Grundsätzlich ist für Wissenschaftler*innen an einer deutschen Einrichtung im In- und Ausland die Beantragung eines Forschungsprojektes (in der Regel Sachbeihilfe) mit internationaler Beteiligung bei entsprechender Kofinanzierung immer möglich.
Ist die Komplementärfinanzierung durch eine ausländische Partnerorganisation durch ein Abkommen mit der DFG geregelt, gibt es zwei Varianten der Antragsstellung:
Neben den mit ausländischen Partnerorganisationen speziell ausgehandelten Fördermöglichkeiten im Rahmen von Ausschreibungen mit festgelegten Fristen für die Antragseinreichung, gibt es bei bestimmten Partnerorganisationen auch die Möglichkeit, ein Projekt mit Gegenfinanzierung für den ausländischen Projektteil ohne Frist (jederzeit) einzureichen (sog. „Standing Open Procedure“).
Die derzeitig mit Forschungsförderorganisationen im Ausland geschlossenen SOP-Abkommen werden nach zwei Begutachtungs-Modellen unterschieden: