Sachbeihilfe
Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.
Ziel der Förderung
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens
Antragsberechtigung
Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion)
Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, denen es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen
Anforderungen an das Projekt
Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau
Art und Umfang der Förderung
Beantragbare Module:
- Basismodu(interner Link)
- Eigene Stell(interner Link)
- Vertretun(interner Link)
- Rotationsstelle(interner Link)
- Projektspezifische Workshop(interner Link)
- Mercator-Fello(interner Link)
- Öffentlichkeitsarbei(interner Link)
- Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahme(interner Link)
Dauer der Förderung
projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)
Formulare und Merkblätter
Neuantrag: keine Einreichungsfrist
Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel
Die DFG verfügt über vielfältige Möglichkeiten, internationale Kooperationen zu unterstützen.
Unterstützung der Kooperation durch die DFG
- Reisemittel und Gästemittel für Kooperationspartner*innen im Ausland im Rahmen des Basismoduls
- Reisemittel sowie ggf. Vergütung für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls Mercator Fellow
- Reisemittel für ausländische Kooperationspartner*innen im Rahmen des Moduls Projektspezifische Workshops
- Mittel für die Projektdurchführung der Kooperationspartner*in im Ausland im Rahmen besonderer Verfahren über eine Mittelweiterleitung der bei der DFG antragsberechtigten Projektleitung (Kooperation mit Nahost und mit Entwicklungsländern)
Unterstützung der Kooperation durch ausländische Partnerorganisationen
- bei Ausschreibungen mit Partnerorganisationen der DFG
- bei sogenannten Standing Open Procedure (Weave Lead Agency-Verfahren und Weiteren)
Antragstellung mit europäischen Kooperationspartner/-innen (im weave Lead Agency-Verfahren)
Darüber hinaus ist die Beteiligung von Wissenschaftler*innen einer ausländischen Forschungseinrichtung im Rahmen einer sogenannten „allgemeinen internationalen Kooperation“ möglich.
Weitere Informationen
Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens 7 und maximal 12 Jahren bedürfen (mögliche Beispiele: Editionen, Corpora, archäologische Grabungsprojekte, sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnittstudien). Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durchdachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.
Gerne informiert Sie der für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten.