Sowohl in Forschungsverbünden (Schwerpunktprogrammen, Forschungsgruppen einschließlich Kollegforschungsgruppen und Klinischen Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen) als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm kann im Rahmen der Antragsstellung das Modul „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ beantragt werden.
Die Höhe der Pauschale variiert je nach Forschungsprojekt. pro Förderjahr können beantragt werden
Entsprechende Informationen können Sie ebenfalls den Programmmerkblättern entnehmen.
Die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen wird zweckgebunden bewilligt. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um
Eine Beschreibung des Moduls „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ finden Sie hier:
Grundsätzlich gilt folgendes (vgl. einschlägige Verwendungsrichtlinien):
Der folgende Maßnahmenkatalog dient Ihnen zur Information und Unterstützung, die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen zielführend in Ihren Projekten einzusetzen – sowohl in den koordinierten Programmen als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm. Die Auflistung der Maßnahmen ist nicht abschließend, sondern es können darüberhinausgehende oder neu aufgesetzte Maßnahmen finanziert werden, die den zuvor dargelegten grundsätzlichen Voraussetzungen entsprechen.
Aufgrund programmspezifischer Besonderheiten, gibt es punktuell unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten der Pauschale in den einzelnen Förderprogrammen. Sollten derartige Besonderheiten bestehen, wird explizit darauf hingewiesen.
Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle: