Im März 2018 hat die DFG den Umgang mit sicherheitsrelevanten Aspekten von Forschungsvorhaben in ihren Leitfaden für die Antragstellung aufgenommen. Sie finden dort Erläuterungen zu möglichen sicherheitsrelevanten Aspekten.
Antragsteller*innen werden gebeten, folgende Punkte zu beachten:
Bitte prüfen Sie, ob bei Ihrem geplanten Forschungsvorhaben Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mögliche Forschungsergebnisse Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die unmittelbar zu erheblichen schädlichen Zwecken missbraucht werden können (Dual Use research of Concern, DURC).
Sofern solche Anhaltspunkte bestehen, machen Sie sich bitte mit den Empfehlungen von DFG und Leopoldina zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschungvertraut. Stellen Sie im Antrag dar, wie das Risiko-Nutzen-Verhältnis einzuschätzen ist und welche Maßnahmen zur Risikominimierung geplant sind.
Sofern aufgrund der Regelungen an Ihrer Hochschule oder Forschungsinstitution eine Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) oder eine vergleichbare Stelle im Vorfeld zu beteiligen und um eine Stellungnahme zum Vorhaben zu bitten ist, fügen Sie die Stellungnahme dem Antrag bei.
Bitte beachten Sie weiterhin die außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Kriegswaffenkontrollgesetz, Verordnung EG Nr. 428/2009 „Dual Use“, Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung, Embargo-Vorschriften) zur Nichtverbreitungsstrategie und den Umgang mit potenziell kritischen Gütern, einschließlich Technologien, Software und sensitivem Know-how-Transfer und prüfen Sie Ihr Vorhaben dahingehend. Informationen für Wissenschaftler*innen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Academia/academia_node.htm.
In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem BAFA auf. Bei genehmigungspflichtigen Sachverhalten muss die behördliche Genehmigung der zuständigen Behörde vor Beginn der Forschungsarbeiten vorliegen.
Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit gehört zu den Grundprinzipien von Forschung. Besonders bei Kooperationen mit Forscher*innen in Staaten, in denen ein Missbrauch bestimmter Forschungsergebnisse zu befürchten ist, gilt es jedoch auch, potenzielle Missbrauchsmöglichkeiten zu reflektieren, ins Verhältnis zum Nutzen der Kooperation zu setzen und informierte Abwägungsentscheidungen zu treffen. Stellen Sie hier bitte, sofern zutreffend im Sinne einer Reflexion dar, wie das Risiko/Nutzen-Verhältnis im Hinblick auf Forschungsgegenstand, Forschungspartner*innen und Forschungsbedingungen einzuschätzen ist und welche Maßnahmen zur Risikominimierung geplant sind. Bitte beachten Sie hierbei die „Empfehlungen zum Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen“und die dort formulierten Prüf- und Reflexionsaspekte.
Die Leitfäden zu den DFG-Programmen finden Sie unter Formulare und Merkblätte