Leitlinienmodell DFG-Programmpauschale in Verwendungsrichtlinien ab 1.1.2023

Programmpauschale nur für Einrichtungen, die sich eine eigene Leitlinie gegeben haben

Hintergrund zur Programmpauschalenregelung der DFG

Die Programmpauschale wurde 2007 eingeführt und zunächst wurden 20 % der direkten Projektmittel als Programmpauschale gefördert – ab dem 1.1.2016 wurde die Programmpauschale auf 22 % erhöht. Von Beginn an ist in allen Vereinbarungen zur Programmpauschale bis heute festgelegt, dass die Programmpauschale nicht zur Verstärkung von direkten Projektausgaben verwendet werden darf, sondern ausschließlich zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten, variablen Projektausgaben dient, die bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung durch die Forschungsprojekte verursacht sind.

Zur Wirksamkeit und zweckentsprechenden Verwendung dieser Programmpauschalen hat der Bundesrechnungshof (BRH) 2021 einen Prüfbericht erstellt und vorgelegt. Diesen Bericht hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) im Mai 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und Beschlüsse gefasst, in denen er zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Einsatzes der Mittel Vorgaben durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die DFG erwartet, die zu einer deutlichen Präzisierung der Vereinnahmung und einer transparenten und überprüfbaren Administration der Programmpauschale führen.

Nach diesen Beschlüssen hat die DFG zudem sicherzustellen, dass die geförderten Einrichtungen die DFG-Programmpauschale im allgemeinen Haushalt vereinnahmen und transparent und überprüfbar einsetzen.

Meldung

Ihre Einrichtung hat sich eine Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale gegeben? Bitte melden Sie dies der DFG.

Die Meldung muss über das E-Mail-Postfach erfolgen. Die Leitlinie selbst ist der Meldung an die DFG nicht beizufügen.

Foliensatz Informationsveranstaltung

Die Präsentation der Informationsveranstaltung von August 2022 können Sie als PDF herunterladen.

Bei Fragen zur Neuregelung der Programmpauschale nutzen Sie

  • Die Neuregelung zur Programmpauschale entnehmen Sie bitte jeweils den Verwendungsrichtlinien ab dem Veröffentlichungsstand 1/23, auf die Ihr Bewilligungsschreiben bzw. Preisgeldschreiben verweist. Exemplarisch sei für die Bewilligung einer Sachbeihilfe auf die Verwendungsrichtlinien 2.00 – 01/24 Ziffer 3.6 verwiesen,
  • zur Orientierung die DFG-Musterleitlinie für die Erstellung Ihrer eigenen einrichtungsbezogenen Leitlinie für die Verwendung der Programmpauschale,
  • das Schreiben der Generalsekretärin, in der Sie einen Überblick zur Situation und die wichtigsten Eckpunkte für die Leitlinienerstellung und die Meldung der Leitlinie erhalten,
  • Abstimmung der DFG mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. zum Prüfungsumfang im Rahmen der Jahresabschlussprüfung,
  • die Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Leitlinienmodell
  • die Kontaktadresse zu Fragen zur Neuregelung der Programmpauschale