Wissenschaft vor und im Krieg – Rassenforschung und Ideologiehörigkeit

Aus Hans F. K. Günthers „Rassenkunde des deutschen Volkes“ von 1930

Aus Hans F. K. Günthers „Rassenkunde des deutschen Volkes“ von 1930

Auf der Suche nach dem „Rasse-Gen“: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützte auf vielfältige Weise Forschungsprojekte von Mediziner*innen, Biolog*innen und Anthropolog*innen, die die rassenpolitischen Maßnahmen des NS-Regimes wissenschaftlich rechtfertigen sollten, und finanzierte menschenverachtende Forschungen an Kriegsgefangenen und Lagerhäftlingen.

Ausrichtung auf die NS-Ideologie

Besonders Forschungsprojekte aus Medizin und Anthropologie sowie deren Förderung zeigen die enge und todbringende Verzahnung zwischen Staat und Wissenschaft. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Reichsforschungsrat unterstützten Wissenschaftler*innen finanziell wie ideell, um mithilfe der Expertise der Wissenschaft die staatliche Rassenpolitik zu legitimieren. Dabei waren die Wissenschaftler*innen mit ihren Forschungen, die auch Menschenversuche in Konzentrationslagern und Anstalten einschlossen, nicht einfach „Opfer“ des nationalsozialistischen Regimes, die zu den menschenverachtenden Forschungen „gezwungen“ wurden. Vielmehr stellten sich viele Mediziner*innen, Biolog*innen und Anthropolog*innen bereitwillig in den Dienst der Erbgesundheits-, Rassen- und Bevölkerungspolitik des Nationalsozialismus.

Die nationalsozialistische Unterscheidung in „minderwertige“ und „hochwertige“ Rassen hatte ihre Wurzeln in der Weimarer Republik. In Deutschland wie in vielen anderen Ländern galten „Rassenhygiene“ und „menschliche Erblehre“ als legitime Forschungsfelder. Die Notgemeinschaft entsprach diesem Zeitgeist und richtete 1928 die „Gemeinschaftsarbeit für Rasseforschungen“ ein.

Die Geisteswissenschaften erfuhren hingegen zur Zeit des Nationalsozialismus einen Bedeutungsverlust: Während am Ende der 1920er Jahren der Anteil der Geistes- und Sozialwissenschaften am Etat der Notgemeinschaft noch bei 30 Prozent lag, reduzierte sich dieser im Nationalsozialismus auf 22 Prozent. Im Dritten Reich wurden aber auch in den Geisteswissenschaften die Förderprioritäten ab 1933 zugunsten der neuen, ideologisch relevanten Bereiche verschoben. Deutsche Dominanzansprüche in Europa sollten mit historischen, linguistischen, volks- und kulturkundlichen Studien untermauert werden. Die Förderprioritäten wurden nun auf die Vor- und Frühgeschichte oder in historisch-politische Forschungen über das Grenz- und Auslandsdeutschtum gelegt. Im sprachwissenschaftlichen Bereich konzentrierte sich die Notgemeinschaft auf die Finanzierung von Großprojekten wie der „Meister-Eckhart-Ausgabe“ oder den „Sprachatlas“, welches germanistische und literaturwissenschaftliche Ressourcen über viele Jahre band und nur wenig finanziellen Spielraum für die Einzelforschung ließ.

Die Förderung des „Generalplans Ost“ durch den Reichsforschungsrat ist ein weiteres Beispiel für die geisteswissenschaftliche Begründung ideologischen Handelns. Der Generalplan begründete die ethnische Homogenisierung großer Gebiete Osteuropas durch Umsiedlung der lokalen Bevölkerung und Ansiedlung von Deutschen. Die DFG hat der Aufarbeitung des „Generalplan Ost“ eine Ausstellung gewidmet, die im Rahmen eines Forschungsprojektes zur Geschichte der DFG entstanden ist und seit 2006 als Wanderausstellung zu sehen ist.

„Blutproben von über 200 Personen verschiedenster rassischer Zugehörigkeit“ – Förderung der Erbforschung

Zweiter Bericht von Verschuer an die Notgemeinschaft, März 1944

Zweiter Bericht von Verschuer an die Notgemeinschaft, März 1944

© Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde: R 73/15342, Blatt 64, Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft förderte im Nationalsozialismus auch die Forschungen des Genetikers Otmar von Verschuer. In seinen Zwischenberichten an die Notgemeinschaft aus den Jahren 1943 und 1944, die das Projekt mit dem Titel „Spezifische Eiweißkörper“ betreffen, geht eindeutig hervor, dass Otmar von Verschuer Blutproben von Gefangenen des Konzentrationslagers Auschwitz durch den KZ-Arzt Josef Mengele erhielt.

Die Förderung solcher Projekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft war kein Einzelfall. Sie, beziehungsweise der Reichsforschungsrat förderten eine Vielzahl von Projekten, die Menschenversuchen in Konzentrationslagern oder Anstalten beinhalteten. Um sich der Beteiligung und Verstrickung der Vorgängerorganisation der DFG an die Verbrechen im Nationalsozialismus zu erinnern, stellte die DFG im Jahr 2006 vor dem Haupteingang ein Mahnmal auf. Es besteht aus zwei Stelen: Auf der einen Stele ist der Zweite Zwischenbericht des Projektes Otmar von Verschuers „Spezifische Eiweißkörper“ abgebildet. Auf der anderen Stele plädiert der US-amerikanische Historiker Fritz Stern, der deutschen Wissenschaft trotz der Gräueltaten im Nationalsozialismus „eine zweite Chance in einem neuen Europa“ zu geben.

Dritter Bericht von Verschuer an die Notgemeinschaft, Oktober 1944

Dritter Bericht von Verschuer an die Notgemeinschaft, Oktober 1944

© Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde: R 73/15342, Blatt 47, Deutsche Forschungsgemeinschaft

Otmar von Verschuer war seit 1942 Leiter des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik. Unter seiner Leitung standen zwei Forschungsprojekte, bei denen er von seinem ehemaligen Frankfurter Assistenten, Dr. Josef Mengele und seit Mai 1943 Lagerarzt in Auschwitz, zurückgriff: Das Projekt „Eiweißkörper“ und die Untersuchungen seiner Mitarbeiterin (und früheren Notgemeinschaftsstipendiatin) Karin Magnussen über die Genetik der Augenpigmentierung mit dem Titel „Augenfarbe“. Beide Förderanträge wurden im August, respektive September 1943 durch den Fachspartenleiter des Reichsforschungsrates Ferdinand Sauerbruch bewilligt.

Das Ziel Otmar von Verschuers Projekt „spezifische Eiweißkörper“ war eine neue serologische Rassendiagnose, um die bisher für die Vaterschafts- oder Rassengutachten verwendeten, aufwändigeren Diagnosemethoden zu ergänzen oder zu ersetzen. Die Definition von „Rasse“ war eine Kernfrage nationalsozialistischer Politik, deren Beantwortung auch 1944 noch offen stand. Die Blutproben stammten von KZ-Gefangenen in Auschwitz und wurden zur Analyse an das von Otmar von Verschuer geleitete Kaiser-Wilhelm-Institut geschickt. Es kann nicht mit Sicherheit geklärt werden, ob Otmar von Verschuer den Ursprung der Präparate oder die Bedingungen, unter denen sie gewonnen wurden, kannte; die Indizien jedoch, dass er es gewusst haben muss, sind erdrückend.

Die Untersuchungen Magnussens sollten die gewonnen Erkenntnisse über die Genetik der Augenpigmentierung und Irisstruktur zur Rassendiagnose einsetzen und überholten Augenfarbe-Tafeln ersetzen. Mengele sandte mindestens 14 heterochrome (verschiedenfarbige) Augenpaare, die er Angehörigen von Sinti-Familien in Auschwitz entnommen hatte, an Otmar von Verschuer. Ob Josef Mengele die Zwillingspaare zuvor getötet hat, um ihre Augen für seine Kollegin Magnussen zur Verfügung stellen zu können, ist nicht erwiesen.

Otmar von Verschuer und Karin Magnussen gehörten zu einer Reihe von Wissenschaftlern, die es sich zum Ziel gesetzt hatten, „Rassentypen“ anhand von – vermeintlich – wissenschaftlichen Merkmalen zu bestimmen. Die Kategorisierung der Menschen in „arische“ und „nichtarische“ Rassen war Teil des nationalsozialistischen Wertesystems und dementsprechend gehörten menschliche Erblehre, Eugenik und Rassenforschung seit 1933 zu den favorisierten Disziplinen der nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik. Besonders in diesen Gebieten wird deutlich, wie die Politik die Wissenschaft instrumentalisiert, und wie die Wissenschaft die ideologisch getriebenen Wünsche bereitwillig umgesetzt hat.

„Rassenforschung“ in den 1920er Jahren und im Nationalsozialismus

Aus Hans F. K. Günthers „Rassenkunde des deutschen Volkes“ von 1930

Aus Hans F. K. Günthers „Rassenkunde des deutschen Volkes“ von 1930

Die Rassenforschung im Nationalsozialismus kam jedoch nicht unvorhergesehen. Nach den Erfahrungen des Ersten Weltkrieges und vor dem Hintergrund ökonomischer sowie sozialer Probleme entstand schon in den 1920er Jahren in vielen Ländern die Angst vor dem Verfall der eigenen Kultur und vor biologischer Degeneration. Das Resultat dieser Angst waren Überlegungen dazu, gesunde Erbanlagen zur genetischen Verbesserung der „eigenen Rasse“ zu fördern. Einerseits durch die sogenannte „positive“ Eugenik, also einer Steigerung der Geburtenrate von „Erbgesunden“ und „Tüchtigen“, andererseits durch die „negative Eugenik“, der Geburtenverhütung bei Erbkranken. Vor dem Hintergrund derartiger Diskussionen in Gesellschaft und Wissenschaft wurden in Deutschland wie in vielen anderen Ländern „Rassenhygiene“ und „menschliche Erblehre“ als ein legitimes Forschungsfeld wahrgenommen. Die Wissenschaft verfolgte beispielsweise die Fragen, inwieweit Kriminalität, Alkoholismus oder geistige sowie körperliche Behinderungen genetisch bedingt und vererbbar seien.

Zur Bestandsaufnahme des Gesundheitszustandes des eigenen Volkes erfassten viele Länder die einheimische Bevölkerungszusammensetzung. Die Notgemeinschaft folgte ebenfalls diesem fatalen Trend, als sie 1928 die „Gemeinschaftsarbeiten für Rassenforschung“ ins Leben rief. Sie konzentrierten sich zunächst auf die rassenkundliche Bestandaufnahme der deutschen Bevölkerung mit Hilfe von anthropologischen Untersuchungen körperlicher Merkmale. Die Federführung lag bei dem international renommierten Anthropologen und Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, Eugen Fischer. Diese Methode war jedoch schon bald im wissenschaftlichen Niedergang, und die Notgemeinschaft dehnte daher 1930 – unter anderem finanziert von der US-amerikanischen Rockefeller Foundation – ihre Arbeiten auf erbpathologische Untersuchungen aus.

Die kriminalbiologische Zwillingsforschung des Leiters der Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie Ernst Rüdin wurde 1930 in die Gemeinschaftsarbeiten mit aufgenommen. Diese sollten einen Erbeinfluss bei verbrecherischem Verhalten beweisen. Der hinter diesen Forschungsprojekten stehende Versuch, eine Verbindung zwischen krimineller Disposition und erblicher Belastung herzustellen, geriet zunehmend ins Zentrum der Aufmerksamkeit, weil sich hier wissenschaftliche Fragestellungen und politische Interessen an einer brisanten Stelle überschnitten.

Gemäß der nationalsozialistischen Rassenideologie sollte es in der „Volksgemeinschaft“ keinen Platz mehr für die „Gemeinschaftsfremden“ geben. Gemeint waren Juden – sie wurden als „Rasse“ angesehen und nicht als Religionsgemeinschaft -, die die deutsche „Herrenrasse“ angeblich zu zerstören suchten, sowie „Zigeuner“ und andere „minderwertige Gruppen“. Der „erbgesunde“ und „arische“ Nachwuchs sollte gefördert, die als erbkrank und nicht-arisch definierten Menschen sollten durch „Ausmerzung“, vermindert werden. Die Umsetzung dieser Postulate war zentraler Bestandteil des NS-Unrechtssystems. Der Hauptunterschied zu allen anderen Ländern war die extrem schnelle, gründliche Realisierung der rassenhygienischen Utopie – in einem unfassbaren Ausmaß.

Mehrere Gesetze unterstützten die Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie: Am 1. Januar 1934 trat das im Juli 1933 verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft, das die Zwangssterilisierung bei „angeborenem Schwachsinn“, Schizophrenie, (…) Irresein, erblicher Fallsucht, Blindheit oder Taubheit, erblichem Veitstanz, schwer körperlicher Mißbildung und schwerem Alkoholismus“ vorsah. Die 1935 beschlossenen Nürnberger Gesetze umfassten das Gesetz „zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, das die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden verbot, und das Reichsbürgergesetz, in dem festgelegt wurde, dass nur „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ Reichsbürger sein konnten.

Die Wissenschaft – einschließlich der Deutschen Forschungsgemeinschaft – trug auf unterschiedliche Weise zur Umsetzung dieser Gesetze bei. Schon wenige Monate nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ setzte das Reichsinnenministerium bei der Notgemeinschaft durch, dass der Leiter der Gesundheitsabteilung, Arthur Gütt, bei der Mittelvergabe hinzuziehen sei, um zu erreichen, „dass die rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Belange überall nach einheitlichen Gesichtspunkten behandelt werden“. Im Juni 1934 kam die Deutsche Forschungsgemeinschaft Gütts Aufforderung nach, mit Hilfe von ihr finanzierten Forschungsprojekten Akten und Berichte der Erbgesundheitsgerichte, die über Zwangssterilisationen entschieden, auszuwerten. Anfang 1936 wurde Arthur Gütt als Vorsitzender des Fachausschusses für Humangenetik ernannt. Die Anträge wurden ihm zugeleitet und von seinem Mitarbeiter, dem Sterilisationsaktivisten und späteren Mitorganisator der Euthanasie-Operation „Aktion T4“ Herbert Linden bearbeitet.

Im September 2014 wurde der Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde der Öffentlichkeit übergeben. Das DFG-Erkenntnistransferprojekt „Erinnern heißt gedenken und informieren“ hat die Inhalte der interaktiven Ausstellung erarbeitet.

Um das Sterilisierungsgesetz leichter umsetzen zu können, erhielten Forschungsvorhaben mit dem Ziel, Richtlinien zur Unterscheidung erblicher und nichterblicher Missbildungen zu erarbeiten, Förderung. So befürwortete die Deutsche Forschungsgemeinschaft einen Förderantrag zu „systematischen Familienuntersuchungen von Nervenkrankheiten“, die nach Meinung des Antragstellers noch unzureichend erforscht sind. Dadurch nahmen Wissenschaftler*innen eine Schlüsselrolle bei der Erfassung und Aussonderung von Juden, Sinti und Roma, „Rheinlandbastarden“, „Erbkranken“, „Asozialen“ und Homosexuellen ein und die Notgemeinschaft finanzierte entsprechende Projekte.

Ein Beispiel sind die Arbeiten der Rassenhygienischen Forschungsstelle unter Robert Ritter, der während des Kriegs an der Erfassung der zu deportierenden „Zigeuner“ beteiligt war – gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Reichsforschungsrat (RFR), Fachsparte Bevölkerungspolitik. Der RFR unterstützte Projekte, die sich mit Fragen der Erblichkeit von „asozialem“ Verhalten, „Psychopathie“ sowie der Stammbaumanalyse und vermeintlich vererbten Eigenschaften bei Sinti und Roma beschäftigten.

Auch finanzierte die Deutsche Forschungsgemeinschaft Gehälter für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der neuerrichteten Poliklinik für Erb- und Rassenpflege, die unter anderem erbbiologische Gutachten auf Veranlassungen verschiedener Erbgesundheitsgerichte erstellte, die die Zwangssterilisierungen legitimieren sollten.

Da das Forschungsfeld der Erb- und Rasseforschung nur von wenigen Personen besetzt war, bestanden enge Kontakte zwischen Antragstellenden und Gutachtern. Die Wissenschaftler Eugen Fischer und Ernst Rüdin wurden auf dem Gebiet der Erb- und Rassenforschung am häufigsten für die Begutachtung von Anträgen herangezogen und prägten so die Erbforschungsförderung nachhaltig. Entsprechend der Antragsauswahl unterstützte die Deutsche Forschungsgemeinschaft verstärkt Forschungsvorhaben, die die Erbbedingtheit von Missbildungen untersuchten.

Vor allem Ernst Rüdin, Mitverfasser des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, setzte sein eigenes Forschungsprogramm als Maßstab für die Beurteilung von Forschungsanträgen auf dem Gebiet der Erb- und Rassenforschung. Eugen Fischer, Ernst Rüdin und von Otmar von Verschuer sorgten dafür, dass vor allem ihnen bekannte Nachwuchskräfte Förderung erhielten. Das Prinzip der internen Anwerbung von Nachwuchswissenschaftlern schuf Homogenität im Kreis der Stipendiat*innen.

„Glück für die Forschung“ – Wie die Wissenschaft die NS-Doktrin benutzte

Förderbescheid der Deutschen Forschungsgemeinschaft für das Projekt

Förderbescheid der Deutschen Forschungsgemeinschaft für das Projekt "Kümmerlöwe“, 22. August 1940

© Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde: R 73 / 12517, Deutsche Forschungsgemeinschaft

Spätestens 1933 billigte ein Großteil der deutschen Gesellschaft, dass es „minderwertige“ Menschenleben gebe, die es „auszulöschen“ gelte. Diese Ideologie im Sinne der „Volksgemeinschaft“ förderte die Bereitschaft vieler Wissenschaftler*innen, gegen zuvor geltende, eigentlich universale ethische Regeln zu verstoßen. Zum anderen spielten auch wissenschaftliche Motive eine Rolle: Menschenversuche schienen der einfachste und präziseste Weg, bestimmte Forschungsfragen – etwa nach der Wirksamkeit bestimmter Medikamente zu lösen. In den Augen mancher Wissenschaftler*innen waren bestimmte Inhaftierte oder Patienten keine Menschen mehr, sondern „Versuchsmaterial“, das nun leichter zur Verfügung stand.

Der Reichsforschungsrat unterstützte eine Reihe von „kriegswichtigen“ Projekten des „Ahnenerbes“ wie „Kälteversuche“ an Häftlingen des KZ Dachaus und Versuche der chemischen Waffe Senfgas an Häftlingen des KZ Natzweiler.

In dieses Bild passt auch die Förderung eines Projekts von Hans Kummerlöwe, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit einer Sachbeihilfe für „anthropologische Erhebungen an polnischen Kriegsgefangenen“ gefördert wurde. In einem Brief vom 25. Juni 1940 schilderte der Antragsteller die Wichtigkeit seines Forschungsvorhabens: Das Anthropologische Museum der Wissenschaftlichen Staatsmuseen in Wien plane

„in Fortführung seiner bisherigen Untersuchungen an Polen weitere umfassende anthropologische Erhebungen an Kriegsgefangenen, nachdem im Lager Kaisersteinbruch rund 30.000 Kriegsgefangene der verschiedensten Völker, Rassen und Farben eingetroffen sind. (…) Ich bitte zu beachten, dass es sich hierbei nicht um normale Arbeitsvorhaben, sondern um eine einmalige günstige Gelegenheit für die hiesigen Anthropologen und, im ganzen gesehen, auch für die deutsche Wissenschaft handelt.“

Solche „einmalige Gelegenheit“ führte zusammen mit weiteren Faktoren dazu, dass Eugeniker*innen, Genetiker*innen, Mediziner*innen, Hirnforscher*innen, Psychiater*innen, Psycholog*innen, Kriminalbiolog*innen und Anthropolog*innen ihr Expert*innenwissen bereitwillig in den Dienst des neuen Regimes stellten. Gemäß ihrer eigenen persönlichen Überzeugung sahen viele ihre Bestimmung darin, genau zu den wissenschaftlichen Themen zu arbeiten, die am besten zum Erfolg der Ziele des Nationalsozialismus – die Herrschaft in Europa und ein „reinrassiges“ Herrenvolk – beitragen konnten. Sie stellten ihre Arbeiten in einen gesellschaftspolitischen Bezug und wollten den Staat zu einem in ihrem Sinne wissenschaftlich angeleiteten bevölkerungspolitischem Handeln veranlassen.

Die Wissenschaft sollte die NS-Politik legitimieren – wie Otmar von Verschuer 1937 schrieb:

„Es ist jedoch wichtig, daß unsere Rassenpolitik – auch in der Judenfrage – einen objektiven wissenschaftlichen Hintergrund bekommt, der auch in weiteren Kreisen anerkannt wird.“

Manche Forscher*innen sahen im Nationalsozialismus die Möglichkeit, ihre schon vor 1933 gewonnenen rassistischen und antisemitischen Überzeugungen durch ihre eigene wissenschaftliche Arbeit in praktische bevölkerungspolitische Maßnahmen umzusetzen. In einer Lobrede auf den Nationalsozialismus schrieb Ernst Rüdin 1934:

„Die Bedeutung der Rassenhygiene ist in Deutschland erst durch das politische Werk Adolf Hitlers allen aufgeweckten Deutschen offenbar geworden, und erst durch ihn wurde endlich unser mehr als dreißigjähriger Traum zur Wirklichkeit, Rassenhygiene in die Tat umsetzen zu können.“

Ebenso huldigte Eugen Fischer im Jahr 1943 der nationalsozialistischen Rassenpolitik:

„Es ist ein besonderes und seltenes Glück für eine an sich theoretische Forschung, wenn sie in eine Zeit fällt, wo die allgemeine Weltanschauung ihr anerkennend entgegenkommt, ja, wo sogar ihre praktischen Ergebnisse sofort als Unterlage staatlicher Maßnahmen willkommen sind.“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft – durch die Einführung der „Gemeinschaftsarbeiten für Rasseforschung“ schon auf die NS-Rassenideologie eingeschworen – unterstützte mit einer wissenschaftlichen „Kundgebung“ in Königsberg im Mai 1933, auf der Eugen Fischer der Hauptredner war, den NS-Staat ganz explizit. Fischer hob die enge Beziehung zwischen wissenschaftlicher Vererbungsforschung und den Grundlinien der nationalsozialistischen Postulate über Rassenhygiene hervor. In der Erwartung der sich bietenden Möglichkeiten im neuen NS-Staat überschätzte er seine wissenschaftlichen Leistungen enorm. Er postulierte, dass Wissenschaftler*innen in der Zwillingsforschung,

„die Erblichkeit fast aller erblichen Krankheiten einwandfrei festgelegt haben. Hier sind die Fortschritte der letzten 10 Jahre so groß, daß ich unter voller Verantwortung sagen möchte, wir haben eine vollkommen sichere Unterlage für alle etwaigen bevölkerungspolitischen Maßregeln.“

Im Verlauf des Vortrages führte er Beispiele aus der „Bevölkerungslehre“ an, die auf „einen Niedergang unseres Volkes“ hinwiesen. Seine Schlussfolgerung lautete:

„Wir müssen versuchen, die krankhaften Linien auszumerzen und ihre Fortpflanzung zu verhindern.“

„Das Schwert muss gut geschliffen sein“ – Das Werben um internationale Anerkennung

Viele deutsche Wissenschaftler*innen waren vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten durchaus international renommiert, beispielsweise galten Otmar von Verschuer und Ernst Rüdin und seine Forschungsanstalt für Psychiatrie als herausragende Forscher. Ihre Arbeiten zur Vererbung von Rassenmerkmalen und von Verschuers Zwillingsforschung lagen im Einklang mit dem internationalen Trend. Die Erkenntnisse der Humangenetik jedoch ließen immer deutlicher erkennen, dass der Erbgang von genetisch (mit-)bedingten Krankheiten und Behinderungen nicht so einfach war, wie noch bei der Formulierung der Erbschutzgesetze angenommen wurde.

Bis in die 1930er Jahren hatte die deutsche Blutgruppenforschung in der internationalen Wissenschaft große Bedeutung. Ab Mitte der 1930er geriet Deutschland mit seinen Rassentheorien gegenüber der internationalen Vererbungsforschung immer mehr in Isolation. Mit der „Edinburgh Charta“ von 1939 protestierte der internationale Genetiker-Kongress gegen die „unwissenschaftliche Doktrin, daß gute und schlechte Gene das Monopol bestimmter Völker und Personen“ seien.

Es war vielen Lebenswissenschaftler*innen bewusst, dass sie sich bei der Befürwortung von eugenischen Zwangsmaßnahmen auf wissenschaftlich wenig belegbarem Boden bewegten und auch auf internationalem Parkett auf Widerstand stoßen könnten. In seinem Artikel „Rassenhygiene als Wissenschaft und Staatsaufgabe“ äußerte Otmar von Verschuer seine Befürchtungen:

„Es sind viele Bestrebungen im Gange, auf dem Wege über die Wissenschaft die Erb- und Rassenpflege im nationalsozialistischen Deutschland anzugreifen – das Schwert unserer Wissenschaft muß deshalb scharf geschliffen sein und gut geführt werden!“

Weitere Informationen

Zugang zu den historischen Akten

Erschließungsinformationen zu den Förderakten und weiteren Dokumenten der Notgemeinschaft und der DFG aus der Zeit bis nach dem Zweiten Weltkrieg (Bestandssignatur R 73) finden sich in der Rechercheanwendung invenio des Bundesarchivs. Förderakten finden sich in der Kategorie "nicht klassifiziert", weitere Dokumente mit einem Klick auf den Pfeil bei R 73.

Historische Förderfälle in GEPRIS Historisch

Die im Jahr 2020 anlässlich des hundertsten Gründungstages der DFG-Vorgängereinrichtung „Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft“ veröffentlichte Datenbank GEPRIS Historisch macht mehr als 50.000 Förderfälle der Jahre 1920 bis 1945 unter Beteiligung von über 13.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern recherchierbar. Das System wird ergänzt um einen umfangreichen Textapparat, der in mehreren Kapiteln auch auf Fragestellungen mit Bezug zu den Gründungsjahren der Notgemeinschaft eingeht.

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