Der Auftrag der Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) besteht in der wissenschaftlichen Beratung des Senates der DFG als auch von Bundes-/Landesregierungen, Parlamenten und Behörden zu Fragen der Lebensmittelsicherheit.
Lebensmittelsicherheit und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind für die Gesellschaft erstrangige Ziele. Ständige Innovationen bei der Entwicklung von neuen Verfahren oder Produkten im Lebensmittelbereich und stetiger wissenschaftlicher Erkenntniszuwachs auf diesem politisch und gesellschaftlich häufig kontrovers diskutierten Gebiet bedingen einen dauerhaften Bedarf an wissenschaftlicher Beratung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit. Der Arbeitsauftrag des Senates an die SKLM als Ständige Senatskommission umfasst daher die Beratung der DFG und der Politik auf diesem Gebiet. Den Status einer Ständigen Senatskommission hat die SKLM seit 2011 inne.
Die Senatskommission arbeitet in Themenauswahl und Prioritätensetzung in wissenschaftlicher Freiheit und ist im Bereich der Lebensmittelsicherheit die einzige unabhängige wissenschaftsgetriebene Instanz in Deutschland. Als Senatskommission der DFG arbeitet die SKLM längerfristig und stärker grundlagenorientiert als andere Institutionen und diskutiert auch proaktiv neu aufkommende Themen. Eine der Hauptaufgaben der SKLM liegt in der Erarbeitung von Grundsatzstellungnahmen und Bewertungskriterien, die den Rahmen für die wissenschaftliche Bewertung von Lebensmittelinhaltsstoffen und Verfahren der Lebensmitteltechnologie liefern sollen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit organisiert die SKLM auch Symposien und Expertengespräche, deren Ergebnisse in Form von Beschlüssen, Stellungnahmen und Verlautbarungen über die Internetseite der DFG sowie in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht werden. Die gesundheitliche Bewertung von Lebensmitteln, unter Einschluss neuartiger und funktioneller Lebensmittel, beinhaltet die Beurteilung von Inhalts- und Zusatzstoffen aber auch neuartiger Verfahren. Dabei äußert sich die Kommission sowohl zu Aspekten der Sicherheitsbewertung als auch zu Fragen der technologischen Notwendigkeit und des ernährungsphysiologischen Nutzens.
Ob in Nahrungsergänzungsmitteln, Schokolade, Tee oder Gummibärchen – Cannabidiol (kurz CBD) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Lifestyle-Trend auf dem Lebensmittelmarkt entwickelt. Jedoch ist noch nicht ausreichend bekannt, welche Auswirkungen der Stoff auf die Gesundheit hat. Die Arbeitsgruppe „Lebensmittelinhaltsstoffe“ der SKLM hat jetzt eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des potenziellen Nutzens und der Risiken von CBD bzw. von mit CBD versetzten Lebensmitteln vorgenommen.
Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) (Leibniz Research Centre for Working Environment and Human Factors) Fachbereich Toxikologie Ardeystraße 67 44139 Dortmund Tel.: +49 (231) 1084-256 Fax: +49 (231) 1084-308 E-Mail: SKLM@ifado.de(externer Link)
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