Über das Programm „Open-Access-Publikationskosten“ wird ein festgelegter Zuschuss zur Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse im Open Access gewährt. Dieser Zuschuss kann nur von wissenschaftlichen Einrichtungen, nicht von Einzelpersonen, beantragt werden.
Die Förderung unterstreicht, dass Open Access eine funktionale Rolle für die Verbesserung der wissenschaftlichen Kommunikation hat und die Preisgestaltung sich an dieser Funktion orientieren soll. Das übergeordnete Ziel des Förderprogramms besteht somit darin, eine Strukturanpassung der Finanzierungströme für die Open-Access-Transformation zu ermöglichen und dabei die Transparenz hinsichtlich der Kosten für die Open-Access-Publikation von wissenschaftlichen Ergebnissen zu verbessern.
Durch die Förderung von Open-Access-Publikationskosten sollen einerseits Mittel an denjenigen wissenschaftlichen Einrichtungen bereitgestellt werden, wo sie aufgrund der Umstellung des Finanzierungsmodus hin zur publikationsbasierten Abrechnung notwendig sind. Andererseits soll durch die Bereitstellung der Mittel eine adäquate Strukturbildung bzw. Strukturanpassung an den geförderten Einrichtungen erfolgen, um Anzahl und Kosten von Publikationen möglichst automatisiert und standardisiert ermitteln zu können. Das Förderprogramm unterstützt die Einrichtungen bei der Einführung und Weiterentwicklung solcher Strukturen mit Zuschüssen zu den Gebühren für die Open-Access-Publikationen der Wissenschaftler*innen. Die Zuschüsse müssen an zentraler Stelle in der Einrichtung, i.d.R. in der Bibliothek, verwaltet werden.
Das Online-Seminar richtet sich an Verantwortliche von Einrichtungen, die im Jahr 2025 einen Antrag im Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ einreichen möchten (Deadline: Sonntag, 04. Mai 2025).
Im Mittelpunkt des Online-Seminars stehen Fragen der Antragsberechtigung, der Förderbedingungen und der Antragsvorbereitung in der zweiten Phase im Programm Open-Access-Publikationskosten.
Termin: 21. Februar 2025 von 09:30-11:00 Uhr (online)
Für die Veranstaltung ist keine Registrierung notwendig. Treten Sie dem Meeting zu gegebener Zeit unter folgendem Link bei:
Aufgrund der Programmüberbuchung müssen in den Entscheidungsjahren 2024-2027 einheitliche Kürzungen vorgenommen werden. Der AWBI hat einen allgemeinen Kürzungsmechanismus festgelegt, der auf alle Bewilligungsvorschläge angewandt wird: Die Anzahl der Artikel, die für die Kalkulation der Antragssumme herangezogen werden dürfen, wird um 30 % gekürzt. Die verbleibende Artikelanzahl wird mit dem über das Programm festgelegten Zuschuss von 1400 EUR multipliziert. Die Kürzungen sollen nicht von den Einrichtungen vorgenommen werden, sondern erfolgen durch die DFG-Geschäftsstelle.