Ukraine

In der Ukraine sind die National Academy of Sciences of Ukraine (NASU) und die National Research Foundation of Ukraine (NRFU) Partnerorganisationen der DFG.

Mit der NASU gibt es seit 1995 ein Memorandum of Understanding, das 2017 erneuert wurde. Mit der NRFU besteht seit 2020 ein Letter of Intent, auf dessen Grundlage an einer ersten gemeinsamen Ausschreibung zur Projektförderung gearbeitet wird.

Aktuell wird auf folgende Unterstützungs- und Informationsangebote für ukrainische Wissenschaftler*innen hingewiesen:

  • Die DFG erweitert ihre bisherigen Fördermaßnahmen für Geflüchtete Forscher*innen , indem sie die Mitarbeit in DFG-Forschungsprojekten sowie die Antragstellung im Walter Benjamin-Programm erleichtert.
  • Zudem übernimmt die DFG im Programm Kooperation mit Entwicklungsländern auch die Finanzierung des ukrainischen Projektteils in bilateralen Forschungsprojekten im Rahmen von Sachbeihilfen für Einzelprojekte. 
    Ab September 2022: In diesem Rahmen können nun über die Antragsteller*innen in Deutschland auch Mittel für den Lebensunterhalt der ukrainischen Partner*innen bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 € pro Monat pro projektleitende Person beantragt und im Bewilligungsfall weitergeleitet werden. Voraussetzung ist, dass ein Nachweis der jeweiligen ukrainischen Hochschule mit dem Antrag eingereicht wird, der belegt, dass im Einzelfall kein oder nur ein geringes Gehalt gezahlt werden kann. Bei neuen Forschungsprojekten ist die Gesamtsumme der für die Partner*innen in der Ukraine beantragten Mittel (Projektdurchführung und Lebensunterhalt) im elan-Portal bei „Sachmittel“ unter „Sonstiges“ einzutragen. Eine detaillierte Auflistung dieser beantragten Mittel ist nur in der „Beschreibung des Vorhabens - Projektantrag“ erforderlich. (Information für die Wissenschaft Nr. 65). 


    Außerdem besteht die Möglichkeit, über Zusatzanträge bei bereits laufenden deutsch-ukrainischen oder bislang rein deutschen Projekten, Mittel für die ukrainische Projektleitung einzuwerben. Sollen auf diese Weise Wissenschaftler*innen aus der Ukraine neu in Projekte einbezogen werden, ist darzulegen, um welche Arbeiten die laufenden Projekte erweitert werden sollen.
    Die Möglichkeit der Beantragung ist bis auf Weiteres auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt und gilt für alle Anträge, die bis einschließlich zum 15.09.2024 bei der DFG eingehen.
    Auch Projekte mit geringem finanziellem Volumen sind willkommen, um die Kooperationen zu starten und gemeinsame umfangreichere Projekte vorzubereiten. Für die Anbahnung gemeinsamer Projekte können Mittel im Förderinstrument „Aufbau internationaler Kooperationen“ beantragt werden.

     
  • Der DAAD bündelt auf der Webseite Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine umfangreiche Informations- und die vielfältigen Hilfsangebote der deutschen Wissenschaft für ukrainische Studierende und Forscher*innen.

Weitere Informationen zur Zusammenarbeit und über Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei den Ansprechpersonen für den entsprechenden Regionalbereich in der DFG-Geschäftsstelle.