DFG-Bewilligungsempfänger*innen sind verpflichtet, Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen sowie über die Arbeit und Ergebnisse im Projekt zu berichten. Sie geben dafür nach Ende der Förderung einen Schlussverwendungsnachweis sowie einen Abschlussbericht an die Geschäftsstelle ab. Diese Verpflichtung wird durch die Verwendungsrichtlinien geregelt. Der Abschlussbericht ist über das Elan-Porta einzureichen. Das Datum, zu dem der Bericht eingehen muss, wird Ihnen im Bewilligungsschreiben mitgeteilt. Im Regelfall liegt es drei Monate nach Projektende.
Für eine Reihe von Förderprogrammen stehen Ihnen Muster zur Verfügung, die Form und Inhalte der Berichte vorgeben, jeweils angepasst auf die Programmanforderungen. Bitte wählen Sie das entsprechende Muster aus für das Programm, in dem Ihr Antrag gefördert wurde. Sollte es für dieses Programm kein Muster geben, wählen Sie bitte den „Leitfaden für einen Abschlussbericht“ (ganz unten) als Vorlage.
Sachbeilhilfe:
Emmy Noether-Programm:
Walter Benjamin-Programm:
Heisenberg-Programm:
(Kolleg-)Forschungsgruppe:
Schwerpunktprogramm:
Leitfaden für einen Abschlussbericht: