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Festlegung der Fächerstruktur

Der Senat der DFG wird im Frühjahr 2026 die Fächerstruktur für die Fachkollegienwahl 2027 und die nächste Amtsperiode der Fachkollegien von 2028-2032 verabschieden. Er überprüft den Zuschnitt der Fachkollegien und ihrer Fächer und nimmt bei Bedarf Änderungen oder Ergänzungen vor, um die Angemessenheit und Aktualität des Zuschnitts zu gewährleisten.

Das Verfahren zur Festlegung der Fächerstruktur beginnt im Herbst 2024. Hierzu sammelt die DFG zunächst Anregungen aus den Wissenschaftscommunities und konsultiert alle an der vorangegangenen Fachkollegienwahl beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage. Darüber hinaus ruft sie öffentlich über eine „Information für die Wissenschaft“ dazu auf, Anregungen zur Anpassung der Fächerstruktur zu geben.

Anregungen zur Änderung der Fachkollegien- und Fächerstruktur können der DFG bis 9. Februar 2025 mitgeteilt werden. Die Abteilung „Fachliche Angelegenheiten der Forschungsförderung“ steht für Fragen und zur Beratung gerne zur Verfügung. Anregungen sollten möglichst von einer Mehrheit der jeweiligen fachlichen Community getragen sein.

Die Anregungen aus der Wissenschaft werden anschließend zunächst die Fachkollegien diskutieren und in ihre Diskussionen zur Weiterentwicklung der Fächerstruktur einbeziehen. Anschließend werden sie ergänzt um die Kommentare der Fachkollegien dem Senat der DFG zur Diskussion und abschließenden Entscheidung vorgelegt. Dieser wägt mit Blick auf die Erfahrungen der Fachkollegien und die Fortentwicklungen einzelner Fächer ab, ob eine Aktualisierung oder Justierung der Fächerkonturen erforderlich ist und mit wie vielen Vertreter*innen ein Fach repräsentiert sein sollte, wobei es immer mindestens zwei Personen sein müssen. Gemäß der Satzung der DFG trägt er dafür Sorge, dass die Wissenschaft in allen ihren Formen und Disziplinen durch die Fachkollegien erfasst ist und in den Fachkollegien sowohl den wissenschaftlichen Interessen der Fächer als zugleich auch fachübergreifenden Bezügen gebührend Rechnung getragen wird. In sachgerechter Gewichtung folgender Aspekte ist dabei für den Senat maßgebend,

  • dass die fachlichen Zuschnitte der Fachkollegien und Fächer unter Vermeidung einer zu großen Ausdifferenzierung eine übergreifende und integrative Bewertung ermöglichen,
  • dass die fachlichen Zuschnitte der Fachkollegien und Fächer einer möglichst konsistenten Systematik folgen, um auch Lücken und Überlappungen zu vermeiden, sowie
  • dass das bisherige und erwartete Antragsaufkommen als grundsätzliche Indikatoren für die Einrichtung, den Bestand und die Größe eines Faches herangezogen werden.

In diesem Sinne ist für alle Anregungen zu bedenken, dass zentrale Aufgabe der Fachkollegien nicht die Spezialbegutachtung, sondern die Bewertung dieser Spezialbegutachtung ist, also deren übergeordnete fachliche Qualitätssicherung. Wenn kleine Fächer aus diesem Grunde in der Fachsystematik häufig nicht durch ein eigenes Fach repräsentiert werden können, bedeutet das wegen des bewusst und gewollt übergreifenden und integrativen Ansatzes der Fachkollegien nicht, dass es nicht durch die Fachsystematik erfasst ist. Die von den Fachkollegien zu bewertende Spezialbegutachtung der Anträge ist zudem stets gewährleistet. Sie liegt in den Händen von Expert*innen, die für den jeweiligen Förderantrag fachlich besonders ausgewiesen sind und von der Geschäftsstelle aufgrund dieser für den konkreten Antrag vorliegenden Spezialexpertise ausgesucht wurden. Mitglieder von Fachkollegien werden für die Spezialbegutachtung grundsätzlich nicht konsultiert.

Nachdem der Senat im Frühjahr 2026 in zweiter Lesung final über die neue Fachkollegien- und Fächerstruktur für die Fachkollegienwahl 2027 (Amtsperiode 2028-2032) entschieden hat, wird sie hier auf diesem Wahlportal veröffentlicht.

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