Unter „Brückenprojekten“ versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Projekte, in denen zum einen umfangreichere Forschungsarbeiten durchgeführt werden, zum anderen wissenschaftliche Informationen und/oder Informationsinfrastrukturen entwickelt und bereitgestellt werden. Letzteres kann beispielsweise die Digitalisierung und Bereitstellung einer wissenschaftlichen Sammlung (über das Programm Digitalisierung und Erschließung) oder die (Weiter)Entwicklung von Methoden und Technologien (über das Programm e-Research-Technologien) sein. Der Forschungsanteil und der infrastrukturelle Anteil müssen so eng miteinander verzahnt sein, dass eine Aufteilung in zwei Projekte nicht möglich ist. Falls eine getrennte Durchführung denkbar ist, wird dazu geraten, zwei Projektanträge − in der Sachbeihilf und im entsprechenden Programm im Bereich „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“ (LIS − zu stellen.
Bei der Förderoption „Brückenprojekte“ handelt es sich nicht um ein eigenständiges Förderprogramm, sondern um ein Angebot für Projektvorhaben an der Schnittstelle von Forschung und wissenschaftlicher Informationsinfrastruktur. Brückenprojektanträge können entsprechend sowohl in der Sachbeihilfe als auch im jeweils geeigneten LIS-Programm gestellt werden. In Bezug auf Antragsberechtigung, Art, Umfang und Dauer der Förderung sowie Projektvoraussetzungen gelten die Rahmenbedingungen und Vorgaben der Sachbeihilfe und des jeweiligen LIS-Programms.
Antragstellenden wird empfohlen, sich bezüglich der Passfähigkeit ihres Vorhabens zur Förderoption „Brückenprojekte“ und der Besonderheiten der Antragstellung sowohl von den Ansprechpersonen in der Forschungsförderung der DFG-Geschäftsstell beraten zu lassen als auch von den für das zutreffende LIS-Programm zuständigen Ansprechpersone.
Der Projektantrag wird über das elan-Porta in dem Programm gestellt, in dem der höhere Mittelanteil beantragt wird, und es werden die „Beschreibung des Vorhabens“ und der „Leitfaden für die Antragstellung“ des Programms mit dem höheren Mittelanteil zugrunde gelegt. Darüber hinaus ist der Antrag als Brückenprojektantrag zu kennzeichnen. Maßgeblich für die Projektkonzeption sind die Merkblätter beider Programme. Außerdem sind die für beide Programme gegebenenfalls notwendigen ergänzenden Antragsunterlagen (z.B. das Datenblatt zu Neu- und Fortsetzungsanträgen im Programm Digitalisierung und Erschließung) zu berücksichtigen.
Brückenprojektanträge werden in fachlicher und in infrastruktureller Hinsicht begutachtet. Sowohl das zuständige Fachkollegium als auch der Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) sind an der Bewertung und der Formulierung einer Entscheidungsempfehlung beteiligt und der Antrag wird im Falle einer Bewilligung beidseitig finanziert.
Brückenprojektanträge müssen die Fördervoraussetzungen der Sachbeihilfe und des jeweiligen LIS-Programms, formuliert in den entsprechenden Merkblättern, vollumfänglich erfüllen. Es muss also zum einen ein Forschungsvorhaben von hoher wissenschaftlicher Qualität und Originalität vorgelegt werden, zum anderen muss die im Rahmen des Projekts entwickelte wissenschaftliche Informationsinfrastruktur langfristig, frei zugänglich und den FAIR-Prinzipien entsprechend in überregionalen Nachweissystemen verfügbar gemacht werden. Es ist darüber hinaus notwendig, die jeweils beantragten Mittel klar in den Antragsunterlagen aufzuschlüsseln. Für die bei LIS beantragten Mittel ist ein programmspezifisch definierter Eigenanteil einzubringen.