Schmuckbild "Open-Access-Publikationskosten"

Förderprogramm: "Open-Access-Publikationskosten"

Über das Programm „Open-Access-Publikationskosten“ wird ein festgelegter Zuschuss zur Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse im Open Access gewährt. Dieser Zuschuss kann nur von wissenschaftlichen Einrichtungen, nicht von Einzelpersonen, beantragt werden.

Die Förderung unterstreicht, dass Open Access eine funktionale Rolle für die Verbesserung der wissenschaftlichen Kommunikation hat und die Preisgestaltung sich an dieser Funktion orientieren soll. Das übergeordnete Ziel des Förderprogramms besteht somit darin, eine Strukturanpassung der Finanzierungströme für die Open-Access-Transformation zu ermöglichen und dabei die Transparenz hinsichtlich der Kosten für die Open-Access-Publikation von wissenschaftlichen Ergebnissen zu verbessern.

Durch die Förderung von Open-Access-Publikationskosten sollen einerseits Mittel an denjenigen wissenschaftlichen Einrichtungen bereitgestellt werden, wo sie aufgrund der Umstellung des Finanzierungsmodus hin zur publikationsbasierten Abrechnung notwendig sind. Andererseits soll durch die Bereitstellung der Mittel eine adäquate Strukturbildung bzw. Strukturanpassung an den geförderten Einrichtungen erfolgen, um Anzahl und Kosten von Publikationen möglichst automatisiert und standardisiert ermitteln zu können. Das Förderprogramm unterstützt die Einrichtungen bei der Einführung und Weiterentwicklung solcher Strukturen mit Zuschüssen zu den Gebühren für die Open-Access-Publikationen der Wissenschaftler*innen. Die Zuschüsse müssen an zentraler Stelle in der Einrichtung, i.d.R. in der Bibliothek, verwaltet werden.

Informationen zum Kürzungsmechanismus

Aufgrund der Programmüberbuchung müssen in den Entscheidungsjahren 2024-2027 einheitliche Kürzungen vorgenommen werden. Der AWBI hat einen allgemeinen Kürzungsmechanismus festgelegt, der auf alle Bewilligungsvorschläge angewandt wird. Grundlage für die Berechnung von prospektiven Zuschüssen für Artikel im Entscheidungsjahr 2024 sind ausschließlich die förderfähigen Artikel, die ausweislich des Antrags in den Jahren 2021-2023 angefallen sind. Die Anzahl dieser Artikel wird um 30 % gekürzt. Die verbleibende Artikelanzahl wird mit dem über das Programm festgelegten Zuschuss von 1400 EUR multipliziert. Für die Entscheidungsjahre 2025-2027 wird analog auf der Basis der förderfähigen Artikel der Jahre 2022-2024, 2023-2025 und 2024-2026 gekürzt.