Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft (Fraunhofer) fordern wieder gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)/Fachhochschulen (FH) und Fraunhofer-Instituten in Kooperation mit Anwendungspartnern, durch die eine Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung geschlossen werden soll.
Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten in der Überführung von Grundlagenerkenntnissen in die Anwendung bestehen. Diese liegen unter anderem in der Verknüpfung von geeigneten komplementären Partnern im Wissenschafts- bzw. Anwendungsbereich zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Umsetzung der Erkenntnisse. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen große Hürden, weil sie in der Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, um Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten aufnehmen und weiterentwickeln zu können. Gleiches gilt für Start-up-Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer erneut ausgewählte Transferaktivitäten mit dem Ziel, den Übergang von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu Unternehmen und anderen Anwendungspartnern zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität/HAW/FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um die Forschungsergebnisse über diese Partner auch wirtschaftlich zu verwerten.
Es können trilaterale Transferprojekte mit einem Partner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert), einem Partner aus einem Fraunhofer-Institut (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert; im Regelfall ein, in gut begründeten Ausnahmefällen bis zu drei Anwendungspartner) beantragt werden. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre. Trilaterale Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern der Universität/HAW/FH in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 („technology validated in lab“; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator bzw. Prototyp weiter (entspricht TRL 6 bzw. TRL 7). Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss detaillierte Angaben zur beabsichtigten Verwertung und Vermarktung enthalten. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen.
Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden von den Kooperationspartnern aus Universität/HAW/FH, Fraunhofer-Institut und Anwendung durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner.
Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Hierfür ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.
DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von je 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern.
Im Rahmen der trilateralen Transferprojekte können antragsberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten/HAW/FH und Fraunhofer-Instituten gemeinsam Anträge stellen. Unter dieser Maßgabe gelten die Regeln der DFG zur Antragsberechtigung laut Ziff. 2.1 des Merkblatts zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01) entsprechend für die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine große fachliche Breite und insbesondere die Beantragung durch Projektkonsortien mit noch nicht in einer vorherigen Ausschreibungsrunde geförderten Konstellationen angestrebt.
Kooperationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Universitäten/HAW/FH mit einem Fraunhofer-Institut, an dem sie ebenfalls beschäftigt oder mit dem sie assoziiert sind, sind im Rahmen dieser Ausschreibung ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie auch die „Hinweise für Antragstellende zu trilateralen Transferprojekten“. Bei Fragen setzen Sie sich bitte vor einer Einreichung für eine Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung.
Die Anträge werden gemäß einem zwischen Fraunhofer und DFG abgestimmten Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren evaluiert.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen. Erläuterungen finden Sie in den „Hinweisen für Antragstellende zu trilateralen Transferprojekten“.
Phase 1: Projektskizzen
Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen (max. fünf Seiten je Skizze sowie ein wissenschaftlicher Lebenslauf pro projektbeteiligter Person gemäß dem DFG-Vordruck 53.200) eingereicht werden.
Für die Skizzen steht eine Vorlage zur Verfügung. Diese enthält:
Die Einreichung von Projektskizzen ist bis zum 13. September 2023 ausschließlich über das elan-Portal möglich (Einzelförderung/Antragsskizze für eine Sachbeihilfe). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation 2023/24 – Projektskizzen“ aus.
Die Projektskizzen werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Antragstellung aufgefordert.
Mit einer Aufforderung zur Antragstellung ist Mitte Dezember 2023 zu rechnen.
Phase 2: Anträge
Für die Antragstellung gelten im Allgemeinen die Regeln des Programms „Sachbeihilfe“. In Ergänzung beachten Sie bitte die „Hinweise für Antragstellende zu trilateralen Transferprojekten“. Für die Beschreibung des Vorhabens ist die „Vorlage für trilaterale Transferprojekte 2023/24“ verbindlich.
Die Anträge sowie der von allen Projektpartnern unterzeichnete Kooperationsvertrag sind bis zum 13. März 2024 einzureichen. Anträge, für die der gezeichnete Kooperationsvertrag nicht zum genannten Zeitpunkt vorliegt, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich über das elan-Portal (Antragsübersicht/Folgeantrag). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation Erkenntnistransfer 2023/24“ aus.
Die Anträge werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden eine Gelegenheit zur Präsentation ihres Projektes erhalten. Die Begutachtung wird voraussichtlich Anfang Juni 2024 stattfinden.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn sich Fraunhofer und DFG gemeinsam für eine Förderung aussprechen.
Mit einer Förderentscheidung ist im Juli 2024 zu rechnen. Die Projekte können sofort nach Bewilligung starten.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite der DFG „Trilaterale Transferprojekte mit Fraunhofer“:
Spezielle Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller finden Sie in der Datei „Hinweise für Antragsstellende“ sowie auf der Webseite der DFG „Informationen zur Antragsstellung“:
Fraunhofer-Mitarbeitende finden entsprechende Informationen auch im Fraunhofer-Intranet.
Hinweise zu den Technology Readiness Levels (TRL) finden Sie unter:
Zugang zum elan-Portal der DFG:
DFG-Merkblatt zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01):
DFG:
Fraunhofer:
Für inhaltliche Fragen und Fragen zur Verwertung:
Für inhaltliche und administrative Fragen: