Logo für die Fachkollegienwahl 2027

Ablauf der Fachkollegienwahl

Frühjahr 2024 – Frühjahr 2025 Überarbeitung der Wahlordnung

Die Wahlordnung ist die vom Senat beschlossene Rechtsgrundlage für die Wahl der Fachkollegien. Änderungen der Wahlordnung können nur vom Senat der DFG vorgenommen werden. Die Wahlordnung für die Fachkollegienwahl 2025 wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 durch den Senat beschlossen. Mit ihrer Veröffentlichung auf diesem Wahlportal trat sie in Kraft.

Herbst 2024 – Frühjahr 2026 Festlegung der Fächerstruktur

Der Senat der DFG überprüft vor jeder Wahl den Zuschnitt der Fachkollegien und ihrer Fächer. Anregungen aus den Wissenschaftscommunities fließen hier ein. Er nimmt Änderungen und Ergänzungen vor, um die Angemessenheit und Aktualität des Zuschnitts zu gewährleisten.

Frühjahr 2026 – Sommer 2026 Verleihung Vorschlagsrecht

Das Recht, Kandidierende vorzuschlagen, steht den 99 Mitgliedern der DFG und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für jede Fachkollegienwahl fachungebunden zu. Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen verleiht der Senat auf Antrag dieses Recht für jede Fachkollegienwahl erneut fachgebunden.

Sommer 2026 – Sommer 2027 Erstellung der Kandidierendenliste

Der Senat verabschiedet die Kandidierendenliste entsprechend dem nach der Wahlordnung festgelegten Verfahren. Gegenstand der Verabschiedung ist die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung dieses Verfahrens. Der Senat hat keine Möglichkeit, für eine Kandidatur vorgeschlagene Personen von der Liste zu nehmen. Er kann lediglich in eng umsteckten Grenzen der Wahlordnung die vorgeschlagene Fachzuordnung einer Person ändern und ergänzt in bestimmten in der Wahlordnung vorgesehenen Fällen weitere Personen.

Frühjahr 2027 – Herbst 2027 Verleihung des Einzelwahlrechts

Wissenschaftler*innen, die nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich forschen, sind wegen fehlender Anbindung an eine Wahlstelle zunächst nicht wahlberechtigt. Diesen kann die DFG bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das aktive Wahlrecht ad personam auf Vorschlag verleihen. Für diese Einzelwählenden richtet die DFG eine Wahlstelle ein und stellt ihnen rechtzeitig vor der Wahl die Wahlunterlagen zur Verfügung.

Herbst 2027 Durchführung der Wahl

Im Herbst 2027 wird die Fachkollegienwahl stattfinden.