Die Wahlordnung ist die vom Senat beschlossene Rechtsgrundlage für die Wahl der Fachkollegien. Änderungen der Wahlordnung können nur vom Senat der DFG vorgenommen werden. Die Wahlordnung für die Fachkollegienwahl 2025 wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 durch den Senat beschlossen. Mit ihrer Veröffentlichung auf diesem Wahlportal trat sie in Kraft.
Der Senat der DFG überprüft vor jeder Wahl den Zuschnitt der Fachkollegien und ihrer Fäche. Anregungen aus den Wissenschaftscommunities fließen hier ein. Er nimmt Änderungen und Ergänzungen vor, um die Angemessenheit und Aktualität des Zuschnitts zu gewährleisten.
Das Recht, Kandidierende vorzuschlagen, steht den 99 Mitgliedern der DFG und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für jede Fachkollegienwahl fachungebunden zu. Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen verleiht der Senat auf Antrag dieses Recht für jede Fachkollegienwahl erneut fachgebunden.
Der Senat verabschiedet die Kandidierendenliste entsprechend dem nach der Wahlordnung festgelegten Verfahren. Gegenstand der Verabschiedung ist die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung dieses Verfahrens. Der Senat hat keine Möglichkeit, für eine Kandidatur vorgeschlagene Personen von der Liste zu nehmen. Er kann lediglich in eng umsteckten Grenzen der Wahlordnung die vorgeschlagene Fachzuordnung einer Person ändern und ergänzt in bestimmten in der Wahlordnung vorgesehenen Fällen weitere Personen.
Wissenschaftler*innen, die nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich forschen, sind wegen fehlender Anbindung an eine Wahlstelle zunächst nicht wahlberechtigt. Diesen kann die DFG bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das aktive Wahlrecht ad personam auf Vorschlag verleihen. Für diese Einzelwählenden richtet die DFG eine Wahlstelle ein und stellt ihnen rechtzeitig vor der Wahl die Wahlunterlagen zur Verfügung.
Im Herbst 2027 wird die Fachkollegienwahl stattfinden.