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Wie unterstützt die DFG Forscher*innen beim Publizieren im Open Access?

Aufforderung zur Open-Access-Veröffentlichung

Im Januar 2006 hat der Hauptausschuss der DFG Richtlinien für die Bereitstellung von Ergebnissen aus DFG-geförderten Projekten im Open Access verabschiedet, die 2019 aktualisiert worden sind. Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten müssen zwar nicht im Open Access veröffentlicht werden, die allgemeinen Verwendungsrichtlinien(interner Link) enthalten seitdem jedoch eine Aufforderung zur Veröffentlichung im Open Access:

„Projektergebnisse, die aus mit DFG-Mitteln finanzierten Projekten resultieren, müssen in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. […] Die Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfänger der DFG sind aufgefordert, ihre Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access zu veröffentlichen. Die entsprechenden Beiträge sollten entweder direkt in qualitätsgesicherten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf Open-Access-Plattformen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitverzug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt werden.“

Unterstützung von Open-Access-Veröffentlichungen

Mit den Anträgen zu Forschungsvorhaben können pauschale Publikationsmittel eingeworben werden. So stellt die DFG in der Einzelförderung Publikationsmittel in Höhe von 750 Euro pro Jahr der Förderdauer zur Verfügung. Diese Mittel können DFG-geförderte Autor*innen unter anderem dazu nutzen, um die Gebühren für Open-Access-Veröffentlichungen zu finanzieren. Sofern diese die bewilligten Publikationsmittel übersteigen, ist es bei einer flexibilisierten Förderung möglich, die Publikationsmittel zulasten von Personal- oder Sachmitteln aus derselben Bewilligung zu verstärken.

Der Einsatz dieser Mittel sollte jedoch nicht ohne Konsultation mit der örtlichen (Hochschul-)Bibliothek erfolgen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Einrichtung zentrale Open-Access-Mittel über das Programm „Open-Access-Publikationskosten(interner Link) zur Verfügung stehen und eine doppelte Finanzierung von Publikationen ausgeschlossen werden muss. Diese Frage kann im Kontakt mit der Bibliothek einer Forschungseinrichtung meist rasch geklärt werden, da die Bibliothek auch Verträge für die Open-Access-Publikation verwaltet und die Kosten für eine Open-Access-Veröffentlichung unter Umständen darüber abgedeckt sind.

Die DFG nimmt keine Anträge einzelner Wissenschaftler*innen entgegen, die ausschließlich die Finanzierung einer Open-Access-Publikation erbitten, es sei denn, es handelt sich um eine Förderung im Rahmen des Programms „Publikationsbeihilfe“. Über weitere Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Open-Access-Veröffentlichungen können auch die Open-Access-Beauftragten(externer Link) an wissenschaftlichen Einrichtungen beraten.

Förderprogramm „Publikationsbeihilfe“

Publikationsbeihilfen unterstützen die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke in gedruckter und digitaler Form. Publikationsbeihilfen können ausschließlich bereitgestellt werden für

  • Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen- und Werkeditionen) sowie
  • Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende Forschungsleistungen erstmals veröffentlicht werden.

Im Rahmen der Publikationsbeihilfe können auch ausschließlich elektronische Buchpublikationen sowie Open-Access-Bücher gefördert werden. Der Verzicht auf eine Open-Access-Veröffentlichung bedarf ebenso einer Begründung wie die Herstellung einer festen Printauflage. Darüber hinaus können auch Lektoratskosten finanziert werden. Im Fall einer rein elektronischen Publikation müssen Angaben dazu erfolgen, wie die Langfristverfügbarkeit sichergestellt wird.

Antragsberechtigt sind einzelne Wissenschaftler*innen, deren Buchpublikationen nicht aus einer DFG-Forschungsförderung hervorgehen.

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