Forschungsstipendien

Das Forschungsstipendium soll Wissenschaftler*innen früher Karrierephasen ermöglichen, an einem Ort ihrer Wahl im Ausland ein umgrenztes Forschungsprojekt durchzuführen, sich in diesem Zusammenhang in neue wissenschaftliche Methoden einzuarbeiten oder ein größeres Forschungsvorhaben abzuschließen.

Hinweis

Das Programm „Forschungsstipendien“ ist auslaufend. In diesem Programm können ausschließlich noch Fortsetzungsanträge sowie Anträge auf ein Rückkehrstipendium gestellt werden.

Stipendien für ein Forschungsvorhaben im Ausland können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Postdoc-Phase im Rahmen des Walter Benjamin-Programm beantragen.

Ziel der Förderung

ist es, Wissenschaftler*innen früher Karrierephasen zu ermöglichen, an einem Ort ihrer Wahl im Ausland ein umgrenztes Forschungsprojekt durchzuführen oder sich in diesem Zusammenhang in neue wissenschaftliche Methoden einzuarbeiten.

Antragsberechtigung

besteht für:

deutsche Wissenschaftler*innen früher Karrierephasen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),
ausländische Wissenschaftler*innen früher Karrierephasen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),

  • sofern sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten und durch in der Regel dreijährige wissenschaftliche Arbeit (in der Promotions- und/oder PostDoc-Phase) in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und
  • erklären, zukünftig im Inland wissenschaftlich tätig sein zu wollen.

Für Wissenschaftler*innen früher Karrierephasen , die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland befinden, gelten Einschränkungen.

Wissenschaftler*innen, die in ihrer wissenschaftlichen Karriere weiter voran geschritten sind, sind ausnahmsweise antragsberechtigt, um sich einer Forschungsaufgabe von besonderer Bedeutung widmen zu können.

Anforderungen an das Projekt

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.

Art und Umfang der Förderung

Stipendiengrundbetrag sowie monatlicher pauschalierter Zuschuss zur Deckung von Sach- und Reisekosten.
Gegebenenfalls:

  • Auslandszuschlag
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Publikationskosten

Leistungen für Eltern:

  • Kinderzulage
  • Unterstützung für Erziehungsleistungen - Stipendienverlängerung oder Kinderbetreuungszuschuss

Zusätzlich können Reisebeihilfen zur Anknüpfung oder Intensivierung wissenschaftlicher Kontakte in Deutschland und ein Zuschuss zu den Umzugskosten für die Rückkehr nach Deutschland gewährt werden (vgl. Merkblatt Stipendien VI. Nr. 1 und 2). Im Anschluss an das DFG-Forschungsstipendium kann ein Rückkehrstipendium zur Wiedereingliederung in das deutsche Wissenschaftssystem beantragt werden (vgl. Merkblatt Stipendien VI. Nr. 3).

Dauer der Förderung

in der Regel bis zu 2 Jahren.

Formulare und Merkblätter

Das Programm „Forschungsstipendien“ ist auslaufend. In diesem Programm können ausschließlich noch Fortsetzungsanträge sowie Anträge auf ein Rückkehrstipendium gestellt werden.

Für Auslandsstipendiaten steht ein Kommunikationssystem in Form einer Mailingliste bereit, das ihnen Gelegenheit gibt, sich über sämtliche Aspekte ihres Stipendiums auszutauschen.

Antragstellung

Gerne informiert Sie der für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten der Antragstellung.

Fragen zur Antragsberechtigung beantwortet die Hotline

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Fragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte nehmen Sie auch die

zur Hilfe.

Während des Stipendiums (Ansprechpersonen der Stipendienstelle)

Für Fragen und weitere Informationen bezüglich der finanziellen Abwicklung während des Stipendiums steht Ihnen die Stipendienstelle gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns folgendermaßen: