Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftler*innen, indem sie die Mitarbeit in Forschungsprojekten sowie die Antragstellung im Walter Benjamin-Programm (Option Walter Benjamin-Stelle, nicht -Stipendium) erleichtert.
Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich vorliegen:
Die DFG unterstreicht in der aktuellen Situation auch auf diese Weise ihre Solidarität mit Wissenschaftler*innen aus der Ukraine und Russland, die infolge des russischen Angriffs ihre Heimat verlassen müssen. Diesen soll mit einer kurzfristigen Integration in das deutsche Wissenschaftssystem die Kontinuität ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ermöglicht werden.
In der akuten Krisensituation kann der Antrag nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der DFG ausnahmsweise auch ohne Dokumentation eines entsprechenden Status/Nachweises gestellt werden.
Es können nur Personen gefördert werden, die nicht zuvor insgesamt zwei Jahre oder mehr über die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung und dem Auswärtigen Amt oder durch eine vergleichbare Maßnahme zur Integration in das Wissenschaftssystem gefördert wurden bzw. über ein Stipendium oder eine Stelle im deutschen Wissenschaftssystem tätig waren.
Geflüchtete Forscher*innen können ein eigenes Vorhaben zur Durchführung in Deutschland über das Walter Benjamin-Programm (Walter Benjamin-Stelle) beantragen. Die sonst in diesem Programm vorhandene Beschränkung der Zielgruppe auf die frühe Postdoc-Phase entfällt für geflüchtete Personen. Die bis zu zweijährige Förderung in diesem Programm bietet die Möglichkeit, Qualifikationen für eine selbständige Projektbetreuung zu erwerben, die für nächste Schritte der weiteren Etablierung im Wissenschaftssystem erforderlich sind. Gleichzeitig kommen den Antragstellenden Maßnahmen zur Karriereunterstützung durch die Gasteinrichtung zugute, da diese Maßnahmen Teil des Förderkonzepts des Walter Benjamin-Programms sind.
Alle Projektleitungen und auch die Hochschulen können Zusatzanträge stellen, um qualifizierte Flüchtlinge – angehende oder promovierte Wissenschaftler*innen – in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Diese Anträge können dadurch begründet werden, dass für den weiteren Verlauf eines Projektes nun Personen zur Verfügung stehen, durch deren Mitarbeit zusätzliche Impulse für die wissenschaftlichen Arbeiten im Projekt ausgehen.
Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gästemittel, Personalstellen oder das Mercator-Modul. Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Antragstellenden sollten jedoch darauf achten, dass der Antrag aussagekräftig genug ist, um eine zügige Begutachtung nach den bekannten DFG-Qualitätskriterien zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang müssen die Anträge Angaben über die in ein Projekt einzubindenden Personen enthalten und den Mehrwert von deren Mitarbeit für das Projekt begründen.
Geflüchtete Wissenschaftler*innen können auch direkt in DFG-geförderten Verbundprojekten gefördert werden. Die Mittel hierfür müssen nicht gesondert über Zusatzanträge beantragt werden, denn entsprechende Maßnahmen können auch aus den bereits bewilligten Mitteln finanziert werden. So können beispielsweise Flüchtlinge mit einem Bachelor- oder vergleichbarem Abschluss ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion in einem Graduiertenkolleg erhalten oder gleich in das Kolleg aufgenommen werden. In den Programmen Sonderforschungsbereiche und Exzellenzcluster werden in der Regel keine Zusatzanträge entgegengenommen, da in erster Linie die bereits bewilligten Mittel eingesetzt werden sollen.
Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftler*innen liegt in der Verantwortung der Projektleitungen sowie der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.
Die DFG übernimmt im Programm Kooperation mit Entwicklungsländern die Finanzierung des ukrainischen Projektteils in bilateralen Forschungsprojekten im Rahmen von Sachbeihilfen für Einzelprojekte. Ab September 2022 gibt es auch die Möglichkeit, über die Antragsteller*innen in Deutschland auch Mittel für den Lebensunterhalt der ukrainischen Partner*in bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 € pro Monat pro projektleitende Person zu beantragen.
Der DAAD bündelt auf der Webseite der „Nationalen Akademischen Kontaktstelle Ukraine“ umfangreiche Informations- und die vielfältigen Hilfsangebote der deutschen Wissenschaft für ukrainische Studierende und Forscher*innen. Neben den direkten Hilfsangeboten werden so zudem die deutschen Hochschulen, die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und weitere Institutionen und Organisationen des Wissenschaftssystems greifbar.
Das Informationssystem GEPRIS bietet einen Überblick über DFG-geförderte wissenschaftliche Projekte sowie die beteiligten Forscher*innen und ihre Institutionen.
Für weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Einreichung der Anträge stehen Ihnen nachfolgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Für Graduiertenkollegs und Karriereförderung:
Für Sonderforschungsbereiche und Exzellenzcluster:
Für alle weiteren Förderverfahren: