Gemeinsame Antragstellung mit Forscher*innen im Ausland im Rahmen einer Standing Open Procedure (SOP)

Grundsätzlich ist für Wissenschaftler*innen an einer deutschen Einrichtung im In- und Ausland die Beantragung eines Forschungsprojektes (in der Regel Sachbeihilfe) mit internationaler Beteiligung bei entsprechender Kofinanzierung immer möglich. 

Ist die Komplementärfinanzierung durch eine ausländische Partnerorganisation durch ein Abkommen mit der DFG geregelt, gibt es zwei Varianten der Antragsstellung: 

Neben den mit ausländischen Partnerorganisationen speziell ausgehandelten Fördermöglichkeiten im Rahmen von Ausschreibungen mit festgelegten Fristen für die Antragseinreichung, gibt es bei bestimmten Partnerorganisationen auch die Möglichkeit, ein Projekt mit Gegenfinanzierung für den ausländischen Projektteil ohne Frist (jederzeit) einzureichen (sog. „Standing Open Procedure“).

 

Die derzeitig mit Forschungsförderorganisationen im Ausland geschlossenen SOP-Abkommen werden nach zwei Begutachtungs-Modellen unterschieden:

  • Beidseitige Begutachtung: Es erfolgt eine zeitgleiche getrennte Einreichung des i.d.R. gemeinsam geschriebenen Antrags nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Förderorganisationen. Der Begutachtungsprozess wird jeweils getrennt auf beiden Seiten durchgeführt. Die Förderorganisationen treffen auf Grundlage dieser Gutachten die Förderentscheidung jeweils für sich. Das beantragte Forschungsprojekt kann nur gefördert werden, wenn beide Förderorganisationen der Förderung zustimmen.
  • Begutachtung im Lead Agency-Verfahren: Der gemeinsam geschriebene Antrag wird bei der Organisation, welche als „Lead Agency“ fungiert, eingereicht (welche Organisation als Lead Agency fungiert, unterscheidet sich je nach Abkommen). Diese führt den Begutachtungsprozess nach ihren Regeln durch und leitet die Ergebnisse an die andere beteiligte Förderorganisation weiter. Auf Grundlage dieser Gutachten werden – jeweils getrennt –, die Förderentscheidungen getroffen. Das beantragte Forschungsprojekt kann nur gefördert werden, wenn beide Förderorganisationen der Förderung zustimmen.

Mit Förderinstitutionen in den folgenden Ländern besteht derzeit ein SOP-Abkommen mit beidseitiger Begutachtung:

Mit Förderinstitutionen in den folgenden Ländern besteht derzeit ein SOP-Abkommen im Lead Agency-Verfahren: