzellente Wissenschaft braucht eine Vielfalt von Perspektiven und Erfahrungen. Dies kann durch Diversität der Forschenden, ein diversitätsfreundliches Arbeitsumfeld und diskriminierungsfreie Teilhabe erreicht werden. Diversität – oder bei der DFG synonym gebraucht „Vielfältigkeit“, „Vielfalt“, „Diversity“ – bezieht sich auf die Unterschiedsdimensionen von Menschen und so auch von Forscher*innen. Sie umfasst über das Geschlecht hinaus weitere Dimensionen, wie beispielsweise Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder chronische/langwierige Erkrankung sowie soziale Herkunft (beispielsweise unter folgenden Aspekten: ökonomische Situation, Herkunft aus nicht-akademischer Familie/Familie ohne Hochschulerfahrung/First Generation Academics, Migrationsgeschichte). Ebenso fallen internationale Forschende mit anderen kulturellen Erfahrungen oder Erfahrungen nur in anderen Wissenschaftssystemen, die in das deutsche Wissenschaftssystem eintreten oder eingetreten sind, sich darin orientieren und sich in Deutschland befinden, darunter. Darüber hinaus soll das Zusammenkommen mehrerer Unterschiedsdimensionen in einer Person (Intersektionalität) angemessen berücksichtigt werden. Dabei ist eine standort- bzw. projektspezifische und bedarfsorientierte Auswahl von Diversitätsdimensionen und passenden Maßnahmen sinnvoll und notwendig. So kann jedes Projekt anhand des eigenen Profils Schwerpunkte setzen.
Aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen können ferner Maßnahmen zur strukturellen Förderung der Diversität in der Wissenschaft finanziert werden, um die Einbindung aller gesellschaftlichen Potentiale für die Wissenschaft zu verbessern. Auch angesichts von Bemühungen zur Förderung von mehr Diversität in der Wissenschaft muss das Streben nach Gleichstellung und Parität von Wissenschaftlerinnen weiter mit hoher Priorität betrieben werden.
Die Zielsetzung der Förderung von Diversität in der Wissenschaft muss für jede konkrete Maßnahme dokumentiert werden.
Es können beispielsweise folgende Maßnahmen für wissenschaftliche Projektangehörige finanziert werden:
Zur Förderung der Diversität in der Wissenschaft (beispielsweise für First Generation Academics, Forschende mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung oder geflüchtete Forschende) können Karrieremaßnahmen finanziert werden. Gerade bei neuen Maßnahmen sollte auf die Qualität (bzw. die Qualitätssicherung) und bei Einbindung einer Trainingskraft auf deren Kompetenzen und Sensibilität im Bereich Diversität geachtet werden. Unter Karrieremaßnahmen fallen z. B.
Eine Bürokraft oder Koordinationsstelle für die Organisation von Chancengleichheitsmaßnahmen für Forschende innerhalb des Forschungsverbundes kann entsprechend der Mehrbedarfe, die durch die Chancengleichheitsmaßnahmen des DFG-geförderten Projektes entstehen, (anteilig) finanziert werden. Der projektspezifische Bedarf ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Keinesfalls sollte jedoch ein Großteil der Pauschale in diese Maßnahme fließen.
In den Jahren 2020 – 2022 haben sich die Hochschulen mit dem Umgang mit Diversität im Rahmen der Berichterstattung zu den Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards der DFG beschäftigt. Die daraus hervorgegangenen „Zusammenfassung und Empfehlungen“ beinhalten einen Überblick über Maßnahmen zur Förderung der Diversität (Kapitel 6.2; insbes. „individuell“), die ebenfalls als Anregungen für die Entwicklung projektspezifischer Maßnahmen dienen können.
Bei Rückfragen zur Finanzierbarkeit von Maßnahmen, wenden Sie sich bitte an